Zustimmung zur Modernisierung
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Zur Berücksichtigung der Kosten einer Modernisierung im Rahmen der Kostenmiete benötigen Sie die Zustimmung des Amtes für Wohnen.
Bei öffentlich geförderten Mietwohnungen, deren Förderung vor 2002 bewilligt wurden, hängt die Miethöhe von den laufenden Aufwendungen für das Förderobjekt ab.
Möchten Eigentümer*innen das Objekt modernisieren, können die dadurch entstehenden Kosten nur in der Wirtschaftlichkeitsberechnung berücksichtigt werden, wenn das Amt für Wohnen der Maßnahme zustimmt.
Es wird insbesondere geprüft, ob es sich bei den Baumaßnahmen um Modernisierungen handelt und ob die neue Miete für wohnberechtigte Haushalte weiterhin tragbar ist.
Online-Services und Formulare
Gebühren
Die Höhe der Verwaltungsgebühr für die Zustimmung zur Modernisierung beträgt 230,00 €.
Unterlagen
- Rechnungen oder Kostenvoranschläge über die durchgeführten/ beabsichtigten Maßnahmen
- Erklärung, wie hoch die Miete vor der Modernisierung war bzw. ist
- Erklärung, ob die Kosten durch Eigen- oder Fremdmittel finanziert werden
- Bei der Finanzierung durch Fremdmittel, ist ein Darlehensangebot bzw. ein Darlehensvertrag erforderlich
Fristen
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel bis zu vier Wochen.
Voraussetzungen
- Das Objekt liegt in Dortmund.
- Das Objekt unterliegt einer Mietpreisbindung in Form der Kostenmiete.
Rechtsgrundlagen
§ 11 Abs. 7 der II. Berechnungsverordnung
Kontakt
Stadt Dortmund - Amt für Wohnen - Wohnraumförderung
Anschrift und Erreichbarkeit44122 Dortmund
-
Montagbis und bis
-
Dienstagbis
-
MittwochGeschlossen
-
Donnerstagbis und bis
-
Freitagbis
-
SamstagGeschlossen
-
SonntagGeschlossen
Ab 13:00 Uhr nur mit Termin. Individuelle Termine nach Vereinbarung möglich.
Weitere Services
Auskunftssperren im Melderegister beantragen: Details zum Antrag, nötige Nachweise, Gebühren, Informationsblätter und weitere Informationen – hier.
Geflüchtete erhalten Beratung zur Stabilisierung Ihres Mietverhältnisses. Mehr Informationen erhalten Sie hier.
Eigentumsförderung: Das Land NRW fördert den Erwerb/ den Neubau von Wohneigentum durch zinsgünstige Darlehen mit Teilschulderlass. Mehr Details hier.
Online-Service
Erstanmeldung von EU-Bürger*innen: Sie haben in Dortmund eine neue Wohnung bezogen? Hier finden Sie Kontaktdaten der Bürgerdienste & mehr Details.
Erteilung einer Löschungsbewilligung für im Grundbuch gesicherte Belegungsbindungen – Formulare, Online-Services & mehr Details finden Sie hier.
Online-Service
Erwerb von Bindungen: Sie können der Stadt Dortmund gegen einen Zuschuss Belegungsbindungen an Ihren Mietwohnungen einräumen. Mehr Details hier.
Online-Service
Benötigen Sie finanzielle Unterstützung? Pflegewohngeld oder Sozialhilfe? Erfahren Sie hier, wann und wie die Leistungen beantragt werden können.
Wohnraumverlust durch Kündigung? Wir bieten konkrete Hilfen. Schützen Sie Ihr Zuhause. Erfahren Sie mehr hier!
Ambulante Pflegedienste in NRW: Investitionskostenförderung beim Sozialhilfeträger möglich. Versorgungsverträge nötig. Infos hier.
Online-Service
Pflegeeinrichtungen in NRW: Förderung für Investitionen in Tages-, Nacht- & Kurzzeitpflege möglich. Monatliche Anträge beim Sozialamt. Details hier.
Wie können Sie beim Amt für Wohnen die Erstellung eines Kostenmietgutachtens für geförderten Wohnraum beantragen? Antworten & mehr Details hier.
Online-Service
Hilfen für Wohnungslose: Finanzielle Unterstützung und Beratung bei fehlenden Einkünften und sozialen Schwierigkeiten. Details zur Integration – hier.
Sie benötigen eine Meldebescheinigung? Diese beinhaltet Daten, die im Melderegister über Sie eingetragen sind. Anträge & mehr Details finden Sie hier.
Wir informieren über unsere Leistung Melderegister (online): Details zur Auskunftserteilung der Meldebehörde – z. B. zu Gebühren – erfahren Sie hier.
Online-Service
Wir informieren Sie über schriftliche Melderegisterauskünfte auf Antrag an private Personen & sonstige nichtöffentliche Stellen. Details dazu – hier.