Eigentumsförderung
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Das Land NRW fördert den Erwerb oder den Neubau von Wohneigentum durch zinsgünstige Darlehen mit Teilschulderlass
Gefördert werden der Erwerb einer Bestandsimmobilie, der Bau von Wohneigentum (Neubau, Anbau, Nutzungsänderung) und der Ersterwerb von einem Bauträger.
Die Darlehenshöhe ist von der Größe des Haushalts abhängig, der im Förderobjekt einziehen wird. Das Grunddarlehen beträgt für die Einkommensgruppe A 184.000 € und für die Einkommensgruppe B 110.000 € zuzüglich eines Familienbonus (je Kind oder Person mit Schwerbehinderung) in Höhe von 24.000 €. Darüber hinaus kann das Grunddarlehen um 11.500 € erhöht werden, wenn das Objekt barrierefrei im Sinne der Wohnraumförderungsbestimmungen ist.
Bei Neubaumaßnahmen mit BEG Effizienzhaus 40 Standard kann ein Zusatzdarlehen in Höhe von 300 € je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche gewährt werden, sowie ein Zusatzdarlehen für Standortaufbereitungen (z.B. Abrisskosten) in Höhe von 75 % der Kosten, max. 11.500 € gewährt werden. Außerdem kann bei Neubaumaßnahmen die Holzbauweise mit einem Zusatzdarlehen für Bauen mit Holz in Höhe von 1,30 €/kg verbautem Holz, max. 17.000 € gefördert werden.
Auf die Darlehen kann ein Tilgungsnachlass (Teilschulderlass) beantragt werden.
Dieser beträgt 10 % des Grunddarlehens inklusive des Familienbonus und des Zusatzdarlehens für barrierefreie Objekte und 50 % der Zusatzdarlehen "standortbedingte Mehrkosten", "Bauen mit Holz" und "BEG Effizienzhaus 40 Standard". Das Förderdarlehen hat eine Zinsbindung von 30 Jahren und wird mit 0,5 % p.a. verzinst. Der Verwaltungskostenbeitrag beträgt 0,5 % p.a. und die Tilgungsrate 2 % bei Bestanderwerb und 1 % bei Neubau oder Ersterwerb. Der Verwaltungskostenbeitrag wird erst ab dem dritten Jahr erhoben.
Bewilligungsbehörde und Ansprechpartner ist das Team Wohnraumförderung im Amt für Wohnen
Eine Kontaktaufnahme vor Antragstellung wird empfohlen, damit die Förderfähigkeit frühzeitig geprüft werden kann. Hierzu können Sie das Formular "Beratung zur Eigentumsförderung" nutzen.
Es wird um vorrangige Kontaktaufnahme über das Serviceportal gebeten.
Möchten Sie direkt einen Antrag stellen, können Sie diesen entweder postalisch oder über das Formular "Einreichen von Anträgen der Wohnraumförderung" einreichen.
Online-Services und Formulare
Gebühren
Die Höhe der Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Förderzusage beträgt 1 % des gewährten Förderdarlehens, mindestens jedoch 600,00 €.
Links
Unterlagen
Für eine Beratung vor Antragsstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate aller haushaltsangehörigen Personen (z.B. Gehaltsabrechungen oder Rentenbescheide)
- Letzter Einkommensteuerbescheid
- Erklärung in welcher Höhe Eigenkapital vorhanden ist
- Nachweise über Kindergeld und Kindergeldzuschlag/ -zuschuss
- Nachweis über die Höhe der Kinderbetreuungskosten
- Erklärung über die Höhe der Werbungskosten
Sofern Sie bereits ein Objekt in Aussicht haben, sind zudem erforderlich:
- Grundrisse
- Berechnung der Wohn- und Nutzfläche nach WoFlV
- Exposé
Die bei Antragsstellung benötigten Unterlagen können Sie der Seite 10 des
Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen zusätzlich notwendig:
- Bauzeichnungen (Grundriss/ Ansicht/ Schnitt) im Maßstab 1:100 mit eingezeichneter Möbelstellung,
- Grundbuchblatt-Abschrift nach neuestem Stand (sofern Rechte in Abteilung II des Grundbuches eingetragen sind bzw. werden sollen, ist grundsätzlich eine Rangrücktrittserklärung für diese Rechte erforderlich),
- Erklärung zum Bergschadenverzicht (Vordruck der Stadt Dortmund),
- Nachweise für die im Finanzierungsplan ausgewiesenen Mittel:
- Eigenkapital,
- Unverbindliches Darlehensangebot über die Dauerfinanzierung
- Unverbindliches Darlehensangebot über die Zwischenfinanzierung bzw. schriftliche Erklärung, sofern keine gewollt ist
- Gegebenenfalls Nachweis über die Schwangerschaft,
- Gegebenenfalls Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde,
- Gegebenenfalls Nachweis über die Schwerbehinderteneigenschaft/ Grad der Behinderung (GdB),
- Gegebenenfalls Vollmachtsurkunde für die bevollmächtigte Person/Firma,
- Die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung der antragstellenden Person nach Muster (Vordruck der NRW.BANK)
Voraussetzungen
- Das Bauvorhaben bzw. Förderobjekt liegt in Dortmund
- Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert und auf Dauer tragbar sein
- Das Einkommen des Haushaltes muss unter der jeweiligen Einkommensgrenze liegen
- Mit dem Vorhaben wurde noch nicht begonnen
- Die Gesamtkosten sind angemessen
- Das Objekt deckt den individuellen Bedarf an Wohnraum
Rechtsgrundlagen
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der
Kontakt
Stadt Dortmund - Amt für Wohnen - Wohnraumförderung
Anschrift und Erreichbarkeit44122 Dortmund
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Montagbis und bis
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Dienstagbis
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MittwochGeschlossen
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Ab 13:00 Uhr nur mit Termin. Individuelle Termine nach Vereinbarung möglich.
10 häufig gestellte Fragen
Wer wird gefördert?
Förderberechtigt sind Haushalte deren Haushaltseinkommen die Einkommensgrenzen der §§ 13 bis 15 des Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) nicht übersteigt (Einkommensgruppe A) oder diese um max. 40 % übersteigt (Einkommensgruppe B).
Um eine Einschätzung zu Ihrer Förderfähigkeit zu Erhalten, können Sie den
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- der Neubau von Eigenheimen und Eigentumswohnungen
- der schlüsselfertige Erwerb neuer Eigenheime und Eigentumswohnungen
- der Erwerb gebrauchter Eigenheime und Eigentumswohnungen
- der Ausbau und die Erweiterung zum Zwecke der Neuschaffung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen
- Baumaßnahmen für Schwerbehinderte bei Neuschaffung von Wohnraum / bei vorhandenem Wohnraum
Wie hoch ist das Förderdarlehen?
- Das Darlehen setzt sich aus einem Grunddarlehen und weiteren Zusatzdarlehen zusammen.
- Das Darlehen ist von Ihrer Familien- und Haushaltssituation abhängig.
- Das Grunddarlehen beträgt für die Einkommensgruppe A 184.000 Euro und für die Einkommensgruppe B 110.000 Euro. Zuzüglich wird ein Familienbonus (je Kind oder Person mit Schwerbehinderung) in Höhe von 24.000 Euro gewährt.
- Darüber hinaus kann das Grunddarlehen um 11.500 Euro erhöht werden, wenn das Objekt barrierefrei im Sinne der Wohnraumförderungsbestimmungen ist. Für Bauvorhaben mit BEG Effizienzhaus 40 Standard kann ein Zusatzdarlehen in Höhe von 30.000 Euro gewährt werden.
Wie sind die Darlehenskonditionen?
- Förderart: Annuitätendarlehen
- Zinsbindung: 30 Jahre
- Zinssatz: 0,5% p.a.
- Verwaltungskostenbeitrag: 0,5% p.a. (in den ersten zwei Jahren wird kein Verwaltungskostenbeitrag erhoben.)
- Tilgung: 1% p.a. (Bau, Ersterwerb), 2% p.a. (Erwerb einer Bestandsimmobilie)
- Bei Gewährung eines Tilgungsnachlasses werden die Zins- und Tilgungsleistungen sowie der Verwaltungskostenbeitrag vom reduzierten Darlehen erhoben und sind halbjährig an die NRW.BANK zu zahlen.
- Sie können das Förderdarlehen jederzeit ganz oder teilweise ohne Vorfälligkeitsgebühren außerplanmäßig tilgen.
Wie werden die Darlehen ausgezahlt?
- Die Förderdarlehen werden zu 100 % ausgezahlt.
- Neubau: 40% bei Baubeginn, 40% nach Fertigstellung des Rohbaus, 20% bei Bezugsfertigkeit
- Erwerb und Ersterwerb: in einer Summe nach Bezugsfertigkeit und Kaufvertragsabschluss.
Gibt es einen Zuschuss?
Auf Antrag kann ein Tilgungsnachlass (Teilschulderlass) in Höhe von 10 % des Grunddarlehens inklusive des Familienbonus und des Zusatzdarlehens für barrierefreie Objekte und 50 % der Zusatzdarlehen "standortbedingte Mehrkosten", "Bauen mit Holz" und "BEG Effizienzhaus 40 Standard" gewährt werden.
Der Tilgungsnachlass reduziert die Darlehensschuld nach Vollauszahlung der Darlehen.
Ist Eigenkapital erforderlich?
Ja, es ist eine Eigenleistung und der Einsatz von Eigenkapital erforderlich.
Zur Finanzierung des Förderobjektes ist eine Eigenleistung von 7,5 % der Gesamtkosten erforderlich.
Eigenleistungen können durch
- eigene Geldmittel,
- den Wert des nicht durch Fremdmittel finanzierten Grundstücks,
- eigene Arbeiten, wodurch Kosten für eine Beauftragung gespart werden (Selbsthilfe), erbracht werden.
Werden die Förderdarlehen im Grundbuch abgesichert?
Die Förderdarlehen werden in Höhe des Darlehensbetrages (abzüglich eines gegebenfalls gewährten Tilgungsnachlasses) nachranging im Grundbuch gesichert. Weitere für den Bau bzw. den Erwerb erforderliche Finanzierungsmittel können unter bestimmten Voraussetzungen im Rang vor den Fördermitteln abgesichert werden.
Darf ich vor Antragsstellung bzw. Erteilung der Förderzusage Verträge unterschreiben?
Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn führt dazu, dass eine Förderung ausgeschlossen ist. Grundsätzlich dürfen vor Erteilung der Förderzusage, keine vertraglichen Verpflichtungen eingegangen werden, es sei denn, dass ein vertragliches Rücktrittsrecht eingeräumt wird. Wenn Sie eine Immobilie erwerben möchten, können Sie nach Antragstellung Darlehens- und Kaufverträge auf eigenes Risiko unterzeichnen. In allen Fällen wird dringend eine vorherige Abstimmung mit dem Team Wohnraumförderung empfohlen.
Gibt es eine Beispieldarlehensberechnung?
Förderfall:
Eine Familie der Einkommensgruppe A mit zwei Kindern möchte ein Haus kaufen. Die Gesamtkosten betragen 350.000 €
Darlehenshöhe:
Grunddarlehen 184.000 €
Familienbonus + 48.000 €
Gesamtdarlehen = 232.000 €
Tilgungsnachlass: 10 % des Darlehens, hier 23.200 €
Benötigte Eigenleistung sind 7,5 % der Gesamtkosten, hier 26.250 €
Finanzierungsplan:
Förderdarlehen: 232.000 €
Eigenleistung: 26.250 €
Fremdmittel: 91.750 €
Weitere Services
Die Anliegerbeitragsbescheinigung gibt Auskunft über Erschließungs- & Straßenausbaubeiträge. Den Antrag, Details zu Gebühren & mehr finden Sie hier.
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Antrag auf Entwässerungsgenehmigung: Details zur Prüfung & Genehmigung des ordnungsgemäßen Anschlusses an das öffentliche Kanalnetz finden Sie hier.
Durch die Straßenhöhenauskunft erhalten Sie genau Angaben über die Maße – zum Beispiel wenn sie einen Stellplatz erstellen wollen.
Mehr Details zum Antrag auf Kanaldatenauskunft für Bürger*innen & Unternehmen, die einen Anschluss an den öffentlichen Kanal erstellen wollen – hier.
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Informationen zum Thema Bauaktenansicht: Die Stadt Dortmund archiviert zu öffentlich-rechtlichen Zwecken "Bauakten" – weitere Details finden Sie hier.
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Was hat es mit einem Bauantrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren auf sich? Welche Gebäude betrifft es? Antworten & Details zum Thema – hier.
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