Anliegerbeiträge, Straßenbaubeiträge, Beitragsbescheinigung
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Die Gemeinde ist verpflichtet, die entstandenen Kosten für erstmalig hergestellte, umgebaute, verbesserte oder erneuerte Straßen anteilig auf die betroffenen Anliegergrundstücke umzulegen. Wenn eine Straße erstmalig endgültig hergestellt wurde, sind Erschließungsbeiträge nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Satzung der Stadt Dortmund zu erheben. Werden in einer bestehenden Straße Erneuerungen oder Verbesserungen durchgeführt, so sind Straßenbaubeiträge nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit der Satzung der Stadt Dortmund zu erheben.
Beitragsbescheinigung
Ob eine bestimmte Erschließungsanlage bereits erstmalig endgültig hergestellt wurde und ob für ein bestimmtes Grundstück bereits Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch abgerechnet wurden, teilen wir Ihnen in Form einer Anliegerbeitragsbescheinigung mit.
Online-Services und Formulare
Gebühren
Die Gebühr für die Bescheinigung beträgt 50 Euro. Für mehrfach erschlossene Grundstücke (z. B. Eckgrundstücke) beträgt die Gebühr 75 Euro.
Informationsblätter
Unterlagen
Für die Bescheinigung wird eine genaue Angabe über die Lage des Grundstücks (Straße, Gemarkung, Flur, Flurstück) benötigt. Eine Vollmacht des/der Eigentümer*in ist in Kopie beizufügen.
Voraussetzungen
Die Beitragsbescheinigung kann formlos - auch telefonisch und per E-Mail beantragt werden.
Alternativ können Sie auch das Formular "Antrag Beitragsbescheinigung" verwenden und uns zusenden.
Rechtsgrundlagen
BauGB, KAG NRW, Satzungen der Stadt Dortmund
Kontakt
Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Finanzen und Anliegerbeiträge
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
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Montagbis und bis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis und bis
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
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