Anliegerbeiträge, Straßenbaubeiträge, Beitragsbescheinigung
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Die Gemeinde ist verpflichtet, die entstandenen Kosten für erstmalig hergestellte, umgebaute, verbesserte oder erneuerte Straßen anteilig auf die betroffenen Anliegergrundstücke umzulegen. Wenn eine Straße erstmalig endgültig hergestellt wurde, sind Erschließungsbeiträge nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Satzung der Stadt Dortmund zu erheben. Werden in einer bestehenden Straße Erneuerungen oder Verbesserungen durchgeführt, so sind Straßenbaubeiträge nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit der Satzung der Stadt Dortmund zu erheben.
Beitragsbescheinigung
Ob eine bestimmte Erschließungsanlage bereits erstmalig endgültig hergestellt wurde und ob für ein bestimmtes Grundstück bereits Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch abgerechnet wurden, teilen wir Ihnen in Form einer Anliegerbeitragsbescheinigung mit.
Online-Services und Formulare
Gebühren
Die Gebühr für die Bescheinigung beträgt 50 Euro. Für mehrfach erschlossene Grundstücke (z. B. Eckgrundstücke) beträgt die Gebühr 75 Euro.
Informationsblätter
Unterlagen
Für die Bescheinigung wird eine genaue Angabe über die Lage des Grundstücks (Straße, Gemarkung, Flur, Flurstück) benötigt. Eine Vollmacht des/der Eigentümer*in ist in Kopie beizufügen.
Voraussetzungen
Die Beitragsbescheinigung kann formlos - auch telefonisch und per E-Mail beantragt werden.
Alternativ können Sie auch das Formular "Antrag Beitragsbescheinigung" verwenden und uns zusenden.
Rechtsgrundlagen
BauGB, KAG NRW, Satzungen der Stadt Dortmund
Kontakt
Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Finanzen und Anliegerbeiträge
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
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Montagbis und bis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis und bis
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Weitere Services
Altautoverordnung: Für die Stilllegung/ Abmeldung Ihres KFZ ist ein Verwertungsnachweis / eine Verbleibserklärung nötig. Alle Informationen – hier.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann schwerbehinderten Personen ein individueller Schwerbehindertenparkplatz eingerichtet werden. Mehr Details hier.
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Parkerleichterung für Hebammen: Befreiung von Park- und Halteverboten bei Vor- und Nachsorgebesuchen. Ausnahmegenehmigung gem. § 46 StVO. Infos hier.
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Den Antrag sowie weitere Infos zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonn-& Feiertagsfahrverbot für LKW bzw. Ferienfahrverbot finden Sie hier.
Durch die Straßenhöhenauskunft erhalten Sie genau Angaben über die Maße – zum Beispiel wenn sie einen Stellplatz erstellen wollen.
Informationen zum Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung zum Einrichten einer temporären Haltverbotszone für Umzüge erhalten Sie hier. Mehr erfahren.
Online-Service
Mehr Details zum Antrag auf Kanaldatenauskunft für Bürger*innen & Unternehmen, die einen Anschluss an den öffentlichen Kanal erstellen wollen – hier.
Online-Service
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Für die Überführung Ihres Fahrzeugs ins Ausland teilen wir Ausfuhrkennzeichen zu. Wichtige Informationen, Online-Services, Gebühren & mehr – hier.
Eine Ausnahmegenehmigung für das Anbieten von Waren & Leistungen im ÖVR erhalten Sie bei der Straßenverkehrsbehörde des Tiefbauamtes. Mehr erfahren.