Service

Anliegerbeiträge, Straßenbaubeiträge, Beitragsbescheinigung

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

online

Die Gemeinde ist verpflichtet, die entstandenen Kosten für erstmalig hergestellte, umgebaute, verbesserte oder erneuerte Straßen anteilig auf die betroffenen Anliegergrundstücke umzulegen. Wenn eine Straße erstmalig endgültig hergestellt wurde, sind Erschließungsbeiträge nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Satzung der Stadt Dortmund zu erheben. Werden in einer bestehenden Straße Erneuerungen oder Verbesserungen durchgeführt, so sind Straßenbaubeiträge nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit der Satzung der Stadt Dortmund zu erheben.

Beitragsbescheinigung

Ob eine bestimmte Erschließungsanlage bereits erstmalig endgültig hergestellt wurde und ob für ein bestimmtes Grundstück bereits Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch abgerechnet wurden, teilen wir Ihnen in Form einer Anliegerbeitragsbescheinigung mit.

Online-Services und Formulare

Gebühren

Die Gebühr für die Bescheinigung beträgt 50 Euro. Für mehrfach erschlossene Grundstücke (z. B. Eckgrundstücke) beträgt die Gebühr 75 Euro.

Informationsblätter

Unterlagen

Für die Bescheinigung wird eine genaue Angabe über die Lage des Grundstücks (Straße, Gemarkung, Flur, Flurstück) benötigt. Eine Vollmacht des/der Eigentümer*in ist in Kopie beizufügen.

Voraussetzungen

Die Beitragsbescheinigung kann formlos - auch telefonisch und per E-Mail beantragt werden.

Alternativ können Sie auch das Formular "Antrag Beitragsbescheinigung" verwenden und uns zusenden.

Rechtsgrundlagen

BauGB, KAG NRW, Satzungen der Stadt Dortmund

Kontakt

Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Finanzen und Anliegerbeiträge

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Königswall 14
44137 Dortmund
Öffnungszeiten
  • Montag
    bis und bis
  • Dienstag
    bis und bis
  • Mittwoch
    bis und bis
  • Donnerstag
    bis und bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

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