Antrag auf Entwässerungsgenehmigung
Personliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Prüfen und genehmigen des ordnungsgemäßen Anschlusses an das öffentliche Kanalnetz. Die Antragsbearbeitung und Bauabnahme erfolgt vor Ort.
Im Rahmen der Beantragung der Entwässerungsgenehmigung wird die geplante Entwässerung des Bauvorhabens geprüft und sichergestellt, dass alles richtig ist und die Genehmigung erteilt werden kann.
Sollte es hier oder da haken, so finden wir gemeinsam mit den Antragstellenden eine Lösung. Denn grundsätzlich gilt: Wir stehen an Ihrer Seite - und nicht in Ihrem Weg!
Voraussetzung für die Beantragung einer Entwässerungsgenehmigung ist die Erteilung der Kanaldatenauskunft, die direkt über das Serviceportal unter Antrag auf Kanaldatenauskunft beantragt werden kann.
Der Entwässerungsantrag kann dagegen derzeit ausschließlich per Post oder persönlich
eingereicht werden
Als Hilfestellung für Architekt*innen und Entwurfsverfasser*innen haben wir zusätzlich einige Muster und Berechnungshilfen zur Verfügung gestellt, siehe „Muster und Anlagen zum Entwässerungsantrag“.
Wir empfehlen Ihnen sich parallel, besser noch bevor Sie beim Bauordnungsamt den Bauantrag einreichen, sich mit uns in Verbindung zu setzen und die Entwässerung Ihres Grundstücks abzuklären.
Die Anschlüsse dürfen nur von einem von der Stadt Dortmund zugelassenen Unternehmen durchgeführt werden. Die Liste der zugelassenen Firmen wird der Genehmigung beigefügt.
In einigen Erschließungsgebieten ist die Anschlussleitung bereits vom Erschließungsträger auf das Grundstück verlegt worden. In diesen Fällen erhalten Sie keine gesonderte Firmenliste von uns.
Bitte beachten Sie bei der Planung Ihres Bauvorhabens die Informationen zur Gestaltung von Vorgärten.
Online-Services und Formulare
Gebühren
Für die Prüfung des Entwässerungsantrags werden gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Dortmund derzeit Gebühren in Höhe von 557,00 Euro je Einzelantrag (Regelfall) erhoben. Zusätzlich fallen für
die Abnahme des Hausanschlusskanals Gebühren in Höhe von aktuell 124,00 Euro je angefangener Stunde an.
Informationsblätter
Unterlagen
- Antrag auf Entwässerungsgenehmigung
- Kanaldatenauskunft
- Übersichtslageplan
- Entwässerungsgrundriss
- Entwässerungslängsschnitt
- Berechnungen
Fristen
Die Genehmigung für den Kanalhausanschluss muss satzungsgemäß bis spätestens 4 Wochen vor Baubeginn erteilt worden sein. Bei Vorlage aller notwendigen Unterlagen beträgt die Bearbeitungszeit max. 4 Wochen.
Voraussetzungen
- Kanaldatenauskunft
- Antragstellung
Rechtsgrundlagen
Satzung über die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Dortmund
Verwaltungsgebührenordnung
Kontakt
Stadt Dortmund - Grundstücksentwässerung
Anschrift und Erreichbarkeit44147 Dortmund
-
Montagbis und bis
-
Dienstagbis und bis
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Mittwochbis und bis
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Kontakt
Kontakt
Kontakt
Kontakt
Kontakt
Weitere Services
Wir informieren über Abfallpatenschaften in Dortmund: Hier erfahren Sie Details zur Vorbereitung & Durchführung von Kampagnen zur Abfallvermeidung.
Wir informieren Sie über Abfallrechtliche Verfahren in Dortmund: Hier erfahren Sie mehr zur Durchführung von Genehmigungsverfahren nach Abfallrecht.
Steht Ihr Fahrzeug nicht mehr dort, wo Sie es geparkt haben? Die Polizei kann Ihnen Auskunft geben, ob es gestohlen oder abgeschleppt wurde.
Wir informieren Sie zur privaten Abwasserbeseitigung: Mehr Details zur technischen Prüfung der Anlagenbemessung & Bemessungsgrundlagen & mehr – hier.
Abwehr von Großschadensereignissen
Informationen zum Thema „Aktenvernichtung“ finden Sie hier. Unsere Themenseite informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH).
Unsere Themenseite „Altkleider“ informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH) – hier erhalten Sie Links & weitere Informationen.
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Die Grundstücksgrenze wird aufgrund des amtlichen Katasternachweises in die Örtlichkeit übertragen & dem Antragsteller vor Ort angezeigt. Mehr – hier.
Antrag auf Änderung der Lagebezeichnung eines Grundstücks im Liegenschaftskataster und Grundbuch ist beim Katasteramt zu stellen – mehr Details hier.
Wir informieren zur Änderung der Nutzungsart (tatsächliche Nutzung eines Grundstücks) im Liegenschaftskataster, Grundbuch & für die Finanzverwaltung.
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