Bauakteneinsicht
Personliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Sollten Sie mikroverfilmte Unterlagen als Digitalisat beantragt haben, dauert die Bearbeitungszeit / Digitalisierung im Moment länger als gewohnt.
Die Mitarbeiter*innen des Bauaktenarchivs werden Sie hierüber entsprechend informieren.
Aufgrund von laufenden Digitalisierungsprozessen und einem aktuell erhöhten Antragsaufkommen können wir eine Einsichtnahme der Mikrofilme vor Ort zurzeit leider nur sehr eingeschränkt anbieten. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Die Stadt Dortmund archiviert zu öffentlich-rechtlichen Zwecken „Bauakten“ (Baugenehmigungsakten über durchgeführte Bauvorhaben) im Bauaktenarchiv.
Die Baugenehmigungsakten, die bis einschließlich 1979 dem Bauaktenarchiv zugingen, werden als sogenannte "Hausakten" in Aktenordnern unter den Ordnungsmerkmalen "Straße und Hausnummer" geführt. Seit 1980 werden die Akten nicht mehr in Papierform, sondern auf Mikrofilm und seit 2002 in digitaler Form vorgehalten.
In die oben genannten Akten kann unter bestimmten Voraussetzungen kostenpflichtig Akteneinsicht gewährt werden und es können kostenpflichtig Kopien zu diesen Akten angefertigt werden.
Die Papierakten werden in einem externen Lager vorgehalten und müssen erst bestellt werden.
Die Einsicht in Archivakten ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Für die Beantragung einer Bauakteneinsicht nutzen Sie bitte die von uns unter "Online Services und Formulare" bereitgestellten Antragsformulare.
Online-Services und Formulare
Gebühren
Die Inanspruchnahme des Bauaktenarchivs ist gebührenpflichtig. Die einzelnen Gebührensätze entnehmen Sie bitte dem aktuell gültigen Gebührentarif zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Dortmund.
Studierenden kann für wissenschaftliche Zwecke Gebührenfreiheit im angemessenen Umfang gewährt werden, wenn eine Bestätigung der Hochschule vorgelegt wird, dass die Recherche im Rahmen des Studiums erforderlich ist.
Informationsblätter
Unterlagen
Für die Akteneinsicht benötigen Sie einen Antrag (siehe Rubrik "Online Services und Formulare") sowie die notwendigen Unterlagen, die Sie unter den Voraussetzungen finden.
Fristen
Je nach Art der Bauakte kann die Bearbeitung mehrere Werktage dauern. Für die Einsichtnahme vereinbaren Sie bitte einen Termin per Mail oder telefonisch.
Voraussetzungen
Akteneinsicht wird den folgenden Personen gewährt:
- Dem*r Eigentümer*in (diese*r muss sich durch einen aktuellen Grundbuchauszug oder durch entsprechende Unterlagen wie z.B. dem Kaufvertrag oder dem Grundsteuerbescheid als Grundstückseigentümer*in legitimieren und sich gegebenenfalls persönlich ausweisen).
- Dem vom*n der Eigentümer*in schriftlich Berechtigten (auch hier müssen die gleichen Unterlagen wie bei dem*r Eigentümer*in und zusätzlich eine schriftliche vom*n Eigentümer*in ausgestellte Einverständniserklärung oder Vollmacht vorgelegt werden). Bei Vorlage einer Vollmacht trägt die Kosten der*die Eigentümer*in, es sei denn in der Vollmacht wird eine andere Regelung getroffen.
- Jeder natürlichen Person nach den Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes.
Rechtsgrundlagen
Die Einsichtnahmen richtet sich nach dem allgemeinen Verwaltungsrecht, der Rechtsprechung und nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land NRW (IFG NRW).
Kontakt
Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt - Bauaktenarchiv
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Persönliche Vorpsrachen sind nach Terminvereinbarung möglich.
Weitere Services
Die Anliegerbeitragsbescheinigung gibt Auskunft über Erschließungs- & Straßenausbaubeiträge. Den Antrag, Details zu Gebühren & mehr finden Sie hier.
Online-Service
Antrag auf Entwässerungsgenehmigung: Details zur Prüfung & Genehmigung des ordnungsgemäßen Anschlusses an das öffentliche Kanalnetz finden Sie hier.
Durch die Straßenhöhenauskunft erhalten Sie genau Angaben über die Maße – zum Beispiel wenn sie einen Stellplatz erstellen wollen.
Mehr Details zum Antrag auf Kanaldatenauskunft für Bürger*innen & Unternehmen, die einen Anschluss an den öffentlichen Kanal erstellen wollen – hier.
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Was hat es mit einem Bauantrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren auf sich? Welche Gebäude betrifft es? Antworten & Details zum Thema – hier.
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Informationen zur Beantragung einer Baugenehmigung für Werbeanlagen.
Online-Service
Informationen über das Baugenehmigungsverfahren für die Errichtung & Änderung von Vorhaben, Anlagen & Einrichtungen mit besonderen Anforderungen.
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Sie möchten sich über den Stand Ihres (Bau-)Antrags informieren? Details dazu, zur Anmeldung im Bauportal Dortmund, Links & mehr finden Sie hier.
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Erfahren Sie hier, wie Sie Beschwerden, Anregungen oder Fragen zu aktuellen oder geplanten Baumaßnahmen an das Tiefbauamt richten können.
Wenn Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung in einer Bewohnerparkzone gemeldet sind, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen.
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Die Ausnahmegenehmigung zum Abstellen eines Containers auf öffentlichen Wegeflächen ist über einen Containerdienst zu beantragen. Mehr Details hier.
Wir informieren Sie über die Denkmalliste der Stadt Dortmund – Inhalt: alle Bau- & Bodendenkmäler & bewegliche Denkmäler im Stadtgebiet – Details hier
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Sie möchten Ihre Eheschließung anmelden? Wichtige Informationen zu benötigten Unterlagen, relevante Fragen & Antworten & mehr Details finden Sie hier.
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Eigentumsförderung: Das Land NRW fördert den Erwerb/ den Neubau von Wohneigentum durch zinsgünstige Darlehen mit Teilschulderlass. Mehr Details hier.
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Erteilung einer Löschungsbewilligung für im Grundbuch gesicherte Belegungsbindungen – Formulare, Online-Services & mehr Details finden Sie hier.
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