Erteilung einer Löschungsbewilligung
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Erteilung einer Löschungsbewilligung für im Grundbuch gesicherte Belegungsbindungen
Eine Löschungsbewilligung kann erteilt werden, um beim Grundbuchamt eine im Grundbuch gesicherte persönliche Dienstbarkeit (Besetzungsrecht oder Belegungsbindung) zu Gunsten der Stadt Dortmund löschen zu lassen.
Diese persönlichen Dienstbarkeiten wurden im Zusammenhang mit der Gewährung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen für den öffentlich geförderten Mietwohnungbau in die Abteilung II des entsprechendes Grundbuches eingetragen.
Möchten Sie ein solches Recht wegen Zeitablaufs aus dem Grundbuch löschen lassen, können Sie die Löschungsbewilligung online oder schriftlich beantragen.
Online-Services und Formulare
Gebühren
Die erstmalige Erteilung einer Löschungsbewilligung ist kostenlos.
Für die erneute Ausstellung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 71,00 € erhoben.
Unterlagen
- Ein aktueller Grundbuchauszug
- ggf. eine Vertrungsvollmacht
Fristen
Die Bearbeitungszeit einer Löschungsbewilligung beträgt regelmäßig 1 bis 4 Wochen.
Voraussetzungen
- Das Gebäude befindet sich in Dortmund
- Die Frist für das im Grundbuch gesicherte Recht ist bereits abgelaufen
Kontakt
Stadt Dortmund - Amt für Wohnen - Wohnraumförderung
Anschrift und Erreichbarkeit44122 Dortmund
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Montagbis und bis
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Dienstagbis
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MittwochGeschlossen
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Ab 13:00 Uhr nur mit Termin. Individuelle Termine nach Vereinbarung möglich.
Zwei häufige Fragen
Was ist eine Löschungsbewilligung und wofür brauche ich Sie?
Eine Löschungsbewilligung ist ein Dokument, das dem Grundbuchamt gegenüber ausdrückt, dass das Amt für Wohnen damit einverstanden ist, dass ein eingetragenes Recht aus dem Grundbuch gelöscht wird. Dieses Recht kann eine Belegungsbindung oder ein Wohnungsbesetzungsrecht sein, welche im Zusammenhang mit einer Förderung des Landes NRW eingetragen wurden.
Wo in meinem Grundbuch würde ich ein solches Recht finden?
Die möglichen Rechte sind persönliche Dienstbarkeiten und werden daher in der Abteilung II des Grundbuchs eingetragen.
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