Erteilung einer Löschungsbewilligung

Erteilung einer Löschungsbewilligung für im Grundbuch gesicherte Belegungsbindungen

Eine Löschungsbewilligung kann erteilt werden, um beim Grundbuchamt eine im Grundbuch gesicherte persönliche Dienstbarkeit (Besetzungsrecht oder Belegungsbindung) zu Gunsten der Stadt Dortmund löschen zu lassen.

Diese persönlichen Dienstbarkeiten wurden im Zusammenhang mit der Gewährung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen für den öffentlich geförderten Mietwohnungbau in die Abteilung II des entsprechendes Grundbuches eingetragen.

Möchten Sie ein solches Recht wegen Zeitablaufs aus dem Grundbuch löschen lassen, können Sie die Löschungsbewilligung online oder schriftlich beantragen.

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Stadt Dortmund - Amt für Wohnen - Wohnraumförderung

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