Beratung von Flüchtlingen
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Die Beratung von Geflüchteten erfolgt nach Bezug einer Mietwohnung und bei freiwilliger Ausreise.
Sofern Sie aus einem Übergangsheim in eine Mietwohnung umgezogen sind, wird eine umfassende Nachsorge zur Stabilisierung Ihres Mietverhältnisses und Hilfeplanung zur Verbesserung Ihrer Sprachkenntnisse und Ihrer beruflichen Qualifikation angeboten. Bei freiwilliger Rückkehrbereitschaft in Ihr Heimatland werden sie über bestehende Programme und finanzielle Rückkehrhilfen unterrichtet.
Online-Services und Formulare
Diese Leistungen sind kostenfrei.
Damit wir Ihren Anspruch klären und bearbeiten können, benötigen wir von Ihnen z.B.:
- Pass,
- Einkommensnachweise,
- lfd. Kontoauszüge
Die Bearbeitungszeit ist abhängig von Ihrer Mitwirkung als Leistungsberechtigter. Liegen alle Unterlagen die wir von Ihnen benötigen vor, können Sie die Bearbeitungszeiten im Einzelfall erfragen.
Ein Umzug aus dem Übergangsheim in eine Mietwohnung ist in der Regel möglich, wenn Sie länger als vier Jahre im Übergangsheim gelebt haben. Finanzielle Rückkehrhilfen können für Asylbewerber, abgelehnte Asylbewerber und Flüchtlinge bewilligt werden, wenn Sie freiwillig dauerhaft in Ihr Heimatland zurückkehren und auf die Weiterführung Ihres Asylverfahrens verzichten.
- § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Verbindung mit § 11 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
- REAG / GARP Programme
Kontakt
Stadt Dortmund - Sozialamt - Hilfen nach AsylbLG, Leistungen nach AsylbLG
44149 Dortmund
Offene Sprechstunde Dienstags und Donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten.