Beratung von Flüchtlingen

Die Beratung von Geflüchteten erfolgt nach Bezug einer Mietwohnung und bei freiwilliger Ausreise.

Sofern Sie aus einem Übergangsheim in eine Mietwohnung umgezogen sind, wird eine umfassende Nachsorge zur Stabilisierung Ihres Mietverhältnisses und Hilfeplanung zur Verbesserung Ihrer Sprachkenntnisse und Ihrer beruflichen Qualifikation angeboten. Bei freiwilliger Rückkehrbereitschaft in Ihr Heimatland werden sie über bestehende Programme und finanzielle Rückkehrhilfen unterrichtet.

Aufenthalt, Einbürgerung & Ausländerwesen Wohnen

Kontakt

Stadt Dortmund - Sozialamt - Hilfen nach AsylbLG, Leistungen nach AsylbLG

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