Anerkennung von Angeboten nach der AnFöVO
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (AnFöVO)
Pflegebedürftige können nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen und die hierfür entstehenden Aufwendungen gegenüber der Pflegekasse geltend machen (Entlastungsbetrag nach § 45b Sozialgesetzbuch – Elftes Buch, soziale Pflegeversicherung). Am 1. Januar 2019 trat eine neue Fassung der AnFöVO in Kraft – die „Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag in Nordrhein-Westfalen“.
Diese dient der Weiterentwicklung von qualitätsgesicherten Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige. Die Leistungen dürfen nur von anerkannten Angeboten erbracht werden. Anträge auf Anerkennung sind für Angebote mit Sitz in Dortmund bei der Stadt Dortmund, Sozialamt 50-9-2, 44122 Dortmund zu stellen. Der Antrag muss online über das Verfahren
Da der dort mögliche Ausdruck derzeit leider nicht optimal funktioniert, ist in Ihrem eigenen Interesse empfohlen, den Antrag zusätzlich auf den hier zur Verfügung stehenden Vordrucken zu stellen und nach hier zu übersenden (der Ausdruck aus dem o. g. Verfahren ist dann nicht erforderlich).
Wo finde ich in meiner Nähe Angebote zur Unterstützung im Alltag?
Der Aufbau einer Datenbank sowie eines entsprechenden Internetauftritts ist derzeit im Aufbau.
Online-Services und Formulare
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Antragsformular (allg. Angebot): Antrag auf Anerkennung eines Angebots zur Unterstützung im Alltag (PDF) -
Antragsformular (selbständige Einzelkräfte) | (PDF) -
Antragsformular (Einzelkräfte in unmittelbarem Beschäftigungsverhältnis) | (PDF) -
Antragsformular (Betreuungsgruppe) | (PDF) -
Antragsformular (Koordinierungsstelle) | (PDF) -
Antragsformular (Konzept für Basisqualifizierung) | (PDF) -
Kontaktformular des Sozialamts
Gebühren
Die Antragstellung ist gebührenpflichtig. Für allgemeine Angebote beträgt die Gebühr von 160 bis 300 €
Informationsblätter
Links
Unterlagen
- Schriftlicher Antrag
- Konzept
- Qualifikationsnachweise
- Führungszeugnis (bitte nur nach Aufforderung durch die Anerkennungsbehörde beantragen)
Rechtsgrundlagen
§§ 45a und 45b Sozialgesetzbuch - Elftes Buch
Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) Anerkennungs- und Förderungsverordnung – AnFöVO (NRW)
Kontakt
Stadt Dortmund - Sozialamt - Rechtsangelegenheiten Pflege, Behinderung und Gesundheit, Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (AnFöVO)
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Offene Sprechstunde Dienstags und Donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten.
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