Service

Begleitende Hilfen für schwerbehinderte Menschen im Beruf

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

online

Service ist online verfügbar.

Online-Antrag auf eine Förderung aus Mitteln der Ausgleichsabgabe: Der Antrag kann durch die schwerbehinderten Beschäftigten selbst oder durch den/die Arbeitgeber*in gestellt werden. Anlage zum Antrag auf Gewährung einer finanziellen Hilfe aus Mitteln der Ausgleichsabgabe: Die Anlage muss nur von den schwerbehinderten Beschäftigten ausgefüllt werden, wenn der Antrag auf die Förderung bereits durch den/die Arbeitgeber*in gestellt wurde. Antrag auf Gewährung einer finanziellen Hilfe aus Mitteln der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber*innen, 155 KB, PDF Antrag auf Gewährung einer finanziellen Hilfe aus Mitteln der Ausgleichsabgabe für Arbeitnehmer*innen , 130 KB, PDF Anlage zum Antrag auf Gewährung einer finanziellen Hilfe aus Mitteln der Ausgleichsabgabe, 155 KB, PDF

Beratung/ finanzielle Förderung für schwerbehinderte Menschen bzw. ihnen Gleichgestellte und ihre Arbeitgeber*innen

Die Fachstelle "Behinderte Menschen im Beruf" verfolgt mit ihrer Arbeit das Ziel, Arbeitsplätze schwerbehinderter Menschen oder ihnen Gleichgestellte, zu sichern. Dazu bietet sie begleitende Hilfen im Arbeitsleben an, insbesondere Information und Beratung sowie finanzielle Hilfen in Form von Zuschüssen oder Darlehen.

Leistungen an schwerbehinderte bzw. gleichgestellte Menschen:

  • Finanzielle Leistungen für technische Arbeitshilfen
  • Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes – nur für Selbständige und Beamte
  • Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung - nur für Selbständige und Beamte
  • Hilfen zur Gründung einer selbständigen beruflichen Existenz zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit

Leistungen an Arbeitgeber*innen:

  • Behinderungsgerechte Gestaltung von vorhandenen Arbeits- und Ausbildungsplätzen durch Ausstattung mit behinderungsbedingt notwendigen technischen Arbeitshilfen
  • Die Fachstelle "Behinderte Menschen im Beruf" unterstützt Sie bei der Antragstellung und steht Ihnen beratend zur Seite.

Wichtige Hinweise:

  • Zuschüsse und Darlehen werden in der Regel nur bewilligt, wenn der Antrag vor Beginn der geförderten Maßnahme gestellt wird.
  • Eine Aufstockung von Förderungen anderer Träger findet nicht statt.

Inklusion & Menschen mit Behinderung Gewerbe

Online-Services und Formulare

Gebühren

Diese Leistung ist kostenfrei.

Informationsblätter

Links

Unterlagen

  • Kopie des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes, aus dem Grad und Art der Behinderung hervorgehen
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises
  • Kopie des Gleichstellungsbescheides von der Bundesagentur für Arbeit bei einem Grad der Behinderung von weniger als 50 aber mindestens 30
  • Je nach Einzelfall weitere Unterlagen

Welche Unterlagen und Nachweise in Ihrer persönlichen Situation erforderlich sind, sollten Sie, jeweils ausgehend von der Besonderheit des Einzelfalles, mit den zuständigen Mitarbeiter*innen der Fachstelle für Behinderte Menschen im Beruf abklären.

Fristen

Die Bearbeitungszeit ist abhängig von Ihrer Mitwirkung als Leistungsberechtigter. Liegen alle Unterlagen die wir von Ihnen benötigen vor, ist eine Entscheidung regelmäßig innerhalb von ca. 3 Wochen möglich.

Voraussetzungen

  • Es liegt eine anerkannte Schwerbehinderung (GdB von mindestens 50) oder eine durch die Bundesagentur für Arbeit festgestellte Gleichstellung vor.
  • Der Beschäftigungsumfang muss mindestens 15 Wochenstunden betragen.
  • Das Beschäftigungsverhältnis muss seit mindestens 6 Monaten bestehen.
  • Es ist nicht vorrangig ein anderer Rehabilitationsträger (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Renten-oder Unfallversicherung) oder auch der Beschäftigungsbetrieb selbst zuständig.
  • Leistungen zur Gründung einer selbständigen Existenz können nur diejenigen Menschen mit Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte erhalten, die nicht erwerbstätig sind oder deren bisheriges Arbeitsverhältnis von Kündigung bedroht ist.

Rechtsgrundlagen

  • Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX,)
  • Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
  • Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV)

Kontakt

Stadt Dortmund - Sozialamt - Behinderte Menschen im Beruf

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Hörder Bahnhofstraße 16 , 3. Etage
44263 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit
  • NRW - informierBar
  • Ansprechperson für Arbeitsplätze in:

    Aplerbeck, Brackel, Lütgendortmund: 0231 50-23366

    Innenstadt-West: 0231 50-23363

    Innenstadt-Ost, Eving, Hombruch: 0231 50-23360

    Innenstadt Nord, Hörde, Huckarde, Mengede, Scharnhorst: 0231 50-26326

    Öffnungszeiten:
    • Montag
      bis
    • Dienstag
      bis
    • Mittwoch
      Geschlossen
    • Donnerstag
      bis
    • Freitag
      bis
    • Samstag
      Geschlossen
    • Sonntag
      Geschlossen

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    Hier finden Sie Details zum Altlastenkataster in Dortmund: Wir erteilen Informationen & beraten rund um Themen wie schädliche Bodenveränderungen.

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    Wir von der Stadt Dortmund beraten bei der Konzeption von Bodensanierungen & Flächenaufbereitungen. Details zur Altlastensanierung finden Sie hier.

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    Wir informieren über die Amtliche Basiskarte (ABK), welche auf dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) basiert – Details hier.

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    Amtliche Grenzanzeige

    Die Grundstücksgrenze wird aufgrund des amtlichen Katasternachweises in die Örtlichkeit übertragen & dem Antragsteller vor Ort angezeigt. Mehr – hier.

    Änderung der Lagebezeichnung

    Antrag auf Änderung der Lagebezeichnung eines Grundstücks im Liegenschaftskataster und Grundbuch ist beim Katasteramt zu stellen – mehr Details hier.

    Änderung der Nutzungsart

    Wir informieren zur Änderung der Nutzungsart (tatsächliche Nutzung eines Grundstücks) im Liegenschaftskataster, Grundbuch & für die Finanzverwaltung.