Begleitende Hilfen für schwerbehinderte Menschen im Beruf
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Beratung/ finanzielle Förderung für schwerbehinderte Menschen bzw. ihnen Gleichgestellte und ihre Arbeitgeber*innen
Die Fachstelle "Behinderte Menschen im Beruf" verfolgt mit ihrer Arbeit das Ziel, Arbeitsplätze schwerbehinderter Menschen oder ihnen Gleichgestellte, zu sichern. Dazu bietet sie begleitende Hilfen im Arbeitsleben an, insbesondere Information und Beratung sowie finanzielle Hilfen in Form von Zuschüssen oder Darlehen.
Leistungen an schwerbehinderte bzw. gleichgestellte Menschen:
- Finanzielle Leistungen für technische Arbeitshilfen
- Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes – nur für Selbständige und Beamte
- Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung - nur für Selbständige und Beamte
- Hilfen zur Gründung einer selbständigen beruflichen Existenz zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit
Leistungen an Arbeitgeber*innen:
- Behinderungsgerechte Gestaltung von vorhandenen Arbeits- und Ausbildungsplätzen durch Ausstattung mit behinderungsbedingt notwendigen technischen Arbeitshilfen
- Die Fachstelle "Behinderte Menschen im Beruf" unterstützt Sie bei der Antragstellung und steht Ihnen beratend zur Seite.
Wichtige Hinweise:
- Zuschüsse und Darlehen werden in der Regel nur bewilligt, wenn der Antrag vor Beginn der geförderten Maßnahme gestellt wird.
- Eine Aufstockung von Förderungen anderer Träger findet nicht statt.
Online-Services und Formulare
-
Online-Antrag auf eine Förderung aus Mitteln der Ausgleichsabgabe: Der Antrag kann durch die schwerbehinderten Beschäftigten selbst oder durch den/die Arbeitgeber*in gestellt werden. -
Anlage zum Antrag auf Gewährung einer finanziellen Hilfe aus Mitteln der Ausgleichsabgabe: Die Anlage muss nur von den schwerbehinderten Beschäftigten ausgefüllt werden, wenn der Antrag auf die Förderung bereits durch den/die Arbeitgeber*in gestellt wurde. -
Anlage zum Antrag auf Gewährung einer finanziellen Hilfe aus Mitteln der Ausgleichsabgabe, 155 KB, PDF -
Antrag auf Gewährung einer finanziellen Hilfe aus Mitteln der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber*innen, 160 KB, PDF -
Antrag auf Gewährung einer finanziellen Hilfe aus Mitteln der Ausgleichsabgabe für Arbeitnehmer*innen, 130 KB, PDF -
Kontaktformular des Sozialamts
Gebühren
Diese Leistung ist kostenfrei.
Informationsblätter
Links
Unterlagen
- Kopie des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes, aus dem Grad und Art der Behinderung hervorgehen
- Kopie des Schwerbehindertenausweises
- Kopie des Gleichstellungsbescheides von der Bundesagentur für Arbeit bei einem Grad der Behinderung von weniger als 50 aber mindestens 30
- Je nach Einzelfall weitere Unterlagen
Welche Unterlagen und Nachweise in Ihrer persönlichen Situation erforderlich sind, sollten Sie, jeweils ausgehend von der Besonderheit des Einzelfalles, mit den zuständigen Mitarbeiter*innen der Fachstelle für Behinderte Menschen im Beruf abklären.
Fristen
Die Bearbeitungszeit ist abhängig von Ihrer Mitwirkung als Leistungsberechtigter. Liegen alle Unterlagen die wir von Ihnen benötigen vor, ist eine Entscheidung regelmäßig innerhalb von ca. 3 Wochen möglich.
Voraussetzungen
- Es liegt eine anerkannte Schwerbehinderung (GdB von mindestens 50) oder eine durch die Bundesagentur für Arbeit festgestellte Gleichstellung vor.
- Der Beschäftigungsumfang muss mindestens 15 Wochenstunden betragen.
- Das Beschäftigungsverhältnis muss seit mindestens 6 Monaten bestehen.
- Es ist nicht vorrangig ein anderer Rehabilitationsträger (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Renten-oder Unfallversicherung) oder auch der Beschäftigungsbetrieb selbst zuständig.
- Leistungen zur Gründung einer selbständigen Existenz können nur diejenigen Menschen mit Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte erhalten, die nicht erwerbstätig sind oder deren bisheriges Arbeitsverhältnis von Kündigung bedroht ist.
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX,)
- Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
- Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV)
Kontakt
Stadt Dortmund - Sozialamt - Behinderte Menschen im Beruf
Anschrift und Erreichbarkeit44263 Dortmund
Ansprechperson für Arbeitsplätze in:
Aplerbeck, Brackel, Lütgendortmund: 0231 50-23366
Innenstadt-West: 0231 50-23363
Innenstadt-Ost, Eving, Hombruch: 0231 50-23360
Innenstadt Nord, Hörde, Huckarde, Mengede, Scharnhorst: 0231 50-26326
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Montagbis
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Dienstagbis
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MittwochGeschlossen
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Donnerstagbis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
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