Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Das Ambulant Betreute Wohnen bezeichnet professionelle Unterstützungsleistungen, die es erwachsenen Menschen mit einer psychischen Erkrankung, einer geistigen Behinderung oder einer schwerwiegenden Suchterkrankung ermöglicht, in ihrer eigenen Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft zu leben. Die Unterstützung erfolgt durch Fachpersonal, das die Betroffenen mehrmals in der Woche besucht und bei der Bewältigung des Alltags hilft. Es kann sich dabei um Hilfen im Haushalt handeln oder um die Unterstützung beim Umgang mit Behörden, um Unterstützung im Freizeitbereich oder um Hilfen bei der Bewältigung materieller und beruflicher Probleme.
Verantwortlicher Kostenträger ist der Landschaftsverband-Westfalen Lippe (LWL) in Münster.
Der Unterstützungsbedarf und die Leistungen werden in einem Hilfeplangespräch mit dem Klienten, dem Betreuungsdienst und dem LWL bestimmt. Auch die Stadt Dortmund ist an diesem Hilfegewährungsprozess beteiligt.
Ambulant Betreutes Wohnen muss durch ein spezielles Antragsformular beantragt werden. Die Hilfen sind einkommens- und vermögensabhängig. Unterstützung beim Antragsverfahren und bei der Einleitung des Hilfeplanverfahrens beim LWL leisten in der Regel die Dortmunder Anbieter des Ambulant Betreuten Wohnens.
Unsere Empfehlung:
Wenn Sie die Kostenübernahme für das Ambulant Betreute Wohnen beantragen möchten, wenden Sie sich zunächst an einen Anbieter des Ambulant Betreuten Wohnens. Dort erhalten Sie alle wichtigen Informationen über die Leistungsvoraussetzungen und das Verfahren. Nähere Informationen erhalten sie auf der Internetseite des LWL, dort finden Sie auch die Kontaktdaten der für Dortmund zuständigen Hilfeplaner/innen und eine Übersicht der Anbieter des Ambulant Betreuten Wohnens - folgen Sie einfach dem unten stehenden "link".
Online-Services und Formulare
Links
Fristen
Fristen sind nicht zu beachten. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass keine Hilfe für die Vergangenheit in Betracht kommen kann, insofern sollte eine Kostenzusage immer vor dem Maßnahmebeginn eingeholt werden.
Voraussetzungen
Die Hilfe ist einkommens- und vermögensabhängig.
Die einzelnen Leistungsvoraussetzungen sollten in jedem Fall individuell erfragt werden.
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbücher IX und XII und dazu ergangene Verordnungen
- Ausführungsgesetz zum SGB XII
Kontakt
Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialer und pflegerischer Fachdienst
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Offene Sprechstunde Dienstags und Donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten.
Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialer und pflegerischer Fachdienst 50/6-3 Eingliederungshilfe und Rehabilitation
Anschrift und ErreichbarkeitOffene Sprechstunde Dienstags und Donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten.
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