Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit
Persönliche Vorsprache ist möglich.
- +49 231 50-22554 Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Versicherungsamt
- +49 231 50-26935 Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Versicherungsamt
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Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Die Rente kommt nicht automatisch, wenn Sie das Rentenalter erreichen. Hierzu muss ein Antrag gestellt werden (bestenfalls etwa drei Monate vor beabsichtigten Rententermin).
Online-Services und Formulare
Informationsblätter
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsverlauf
- Ausbildungsnachweise (z.B. Lehrvertrag, Schulzeugnisse), wenn noch nicht im Versicherungsverlauf gespeichert
- Geburtsnachweise der Kinder, wenn noch nicht im Versicherungsverlauf gespeichert
- Bankverbindung, BIC/ IBAN-NR.
- Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen
- Angaben über Versorgungsbezüge (Betriebs- oder Zusatzrenten, Pensionen)
- Angaben über Krankenkassenzugehörigkeit ab 01.01.1984
- Name und Anschrift der jetzigen Krankenkasse und Art der Krankenversicherung)
- Krankenversicherungskarte
- Nachweise über Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeitvertrag
- Steueridentifikationsnummer
Fristen
- Abhängig von der Bearbeitungszeit des zuständigen Rententrägers.
- Der Rentenantrag leitet das Rentenfeststellungsverfahren ein. Der Zeitpunkt der Abgabe des Rentenantrags ist bestimmend für den Beginn der Rente und kann zudem für den Beginn eines Krankenversicherungsschutzes maßgeblich sein. Rentenanträge müssen daher - um Rechtsnachteile zu vermeiden - rechtzeitig gestellt werden.
- Der Rentenantrag sollte 3-31/2 Monate vorher gestellt werden.
Voraussetzungen
- Vollendung des 60. Lebensjahres
- Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren (hierzu zählen Beitragszeiten, Ersatzzeiten und Zeiten aus Versorgungsausgleich)
- Arbeitslosigkeit bei Beginn der Rente und Arbeitslosigkeit von insgesamt 52 Wochen (= 364 Tage) nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten oder Altersteilzeitarbeit von 24 Kalendermonaten
- mindestens 8 Jahre (96 Monate) Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit innerhalb der letzten 10 Jahre vor Beginn der Rente (der Zeitraum von 10 Jahren kann sich durch Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten und Rentenbezugszeiten verlängern)
Die Altersgrenze wurde für Versicherte der Jahrgänge 1937 und jünger auf 65 Jahre angehoben. Die Rente kann jedoch weiterhin vorzeitig - mit Abschlag - beansprucht werden. Ab Jahrgang 1949 kann die Rente erst mit Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen werden.
Rechtsgrundlagen
§ 237, 6. Sozialgesetzbuch ( SGB VI )
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Versicherungsamt
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
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