Beglaubigung von Abschriften oder Ablichtungen
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Jede Behörde kann Abschriften/Ablichtungen von Schriftstücken amtlich beglaubigen, wenn sie durch sie selbst ausgestellt wurden oder für ihren eigenen Bedarf bestimmt sind. Die für Sie zuständige Meldebehörde darf auch Schriftstücke und Dokumente, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder deren Abschriften zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden, amtlich beglaubigen.
Hinweis zu den Kopien
Die Kopien der originalen Dokumente stellen wir ohne Zusatzkosten selbst her. Das vermeidet zusätzlichen Zeitaufwand für den Abgleich fremd erstellter Kopien.
Beglaubigungen von Kopien ausländischer Dokumente
- Beglaubigungen von ausländischen Dokumenten werden nur vorgenommen, wenn sie bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen.
- Kopien ausländischer Dokumente können nur mit einer Übersetzung eines amtlich anerkannten Übersetzers beglaubigt werden.
- Die Übersetzung muss mit dem Original vorgelegt werden und es muss die Zusammengehörigkeit zwischen der Übersetzung und dem Dokument erkennbar sein.
Ausnahmen
- Keine Beglaubigungen von Familien-, Erbrecht-, Grundbuch-, Vereins- und Handelsregisterangelegenheiten (dieses erfolgt nur von den dafür zuständigen Stellen).
- Keine Beglaubigungen von deutschen Personenstandsurkunden (Fordern Sie hierzu eine Abschrift der Urkunde bei dem zuständigen Standesamt an).
- Keine Beglaubigungen von Schriftstücken des Privatrechts oder für den privaten Gebrauch (Dies ist bei einem Notar möglich).
Gebühren
- 4,00 € je Seite des Originals (DIN A4)
- 1,00 € je Seite für jede weitere Ausfertigung bei gleicher Vorsprache
Links
Unterlagen
- Originale der zu beglaubigenden Schriftstücke
- Ausländische Dokumente: Zusätzlich die Übersetzung eines amtlich anerkannten Übersetzers (
Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank )
Fristen
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Rechtsgrundlagen
§ 33 Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck
Anschrift und Erreichbarkeit44287 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)
Anschrift und Erreichbarkeit44309 Dortmund
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Die Bezirksverwaltungsstelle Brackel musste bis auf Weiteres geschlossen werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving - Bürgerdienste Eving
Anschrift und Erreichbarkeit44339 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde
Anschrift und Erreichbarkeit44263 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch
Anschrift und Erreichbarkeit44225 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde
Anschrift und Erreichbarkeit44369 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund
Anschrift und Erreichbarkeit44388 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede
Anschrift und Erreichbarkeit44359 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst
Anschrift und Erreichbarkeit44328 Dortmund
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Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung
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