Antragsstatus für Personalausweis, eID-Karte und Reisepass
Sie können den Antragsstatus für Ihren Personalausweis, Ihre eID-Karte und Ihren Reisepass bequem
Personalausweis/ eID-Karte
- Die Herstellung der Dokumente erfolgt durch die Bundesdruckerei.
- Nach Fertigstellung des Personalausweises / der eID-Karte erhalten Sie den Brief mit PIN, PUK und Sperrkennwort (PIN-/PUK-Brief) nach Hause.
- PIN und PUK benötigen Sie für die Online-Ausweisfunktion.
- Das Sperrkennwort benötigen Sie, wenn Sie den Personalausweis / die eID-Karte verloren haben oder sie gestohlen wurden.
- Diese Daten daher bitte sorgfältig aufbewahren!
Aktueller Status und Abholung:
- Sie können den aktuellen Status des Antrages
online abfragen . Nutzen Sie die Seriennummer und Ihr Geburtsdatum (Hinweiszettel, den Sie bei der Beantragung erhalten haben). - In der Regel können Sie den Personalausweis / die eID-Karte fünf Tage nach Erhalt des Briefs abholen. Prüfen Sie vorher den Status des Antrags. Außerdem sollen Sie den PIN-/PUK-Brief vorher erhalten haben.
- Die Abholung erfolgt am Ort der Antragsstellung (Beispiel: Ihr Antrag wurde in Aplerbeck gestellt. Also erfolgt die Abholung in Aplerbeck).
- Zur Abholung buchen Sie bitte bei uns
hier online einen Termin (Online-Reservierung eines Termins). - Bringen Sie Ihr aktuelles Dokument zur Abholung mit.
Reisepass
- Die Herstellung der Dokumente erfolgt durch die Bundesdruckerei.
- Sie bekommen keine schriftliche Benachrichtigung.
Aktueller Status und Abholung
- Sie können den aktuellen Status des Antrages
online abfragen . Nutzen Sie die Seriennummer und Ihr Geburtsdatum (Hinweiszettel, den Sie bei der Beantragung erhalten haben). - In der Regel ist der Reisepass ungefähr vier Wochen nach der Beantragung abholbereit. Prüfen Sie vorher den Status des Antrags.
- Die Abholung erfolgt am Ort der Antragsstellung (Beispiel: Antrag in der Innenstadt gestellt. Abholung erfolgt daher in der Innenstadt).
- Zur Abholung buchen Sie bitte
hier bei uns einen Termin (Online-Reservierung eines Termins). - Bringen Sie Ihr aktuelles Dokument zur Abholung mit.
Vollmacht
- Sie können auch einer anderen Person erlauben (bevollmächtigen), den Personalausweis / die eID-Karte für Sie abzuholen.
- Die Vollmacht kann von Ihnen geschrieben werden (formlos, ohne Formular).
- Sie muss Ihre Daten und die Daten der Person, der Sie die Vollmacht geben, enthalten.
- Bei einer Erlaubnis für eine andere Person Ihren Personalausweis / die eID-Karte abzuholen, muss auch angegeben werden, ob Sie den PIN-/PUK-Brief erhalten haben.
- Sollten Sie den PIN/PUK-Brief nicht empfangen haben bzw. wurde dieser an die Ausweisbehörde übersandt, darf der Personalausweis/ die eID-Karte nicht an den Bevollmächtigten ausgehändigt werden.
Online-Services und Formulare
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel

Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving - Bürgerdienste Eving
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst
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