Beurkundung einer Geburt

Vorab: Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!

Was gibt es Schöneres als ein kleines neues Leben? Lassen Sie auch das Standesamt an diesem Ereignis teilhaben, denn die Geburt Ihres Kindes muss innerhalb von sieben Tagen beurkundet werden. Wir unterstützen Sie hier mit unserem Hol-Service.

Mit dieser Information möchten wir Sie auf Ihre neuen Rechte, aber auch Pflichten hinweisen und Sie bei den jetzt notwendigen Gängen unterstützen.

Nach den derzeitigen Bestimmungen muss Ihr Kind binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt (hier: Standesamt Dortmund) angemeldet werden. Die Krankenhausverwaltung bzw. bei Hausgeburten die Hebamme stellt Ihnen hierfür eine "Geburtsanzeige" aus, die dem Standesamt zur Beurkundung der Geburt vorgelegt werden muss.

Das Standesamt Dortmund bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit den vier Geburtskliniken und dem Geburtshaus in Dortmund einen besonderen Service an:

Nach der Geburt Ihres Kindes meldet die Klinikverwaltung bzw. das Geburtshaus Ihr Kind - wenn Sie dies wünschen - beim Standesamt Dortmund an. Das erspart Ihnen unnötige Wege zur Behörde. Selbstverständlich können Sie die Beurkundung auch persönlich innerhalb einer Frist von 8 Tagen seit Geburt Ihres Kindes beim Standesamt Dortmund veranlassen. Dazu können Sie gerne einen Termin vereinbaren. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie hier auf der Seite.

Im Zuge der Geburtsbeurkundung erhalten Sie vom Standesamt folgende Unterlagen:

  • Eine gebührenpflichtige Geburtsurkunde im Format DIN A4 mit Lochung für Stammbücher für Ihre eigenen Unterlagen
  • Eine gebührenfreie Bescheinigung für die Krankenkasse der Mutter (Mutterschaftshilfe)
  • Eine gebührenfreie Bescheinigung für die Beantragung von Kindergeld
  • Eine gebührenfreie Bescheinigung für die Beantragung von Elterngeld
  • Eine gebührenpflichtige mehrsprachige " internationale " Geburtsurkunde für das Konsulat bei Kindern ausländischer Eltern (wenn gewünscht)

Für den Kindergeldantrag ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, Steinstr. 39 in Dortmund zuständig. Ihren Antrag auf Gewährung von Elterngeld müssen Sie dem Versorgungsamt, Untere Brinkstraße 80 in Dortmund, zuleiten. Sie können die Anträge auch über diesen Link online stellen.

Kinder, Jugendliche & Familie

Kontakt

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Standesamt - Geburten, Eheschließungen und öffentlich-rechtliche Namensänderung

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