Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Ausstellung von Ersatzfahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II bei Verlust oder Diebstahl

Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird Ihnen auf Antrag ein Ersatzdokument ausgestellt. Im Antragsverfahren ist eine Verlusterklärung und eine eidesstattliche Versicherung persönlich durch den Halter abzugeben.

Vor Ausstellung des Ersatzdokumentes ist durch die Zulassungsstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt die Freigabe zu beantragen. Nach der Freigabe kann eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II vom Halter oder einer bevollmächtigten Person abgeholt werden.

Ausnahme:

Bei Verhinderung kann die Eidesstattliche Versicherung über den Verlust bei einem Notar abgegeben werden. Das Antragsverfahren kann dann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen.

Voraussetzung für die Ausstellung der Ersatz-Zulassungsbescheinigung ist, dass Ihr Fahrzeug in Dortmund zugelassen ist. Bei einem stillgelegten Fahrzeug muss dieses zuletzt vor der Außerbetriebsetzung in Dortmund zugelassen gewesen sein.

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