Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Ausstellung von Ersatzfahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II bei Verlust oder Diebstahl
Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird Ihnen auf Antrag ein Ersatzdokument ausgestellt. Im Antragsverfahren ist eine Verlusterklärung und eine eidesstattliche Versicherung persönlich durch den Halter abzugeben.
Vor Ausstellung des Ersatzdokumentes ist durch die Zulassungsstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt die Freigabe zu beantragen. Nach der Freigabe kann eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II vom Halter oder einer bevollmächtigten Person abgeholt werden.
Ausnahme:
Bei Verhinderung kann die Eidesstattliche Versicherung über den Verlust bei einem Notar abgegeben werden. Das Antragsverfahren kann dann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen.
Voraussetzung für die Ausstellung der Ersatz-Zulassungsbescheinigung ist, dass Ihr Fahrzeug in Dortmund zugelassen ist. Bei einem stillgelegten Fahrzeug muss dieses zuletzt vor der Außerbetriebsetzung in Dortmund zugelassen gewesen sein.
82,00 €
- Amtliches Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bei Diebstahl Bestätigung über die Anzeige bei der Polizei
- Eventuell Vollmacht, wenn die Eidesstattlicher Versicherung bei einem Notar abgegeben wurde und die Beantragung nicht persönlich erfolgt
Zusätzlich bei Firmen:
- Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung oder
- Handelsregisterauszug
Bei Vereinen:
- Auszug aus dem Vereinsregister
Bei Firmen und Vereinen ist die eidesstattliche Versicherung durch die berechtigten Geschäftsführer*innen / Vorsitzenden persönlich bei der Zulassungsstelle abzugeben.
ca. 2-4 Wochen
Das Fahrzeug muss in Dortmund zugelassen oder bei einem außerbetriebgesetzten Fahrzeug zuletzt in Dortmund zugelassen gewesen sein.
- § 12 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)
44137 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
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SamstagGeschlossen
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck
44287 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel

44143 Dortmund
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SamstagGeschlossen
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Die Bezirksverwaltungsstelle Brackel musste bis auf Weiteres geschlossen werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der

Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving - Bürgerdienste Eving
44339 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde
44263 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch
44225 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde
44369 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund
44388 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede
44359 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst
44328 Dortmund
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Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung