Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung zum Einrichten einer Haltverbotszone nach § 45 Abs. 6 StVO
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Umzüge, Wohnungs- oder Ladenlokalauflösungen, Anlieferungen von größeren Möbelstücken – dies sind nur einige mögliche Szenarien, in denen eine temporäre Haltverbotszone hilfreich sein kann.
Eine solche Haltverbotszone können Sie als Betroffene*r auf dieser Seite durch eine beauftragte Firma beantragen lassen.
Die Antragstellung für eine verkehrsrechtliche Anordnung betreffend einer temporären Haltverbotszone kann ausschließlich durch eine Umzugsfirma, einen Dienstleister oder einen Verkehrsabsicherer erfolgen.
Nach erfolgter Antragstellung erhalten Sie von der Straßenverkehrsbehörde die notwendige verkehrsrechtliche Anordnung, welche Sie zur Aufstellung der entsprechenden Haltverbotsschilder (Zeichen 283) berechtigt.
Haltverbotsschilder sind durch eine von der betroffenen Person zu beauftragende Verkehrsfachfirma aufzustellen. Bitte beachten Sie, dass die hierdurch anfallenden Kosten kein Bestandteil der unten aufgeführten Genehmigungsgebühren sind und zusätzlich anfallen.
Die Einrichtung einer Haltverbotszone hat mindestens 3 Tage vor dem gewünschten Datum (Aufstelltag wird nicht mitgerechnet) durch Aufstellen des Haltverbotsschildes durch eine Verkehrsfachfirma zu erfolgen.
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Gebühren
Im Falle der Ausstellung einer verkehrsrechtlichen Anordnung zum Einrichten einer Haltverbotszone fallen Gebühren gemäß der Gebührennummer 261 der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in den folgenden konkreten Höhen an:
Die Gebühr beträgt mind. 30,00 Euro für einen Tag und 40,00 EUR für mehrere Tage.
Unterlagen
Vollständig ausgefüllter Antrag sowie ggf. Beauftragung des Kunden
Fristen
Der Antrag für eine verkehrsrechtliche Anordnung betreffend einer temporären Haltverbotszone sollte 20 Werktage vor dem gewünschten Gültigkeitszeitraum vorliegen.
Die genehmigte Beschilderung muss zudem 3 volle Tage vor dem benötigten Termin aufgestellt werden.
Rechtsgrundlagen
§ 45 Absatz 6 Straßenverkehrsordnung
Kontakt
Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Straßenverkehrsbehörde - Handwerkerparkausweis, Befahren Fußgängerzonen, Halterverbot Umzüge
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Öffnungszeiten nur nach Terminvereinbarung.
Häufig gestellte Frage
Können Privatpersonen ebenfalls ein Halteverbot beantragen?
Nein. Da die Beschilderung von einer Fachfirma aufzustellen ist, ist eine Antragstellung über ein Unternehmen/Dienstleister erforderlich.
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