Ausfuhrkennzeichen

Sie wollen ein Fahrzeug ins Ausland exportieren?

Ausfuhrkennzeichen können für die Überführung eines Fahrzeugs ins Ausland zugeteilt werden. Für die Dauer der Zuteilung des Kennzeichens ist das Fahrzeug kraftfahrzeugsteuerpflichtig.

Erstzuteilung von Ausfuhrkennzeichen:

  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Prüfung

Die Prüfung erfolgt durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung einer Überwachungsorganisation. Die Bescheinigung darf nicht älter als 5 Tage sein. Eine Vorführung des Fahrzeuges ist zurzeit nicht möglich.

  • Befristung
    Die Zuteilung erfolgt pauschal für bis zu 30 Tage. Längere Zeiträume müssen entsprechend schriftlich begründet werden.

Verlängerung / erneute Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen:

  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Prüfung

Im Rahmen der erneuten Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens erfolgt eine Prüfung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Die Prüfung erfolgt durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung einer Überwachungsorganisation. Die Bescheinigung darf nicht älter als 5 Tage sein. Eine Vorführung des Fahrzeuges ist zurzeit nicht möglich.

Die Verlängerung erfolgt nur mit einer ausreichenden Begründung. Ausreichend bedeutet, dass die antragsstellende Person anhand von Unterlagen eine plausible Begründung für eine Verlängerung abgibt. Eine Erklärung ohne Nachweise ist nicht möglich. Geeignete Nachweise sind z. B. Werkstattrechnung, Unfallbericht oder Atteste.

  • Befristung
    Die erneute Zuteilung erfolgt pauschal für bis zu 15 Tage. Längere Zeiträume müssen entsprechend schriftlich begründet werden.

Bei Importfahrzeugen mit ausländischen Dokumenten bestehen abweichende Regelungen. Erkundigen Sie sich hierüber bitte bei den Zulassungsstellen. Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen benötigen zum Befahren der Umweltzonen auch eine grüne Feinstaubplakette.

Mobilität & Verkehr

Kontakt

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