Service

Ausfuhrkennzeichen

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

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Sie wollen ein Fahrzeug ins Ausland exportieren?

Ausfuhrkennzeichen können für die Überführung eines Fahrzeugs ins Ausland zugeteilt werden. Für die Dauer der Zuteilung des Kennzeichens ist das Fahrzeug kraftfahrzeugsteuerpflichtig.

Erstzuteilung von Ausfuhrkennzeichen:

  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Prüfung

Die Prüfung erfolgt durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung einer Überwachungsorganisation. Die Bescheinigung darf nicht älter als 5 Tage sein. Eine Vorführung des Fahrzeuges ist zurzeit nicht möglich.

  • Befristung
    Die Zuteilung erfolgt pauschal für bis zu 30 Tage. Längere Zeiträume müssen entsprechend schriftlich begründet werden.

Verlängerung / erneute Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen:

  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Prüfung

Im Rahmen der erneuten Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens erfolgt eine Prüfung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Die Prüfung erfolgt durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung einer Überwachungsorganisation. Die Bescheinigung darf nicht älter als 5 Tage sein. Eine Vorführung des Fahrzeuges ist zurzeit nicht möglich.

Die Verlängerung erfolgt nur mit einer ausreichenden Begründung. Ausreichend bedeutet, dass die antragsstellende Person anhand von Unterlagen eine plausible Begründung für eine Verlängerung abgibt. Eine Erklärung ohne Nachweise ist nicht möglich. Geeignete Nachweise sind z. B. Werkstattrechnung, Unfallbericht oder Atteste.

  • Befristung
    Die erneute Zuteilung erfolgt pauschal für bis zu 15 Tage. Längere Zeiträume müssen entsprechend schriftlich begründet werden.

Bei Importfahrzeugen mit ausländischen Dokumenten bestehen abweichende Regelungen. Erkundigen Sie sich hierüber bitte bei den Zulassungsstellen. Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen benötigen zum Befahren der Umweltzonen auch eine grüne Feinstaubplakette.

Mobilität & Verkehr

Online-Services und Formulare

Gebühren

  • 34,00 € bis 40,30 €
  • 11,10 € internationaler Fahrzeugschein (auf Wunsch)
  • 5,00 € Feinstaubplakette (auf Wunsch)

Diese Gebühr erhöht sich um 15,30 €, wenn der Abruf der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und sie im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind. Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichen an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern erhalten.

Informationsblätter

Links

Unterlagen

Bei persönlicher Vorsprache:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II bzw. Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen (gelb)
  • Personalausweis oder Pass der Antragstellerin / des Antragstellers
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
  • Kennzeichenschilder bei zugelassenem Fahrzeug
  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung, wenn das Fahrzeug von einer Firma exportiert werden soll
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Zusätzlich bei Zulassung durch eine bevollmächtigte Person (Wohnsitz der Halterin / des Halters in Dortmund):
  • Personalausweis oder Pass der Antragstellerin / des Antragstellers (auch Kopie möglich)
  • unterschriebene Vollmacht der Antragstellerin / des Antragstellers
  • Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
Zusätzlich bei Zulassung ohne Wohnsitz in Deutschland durch eine bevollmächtigte Person:
  • Personalausweis oder Pass der Antragstellerin / des Antragstellers (Original erforderlich)
  • unterschriebene Vollmacht der Antragstellerin / des Antragstellers
  • Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
Fahrzeuge mit ausländischen Dokumenten: Bitte erfragen Sie bei der Zulassungsstelle, welche Unterlagen zusätzlich zu den oben genannten, erforderlich sind.

Voraussetzungen

  • Die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist möglich, wenn Antragsteller*innen mit alleiniger Wohnung bzw. Hauptwohnung in Dortmund gemeldet sind.
  • Bei Personen, welche keinen Wohnsitz in Deutschland haben, aber deren Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens Dortmund ist.
  • Personen mit Wohnsitz in Deutschland können ein Ausfuhrkennzeichen bei der Wohnsitzbehörde erhalten.

Rechtsgrundlagen

  • § 45 Fahrzeug-Zulassungverordnung (FZV)
  • § 1 Absatz 2 Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (AuslPflVG)
  • § 5 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)

Kontakt

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt Wartebereich 2 (EWO, KFZ)

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Südwall 2-4
44137 Dortmund
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  • Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)

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    Brackeler Hellweg 170
    44309 Dortmund

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    Die Bezirksverwaltungsstelle Brackel musste bis auf Weiteres geschlossen werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung.

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving - Bürgerdienste Eving

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    August-Wagner-Platz 2-4
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    Hörder Bahnhofstr. 16
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    44225 Dortmund
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    Rahmer Str. 15
    44369 Dortmund
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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund

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    Limbecker Straße 31
    44388 Dortmund
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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede

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    Am Amtshaus 1
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    Gleiwitzstraße 277
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    Den Antrag sowie weitere Infos zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonn-& Feiertagsfahrverbot für LKW bzw. Ferienfahrverbot finden Sie hier.

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