Antrag zur Herstellung von Grundstückszufahrten
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von den Straße aus erreichen zu können. Die Erstellung einer Grundstückszufahrt macht in der Regel die Absenkung des Gehweges durch eine bei der Stadt Dortmund zugelassene Fachfirma erforderlich.
Der Bezirk West umfasst die Stadtteile: Lütgendortmund, Innenstadt West, Hörde, Hombruch, Huckarde, Eving, Innenstadt Nord, Mengede Der Bezirk Ost umfasst die Stadtteile: Aplerbeck, Brackel, Innenstadt Ost, Scharnhorst
Online-Services und Formulare
Gebühren
Für die Gehnehmigung und Abnahme von grundstückszufahrten ist eine einmalige Verwaltungsgebühr i. H. v. aktuell 123,00 € zu entrichten. Für jede weitere Zufahrt fallen pro Antrag und Grundstück weitere 17,00 € an. Diese richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.
Unterlagen
Antrag
Lageplan der betroffenen Örtlichkeit
Kampfmittelfreigabe
Foto der aktuellen Ist-Situation
Voraussetzungen
Um eine Grundstückszufahrt erstellen zu lassen, ist zuvor ein schriftlicher Antrag an das Tiefbauamt der Stadt Dortmund zu stellen. Sobald der Antrag vorliegt wird ein*e Mitarbeiter*in für technische Angelegenheiten die Örtlichkeit besichtigen. Dabei wird geprüft, ob der Bau einer Grundstückzufahrt möglich ist. Ist dies der Fall erhält die antragstellende Person eine schriftliche Genehmigung mit entsprechenden Regelblättern. Ist der Bau nicht möglich erhält die antragstellende Person einen ablehnenden Bescheid mit Begründung. Bitte beachten Sie, dass die erteilte Genehmigung erst nach Zahlungseingang der Gebühren rechtswirksam wird. Im Anschluss kann die antragstellende Person eine Firma der Wahl beauftragen. Wichtig ist hierbei, dass diese Firma eine Zulassung der Stadt Dortmund benötigt. Zulassungen erhalten in der Regel Unternehmen des Tiefbaus und Gartenlandschaftsbaus. Der Baubeginn ist dem Tiefbauamt anzuzeigen, damit die antragstellende Person mit der beauftragten Firma, gemeinsam mit einer*m Mitarbeiter*in des Tiefbauamtes, in einem Ortstermin die konkrete bauliche Ausführung abstimmen kann. Das Bauende ist für die notwendige Abnahme ebenfalls beim Tiefbauamt anzuzeigen. Etwaige vorhandene Mängel müssen durch die antragstellende Person beseitigt werden.
Kontakt
Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Technische Dienste Straße - Bezirk West
Anschrift und Erreichbarkeit44147 Dortmund
Bitte beachten Sie, dass sich die Mitarbeiter*innen auch im Außendienst befinden können.
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Montagbis und bis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis und bis
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Kontakt
Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Technische Dienste Grün - Bezirk Ost
Anschrift und Erreichbarkeit44143 Dortmund
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Montagbis und bis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis und bis
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
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