Service

Antrag zur Herstellung von Grundstückszufahrten

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

online

Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von den Straße aus erreichen zu können. Die Erstellung einer Grundstückszufahrt macht in der Regel die Absenkung des Gehweges durch eine bei der Stadt Dortmund zugelassene Fachfirma erforderlich.

Der Bezirk West umfasst die Stadtteile: Lütgendortmund, Innenstadt-West, Hörde, Hombruch, Huckarde, Eving, Innenstadt-Nord, Mengede.

Der Bezirk Ost umfasst die Stadtteile: Aplerbeck, Brackel, Innenstadt-Ost, Scharnhorst.

Mobilität & Verkehr Umwelt, Nachhaltigkeit & Klimaschutz

Online-Services und Formulare

Gebühren

Für die Gehnehmigung und Abnahme von grundstückszufahrten ist eine einmalige Verwaltungsgebühr i. H. v. aktuell 123,00 € zu entrichten. Für jede weitere Zufahrt fallen pro Antrag und Grundstück weitere 17,00 € an. Diese richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.

Links

Unterlagen

  • Antrag
  • Lageplan der betroffenen Örtlichkeit
  • Kampfmittelfreigabe
  • Foto der aktuellen Ist-Situation

Voraussetzungen

Um eine Grundstückszufahrt erstellen zu lassen, ist zuvor ein schriftlicher Antrag an das Tiefbauamt der Stadt Dortmund zu stellen. Sobald der Antrag vorliegt wird ein*e Mitarbeiter*in für technische Angelegenheiten die Örtlichkeit besichtigen. Dabei wird geprüft, ob der Bau einer Grundstückzufahrt möglich ist. Ist dies der Fall erhält die antragstellende Person eine schriftliche Genehmigung mit entsprechenden Regelblättern. Ist der Bau nicht möglich erhält die antragstellende Person einen ablehnenden Bescheid mit Begründung. Bitte beachten Sie, dass die erteilte Genehmigung erst nach Zahlungseingang der Gebühren rechtswirksam wird. Im Anschluss kann die antragstellende Person eine Firma der Wahl beauftragen. Wichtig ist hierbei, dass diese Firma eine Zulassung der Stadt Dortmund benötigt. Zulassungen erhalten in der Regel Unternehmen des Tiefbaus und Gartenlandschaftsbaus. Der Baubeginn ist dem Tiefbauamt anzuzeigen, damit die antragstellende Person mit der beauftragten Firma, gemeinsam mit einer*m Mitarbeiter*in des Tiefbauamtes, in einem Ortstermin die konkrete bauliche Ausführung abstimmen kann. Das Bauende ist für die notwendige Abnahme ebenfalls beim Tiefbauamt anzuzeigen. Etwaige vorhandene Mängel müssen durch die antragstellende Person beseitigt werden.

Kontakt

Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Technische Dienste Straße - Bezirk West

Hombruch, Hörde, Innenstadt-West, Innenstadt-Nord, Mengede, Huckarde, Lütgendortmund und Eving

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Sunderweg 86
44147 Dortmund

Bitte beachten Sie, dass sich die Mitarbeiter*innen auch im Außendienst befinden können.

Öffnungszeiten:
  • Montag
    bis und bis
  • Dienstag
    bis und bis
  • Mittwoch
    bis und bis
  • Donnerstag
    bis und bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Kontakt

Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Technische Dienste Straße - Bezirk Ost

Aplerbeck, Brackel, Innenstadt-Ost und Scharnhorst

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Alte Straße 75
44143 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Montag
    bis und bis
  • Dienstag
    bis und bis
  • Mittwoch
    bis und bis
  • Donnerstag
    bis und bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

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