Antrag zur Herstellung von Grundstückszufahrten
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von den Straße aus erreichen zu können. Die Erstellung einer Grundstückszufahrt macht in der Regel die Absenkung des Gehweges durch eine bei der Stadt Dortmund zugelassene Fachfirma erforderlich.
Der Bezirk West umfasst die Stadtteile: Lütgendortmund, Innenstadt-West, Hörde, Hombruch, Huckarde, Eving, Innenstadt-Nord, Mengede.
Der Bezirk Ost umfasst die Stadtteile: Aplerbeck, Brackel, Innenstadt-Ost, Scharnhorst.
Online-Services und Formulare
Gebühren
Für die Gehnehmigung und Abnahme von grundstückszufahrten ist eine einmalige Verwaltungsgebühr i. H. v. aktuell 123,00 € zu entrichten. Für jede weitere Zufahrt fallen pro Antrag und Grundstück weitere 17,00 € an. Diese richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.
Links
Unterlagen
- Antrag
- Lageplan der betroffenen Örtlichkeit
- Kampfmittelfreigabe
- Foto der aktuellen Ist-Situation
Voraussetzungen
Um eine Grundstückszufahrt erstellen zu lassen, ist zuvor ein schriftlicher Antrag an das Tiefbauamt der Stadt Dortmund zu stellen. Sobald der Antrag vorliegt wird ein*e Mitarbeiter*in für technische Angelegenheiten die Örtlichkeit besichtigen. Dabei wird geprüft, ob der Bau einer Grundstückzufahrt möglich ist. Ist dies der Fall erhält die antragstellende Person eine schriftliche Genehmigung mit entsprechenden Regelblättern. Ist der Bau nicht möglich erhält die antragstellende Person einen ablehnenden Bescheid mit Begründung. Bitte beachten Sie, dass die erteilte Genehmigung erst nach Zahlungseingang der Gebühren rechtswirksam wird. Im Anschluss kann die antragstellende Person eine Firma der Wahl beauftragen. Wichtig ist hierbei, dass diese Firma eine Zulassung der Stadt Dortmund benötigt. Zulassungen erhalten in der Regel Unternehmen des Tiefbaus und Gartenlandschaftsbaus. Der Baubeginn ist dem Tiefbauamt anzuzeigen, damit die antragstellende Person mit der beauftragten Firma, gemeinsam mit einer*m Mitarbeiter*in des Tiefbauamtes, in einem Ortstermin die konkrete bauliche Ausführung abstimmen kann. Das Bauende ist für die notwendige Abnahme ebenfalls beim Tiefbauamt anzuzeigen. Etwaige vorhandene Mängel müssen durch die antragstellende Person beseitigt werden.
Kontakt
Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Technische Dienste Straße - Bezirk West
Hombruch, Hörde, Innenstadt-West, Innenstadt-Nord, Mengede, Huckarde, Lütgendortmund und Eving
44147 Dortmund
Bitte beachten Sie, dass sich die Mitarbeiter*innen auch im Außendienst befinden können.
-
Montagbis und bis
-
Dienstagbis und bis
-
Mittwochbis und bis
-
Donnerstagbis und bis
-
Freitagbis
-
SamstagGeschlossen
-
SonntagGeschlossen
Kontakt
Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Technische Dienste Straße - Bezirk Ost
Aplerbeck, Brackel, Innenstadt-Ost und Scharnhorst
44143 Dortmund
-
Montagbis und bis
-
Dienstagbis und bis
-
Mittwochbis und bis
-
Donnerstagbis und bis
-
Freitagbis
-
SamstagGeschlossen
-
SonntagGeschlossen
Weitere Services
Wir informieren zur Beratung von Unternehmen & Gewerbetreibenden in Fragen der Abfallvermeidung/ Abfallentsorgung/ Abfallverwertung – Details hier.
Wir informieren über Abfallpatenschaften in Dortmund: Hier erfahren Sie Details zur Vorbereitung & Durchführung von Kampagnen zur Abfallvermeidung.
Wir informieren Sie über Abfallrechtliche Verfahren in Dortmund: Hier erfahren Sie mehr zur Durchführung von Genehmigungsverfahren nach Abfallrecht.
Wir informieren Sie zur privaten Abwasserbeseitigung: Mehr Details zur technischen Prüfung der Anlagenbemessung & Bemessungsgrundlagen & mehr – hier.
Altautoverordnung: Für die Stilllegung/ Abmeldung Ihres KFZ ist ein Verwertungsnachweis / eine Verbleibserklärung nötig. Alle Informationen – hier.
Hier finden Sie Details zum Altlastenkataster in Dortmund: Wir erteilen Informationen & beraten rund um Themen wie schädliche Bodenveränderungen.
Online-Service
Wir von der Stadt Dortmund beraten bei der Konzeption von Bodensanierungen & Flächenaufbereitungen. Details zur Altlastensanierung finden Sie hier.
Die Anliegerbeitragsbescheinigung gibt Auskunft über Erschließungs- & Straßenausbaubeiträge. Den Antrag, Details zu Gebühren & mehr finden Sie hier.
Online-Service
Unter bestimmten Voraussetzungen kann schwerbehinderten Personen ein individueller Schwerbehindertenparkplatz eingerichtet werden. Mehr Details hier.
Online-Service
Handwerkerparkausweis für NRW: Erleichtern Sie Ihre Arbeit mit Parkprivilegien an verschiedenen Orten – für bis zu fünf Fahrzeuge.
Online-Service
Parkerleichterungen für soziale Dienste: Befreiung von Park- und Halteverboten bei Krankenbesuchen. Mehr Infos & Voraussetzungen – hier.
Online-Service
Befreiung von Park- und Halteverboten für Ärzt*innen bei Krankenbesuchen bzw. vor oder in der Nähe der Praxis während der Sprechstunden.
Online-Service
Parkerleichterung für Hebammen: Befreiung von Park- und Halteverboten bei Vor- und Nachsorgebesuchen. Ausnahmegenehmigung gem. § 46 StVO. Infos hier.
Online-Service
Den Antrag sowie weitere Infos zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonn-& Feiertagsfahrverbot für LKW bzw. Ferienfahrverbot finden Sie hier.
Durch die Straßenhöhenauskunft erhalten Sie genau Angaben über die Maße – zum Beispiel wenn sie einen Stellplatz erstellen wollen.