Antrag auf Einrichtung eines Parkplatzes für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder für Blinde
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen ein individueller Parkplatz für Schwerbehinderte am Wohnort oder am Arbeitsplatz durch Markierung und Beschilderung eingerichtet werden.
Online-Services und Formulare
Für die Leistung werden keine Gebühren erhoben.
- Vollständig ausgefüllter Antrag
- Beidseitige Kopie des Schwerbehindertenausweises
- Beidseitige Kopie der blauen Parkerleichterungskarte mit Berechtigungsnummer
Persönliche Voraussetzungen:
- Schwerbehindertenausweis mit AG/Bl-Vermerk (außergewöhnliche Gehbehinderung/Blind)
- Blaue Parkerleichterungskarte der Bürgerdienste mit entsprechender Berechtigungsnummer
- Kein eigener Stellplatz/Garage vorhanden
- Keine ausreichenden anderen Parkmöglichkeiten in der Nähe
- Parkdruck
- Selbstfahrer oder Fremdfahrer im eigenen Haushalt
Variationen: zeitliche Befristungen (z.B. werktags) insbesondere bei "Parkplatz am Arbeitsplatz"
§ 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2 StVO
Kontakt
Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Straßenverkehrsbehörde - besondere Verkehrsregelung
Anschrift:
Königswall
14
44137 Dortmund
44137 Dortmund
Öffnungszeiten
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Montagbis und bis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis und bis
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Häufig gestellte Fragen
Nein. Es ist die blaue Parkerleichterungskarte erforderlich.
Die Merkzeichen aG und/oder Bl sind zwingend erforderlich.