Altersrente für Schwerbehinderte
Persönliche Vorsprache ist möglich.
- +49 231 50-22554 Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Versicherungsamt
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- +49 231 50 26015 Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Versicherungsamt
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Die Rente kommt nicht automatisch, wenn Sie das Rentenalter erreichen. Hierzu muss ein Antrag gestellt werden (bestenfalls etwa drei Monate vor beabsichtigten Rententermin).
- Altersrente, für Versicherte, die ein eingeschränktes Leistungsvermögen haben.
- Hierzu muss ein Schwerbehindertenausweis mit mindestens 50% – oder eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bei den vor 1951 geborenen Versicherten – vorliegen.
- Es muss die große Wartezeit erfüllt sein (35 Jahre).
Online-Services und Formulare
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsverlauf
- Ausbildungsnachweise (z.B. Lehrvertrag, Schulzeugnisse), wenn noch nicht im Versicherungsverlauf gespeichert
- Geburtsnachweise der Kinder wenn noch nicht im Versicherungsverlauf gespeichert
- Bankverbindung, BIC/ IBAN-NR.
- Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen
- Angaben über Versorgungsbezüge (Betriebs- oder Zusatzrenten, Pensionen)
- Angaben über Krankenkassenzugehörigkeit ab 01.01.1984
- Name und Anschrift der jetzigen Krankenkasse und Art der Krankenversicherung)
- Krankenversicherungskarte
- Schwerbehindertenausweis bzw. Anerkennungsbescheid
- Steueridentifikationsnummer
Fristen
- Abhängig von der Bearbeitungszeit des zuständigen Rententrägers.
- Der Rentenantrag leitet das Rentenfeststellungsverfahren ein. Der Zeitpunkt der Abgabe ist bestimmend für den Beginn der Rente und kann zudem für den Beginn des Krankenversicherungsschutzes maßgebend sein. Rentenanträge müssen daher - um Rechtsnachteile zu vermeiden - rechtzeitig gestellt werden.
- Den Antrag bitte 3 - 3 1/2 Monate vor Rentenbeginn stellen.
Voraussetzungen
- Geboren vor dem 01. 01. 1964
- Vollendung des 63. Lebensjahres
- Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren (hierzu gehören Beitragszeiten, Anrechnungszeiten, Ersatzzeiten, Zeiten aus Versorgungsausgleich und Berücksichtigungszeiten)
- Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50% oder Berufs oder Erwerbsunfähigkeit bei den vor 01. 01. 1951 geborenen Versicherten.
- Versicherte, die vor dem 01. 01. 1952 geboren sind, können Rente mit Abschlag, vorzeitig nach Vollendung des 60. Lebensjahres erhalten.
- Ab dem 01. 01. 1952 werden die Altersrente und die vorzeitige Inanspruchnahme angepasst.
- Bitte beim zuständigen Rentenversicherungsträger oder dem Versicherungsamt Dortmund (Bürgerdienste) nachfragen, da es verschiedene Regelungen gibt.
Vertrauensschutz:
Die Altersgrenze wird nicht angehoben für Versicherte, die bis zum 16. 11. 1950 geboren sind und am 16. 11. 2000 schwerbehindert, berufsunfähig oder erwerbsunfähig waren.
Rechtsgrundlagen
§ 236a, 6. Sozialgesetzbuch ( SGB VI )
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Versicherungsamt
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
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