Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Ausstellung von einem Ersatzfahrzeugschein/ Ersatz-Zulassungsbescheinigung bei Verlust oder Diebstahl.

Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) wird Ihnen auf Antrag ein Ersatzdokument ausgestellt. Im Antragsverfahren ist durch den Halter eine Verlusterklärung abzugeben.

Voraussetzung für die Ausstellung der Ersatz-Zulassungsbescheinigung ist, dass Ihr Fahrzeug in Dortmund zugelassen ist. Bei einem stillgelegten Fahrzeug muss dieses zuletzt vor der Außerbetriebsetzung in Dortmund zugelassen gewesen sein.

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