Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Ausstellung von einem Ersatzfahrzeugschein/ Ersatz-Zulassungsbescheinigung bei Verlust oder Diebstahl.
Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) wird Ihnen auf Antrag ein Ersatzdokument ausgestellt. Im Antragsverfahren ist durch den Halter eine Verlusterklärung abzugeben.
Voraussetzung für die Ausstellung der Ersatz-Zulassungsbescheinigung ist, dass Ihr Fahrzeug in Dortmund zugelassen ist. Bei einem stillgelegten Fahrzeug muss dieses zuletzt vor der Außerbetriebsetzung in Dortmund zugelassen gewesen sein.
Gebühren
11,70 € Sofern noch ein alter Fahrzeugbrief vorliegt, muss ein Umtausch in eine Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgen (20,00 €).
Links
Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung (die Prüfplakette auf dem Kennzeichenschild ist kein ausreichender Nachweis für eine ordnungsgemäß durchgeführte Hauptuntersuchung)
- Bei Diebstahl Bestätigung über die Anzeige bei der Polizei
Zusätzlich bei Firmen:
- Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
Zusätzlich bei Vereinen:
- Auszug aus dem Vereinsregister
Zusätzlich im Falle der Vertretung oder Bevollmächtigung:
- Schriftliche Vollmacht/ Verlusterklärung
- Amtlicher Lichtbildausweis des Bevollmächtigen
- Kopie des Lichtbildausweises des Fahrzeughalters
Voraussetzungen
Das Fahrzeug muss in Dortmund zugelassen oder bei einem außerbetriebgesetzten Fahrzeug zuletzt in Dortmund zugelassen gewesen sein.
Rechtsgrundlagen
§ 11 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck
Anschrift und Erreichbarkeit44287 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)
Anschrift und Erreichbarkeit44309 Dortmund
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Die Bezirksverwaltungsstelle Brackel musste bis auf Weiteres geschlossen werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving - Bürgerdienste Eving
Anschrift und Erreichbarkeit44339 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde
Anschrift und Erreichbarkeit44263 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch
Anschrift und Erreichbarkeit44225 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde
Anschrift und Erreichbarkeit44369 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund
Anschrift und Erreichbarkeit44388 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede
Anschrift und Erreichbarkeit44359 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst
Anschrift und Erreichbarkeit44328 Dortmund
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Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung
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