Altautoverordnung
Persönliche Vorsprache ist möglich.
- +49 231 50-29831 Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)
- +49 231 50-29837 Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)
- +49 231 50-26333 Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)
- +49 231 50-13332 Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck
- +49 231 50-13332 Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)
- +49 231 50 24812 Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)
- +49 231 50-13332 Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving - Bürgerdienste Eving
- +49 231 50 25439 Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving - Bürgerdienste Eving
- +49 231 50-13332 Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde
- +49 231 50 24419 Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde
- +49 231 50-13332 Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch
- +49 231 50 28371 Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch
- +49 231 50-13332 Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde
- +49 231 50 28433 Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde
- +49 231 50-13332 Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund
- +49 231 50 10941 Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund
- +49 231 50-13332 Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede
- +49 231 50 28080 Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede
- +49 231 50-13332 Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst
- +49 231 50 28855 Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Für die Stilllegung bzw. Abmeldung Ihres KFZ benötigen Sie einen Verwertungsnachweis oder eine Verbleibserklärung.
Seit dem Inkrafttreten der Altautoverordnung am 01.04.1998 kann die endgültige Stilllegung / Abmeldung eines Fahrzeuges nur erfolgen, wenn Sie einen Verwertungsnachweis oder eine Verbleibserklärung vorlegen können. Diese Regelung der Altfahrzeugverordnung (früher: Altautoverordnung) dient dazu eine umweltverträgliche Entsorgung zu gewährleisten.
Verwertungsnachweis:
Der zuletzt in den Fahrzeugpapieren eingetragene Halter ist der Letzthalter. Dieser muss der Zulassungsstelle bei der endgültigen Stilllegung seines Pkw den Verwertungsnachweis eines zertifizierten Altautoverwerters vorlegen. Der Verwertungsnachweis kann auch von einer zertifizierten Altautoannahmestelle (z.B. einer Werkstatt) im Auftrag eines anerkannten Verwerters ausgehändigt werden. Zertifizierte Altautoverwerter/Altautoannahmestellen können sich durch eine entsprechende Urkunde ausweisen.
Verbleibserklärung:
Bei der endgültigen Stilllegung eines Pkw, der nicht verwertet werden soll (z.B. Oldtimer) muss der Letzthalter der Zulassungsstelle eine entsprechende Erklärung über den Verbleib (Verbleibserklärung) des Altautos abgeben. Entsprechende Formulare finden Sie bei der Zulassungsstelle.
Gebühren
11,00 € bei direkter Vorlage des/der Verwertungsnachweises/Verbleibserklärung 15,60 € bei nachträglicher Abgabe.
Rechtsgrundlagen
- § 2 der AltfahrzeugV, Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen
- § 27a StVZO, Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck
Anschrift und Erreichbarkeit44287 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)
Anschrift und Erreichbarkeit44309 Dortmund
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Die Bezirksverwaltungsstelle Brackel musste bis auf Weiteres geschlossen werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving - Bürgerdienste Eving
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde
Anschrift und Erreichbarkeit44263 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch
Anschrift und Erreichbarkeit44225 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde
Anschrift und Erreichbarkeit44369 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund
Anschrift und Erreichbarkeit44388 Dortmund
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Anschrift und Erreichbarkeit44359 Dortmund
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Anschrift und Erreichbarkeit44328 Dortmund
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