Altautoverordnung

Für die Stilllegung bzw. Abmeldung Ihres KFZ benötigen Sie einen Verwertungsnachweis oder eine Verbleibserklärung.

Seit dem Inkrafttreten der Altautoverordnung am 01.04.1998 kann die endgültige Stilllegung / Abmeldung eines Fahrzeuges nur erfolgen, wenn Sie einen Verwertungsnachweis oder eine Verbleibserklärung vorlegen können. Diese Regelung der Altfahrzeugverordnung (früher: Altautoverordnung) dient dazu eine umweltverträgliche Entsorgung zu gewährleisten.

Verwertungsnachweis:

Der zuletzt in den Fahrzeugpapieren eingetragene Halter ist der Letzthalter. Dieser muss der Zulassungsstelle bei der endgültigen Stilllegung seines Pkw den Verwertungsnachweis eines zertifizierten Altautoverwerters vorlegen. Der Verwertungsnachweis kann auch von einer zertifizierten Altautoannahmestelle (z.B. einer Werkstatt) im Auftrag eines anerkannten Verwerters ausgehändigt werden. Zertifizierte Altautoverwerter/Altautoannahmestellen können sich durch eine entsprechende Urkunde ausweisen.

Verbleibserklärung:

Bei der endgültigen Stilllegung eines Pkw, der nicht verwertet werden soll (z.B. Oldtimer) muss der Letzthalter der Zulassungsstelle eine entsprechende Erklärung über den Verbleib (Verbleibserklärung) des Altautos abgeben. Entsprechende Formulare finden Sie bei der Zulassungsstelle.

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