Service

Anerkennung oder Registrierung von Eheschließungen und Lebenspartnerschaftsbegründungen im Ausland

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

Eine im Ausland geschlossene Ehe bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft soll in Deutschland anerkannt bzw. registriert werden, damit der neue Familienstand "verheiratet" bzw. "Lebenspartnerschaft" für den deutschen Rechtsbereich gilt. Diese Familienstandsänderung wird bei den Bürgerdiensten Dortmund (Einwohnermeldeamt) durchgeführt.

Sie haben im Ausland geheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet? Sie möchten dieses Ereignis für den deutschen Rechtsbereich anerkennen lassen? Ihr Familienstand soll in "verheiratet" bzw. "Lebenspartnerschaft " geändert werden?

Eine gesetzliche Grundlage zur bloßen Registrierung von ausländischen Ehen und Lebenspartnerschaftsbegründungen existiert nicht. Die Frage der Wirksamkeit der im Ausland erfolgten Eheschließung für den deutschen Rechtsbereich ist nur im Zusammenhang mit der Entscheidung über eine andere Amtshandlung (etwa die Änderung des Familienstandes oder die Eintragung in der Steuerkarte) zu prüfen.

Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften sollte stets bei den zuständigen Ausländerbehörden, Bürgerbüros bzw. Einwohnermeldeämtern angezeigt werden. Das Standesamt ist für die Registrierung von Ehen und Lebenspartnerschaften, die im Ausland geschlossen wurden, nicht zuständig.

Sollten Sie jedoch den Wunsch haben, ein Nachbeurkundung der im Ausland durchgeführten Eheschließung bzw. Lebenspartnerschaftsregistrierung im Standesamt durchführen zu lassen, so ist hier ein formeller Antrag notwendig, der dann sowohl eine formelle als auch materielle Prüfung der Ehe-bzw. Lebenspartnerschaftsvoraussetzungen erfordert.

Die standesamtliche Prüfung erfolgt dann so, als würden Sie in Deutschland heiraten.

Internationales Aufenthalt, Einbürgerung & Ausländerwesen

Gebühren

Die Eintragung in den Datenbestand des Einwohnermeldeamtes ist kostenlos.

Unterlagen

Damit die Eintragung in das Register des Einwohnermeldeamtes eingetragen werden kann, ist die Vorlage der Originalheiratsurkunde vorzulegen. Ja nach Eheschließungsland ist eine mehrsprachige (internationale) Heiratsurkunde ausgestellt worden. Sollte lediglich eine nationale Urkunde vorgelegt werden, so ist diese vorher durch einen ortsansässigen ermächtigten Übersetzer in die deutsche Sprache zu übertragen. Zur Suche nach Übersetzer*innen können Sie die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank nutzen. Über weitere Fragen informiert Sie die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

Die Eheschließung bzw. Lebenspartnerschaftsbegründung muss durch das zuständige Trauorgan und nach dem Ortsrecht des Landes durchgeführt worden sein. Sollte dies nicht der Fall sein, so muss die Trauung beiden Heimatrechten der Beteiligen entsprechen.

Kontakt

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt Wartebereich 2 (EWO, KFZ)

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Südwall 2-4
44137 Dortmund
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    Die Bezirksverwaltungsstelle Brackel musste bis auf Weiteres geschlossen werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung.

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