Anerkennung oder Registrierung von Eheschließungen und Lebenspartnerschaftsbegründungen im Ausland
Eine im Ausland geschlossene Ehe bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft soll in Deutschland anerkannt bzw. registriert werden, damit der neue Familienstand "verheiratet" bzw. "Lebenspartnerschaft" für den deutschen Rechtsbereich gilt. Diese Familienstandsänderung wird bei den Bürgerdiensten Dortmund (Einwohnermeldeamt) durchgeführt.
Sie haben im Ausland geheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet? Sie möchten dieses Ereignis für den deutschen Rechtsbereich anerkennen lassen? Ihr Familienstand soll in "verheiratet" bzw. "Lebenspartnerschaft " geändert werden?
Eine gesetzliche Grundlage zur bloßen Registrierung von ausländischen Ehen und Lebenspartnerschaftsbegründungen existiert nicht. Die Frage der Wirksamkeit der im Ausland erfolgten Eheschließung für den deutschen Rechtsbereich ist nur im Zusammenhang mit der Entscheidung über eine andere Amtshandlung (etwa die Änderung des Familienstandes oder die Eintragung in der Steuerkarte) zu prüfen.
Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften sollte stets bei dem zuständigen Amt für Migration, Bürgerbüros bzw. Einwohnermeldeämtern angezeigt werden. Das Standesamt ist für die Registrierung von Ehen und Lebenspartnerschaften, die im Ausland geschlossen wurden, nicht zuständig.
Sollten Sie jedoch den Wunsch haben, ein Nachbeurkundung der im Ausland durchgeführten Eheschließung bzw. Lebenspartnerschaftsregistrierung im Standesamt durchführen zu lassen, so ist hier ein formeller Antrag notwendig, der dann sowohl eine formelle als auch materielle Prüfung der Ehe-bzw. Lebenspartnerschaftsvoraussetzungen erfordert.
Die standesamtliche Prüfung erfolgt dann so, als würden Sie in Deutschland heiraten.
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