Ausnahmegenehmigungen Anbieten von Waren und Leistungen im ÖVR

Eine Ausnahmegenehmigung für das Anbieten von Waren und Leistungen aller Art z.B. durch mobile Verkaufswagen erhalten Sie bei der Straßenverkehrsbehörde des Tiefbauamtes.

Wenn Sie zum Beispiel mit einem mobilen Fahrzeug Waren oder sonstige Leistungen anbieten/verkaufen wollen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung gem § 46 StvO.

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Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Straßenverkehrsbehörde - Handwerkerparkausweis, Befahren Fußgängerzonen, Halterverbot Umzüge

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