Änderung der Nutzungsart
Personliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Sowohl die Nutzungsart, als auch die Lagebezeichnung dienen der näheren Beschreibung eines Grundstücks. Die Nutzungsart wird im Grundbuch in gekürzter Form als Wirtschaftsart geführt, nimmt wie die Lage aber nicht am öffentlichen Glauben teil. Das heißt, derjenige, der ein Recht an dem Grundstück hat bzw. erwerben will, kann sich auf diese Angaben im Liegenschaftskataster bzw. im Grundbuch nur mit Einschränkungen berufen.
Baurechtlich und planungsrechtlich können aus der im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Nutzungsart ebenfalls keine Rechtsansprüche abgeleitet werden. Hier gelten ausschließlich die Regeln des Bauordnungsrechts und Baugesetzbuchs.
Die im Kataster nachgewiesene tatsächliche Nutzung dient hauptsächlich statistischen und steuerlichen Zwecken. So werden z.B. landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzte Flächen anders besteuert als bebaute Flächen. Näheres ist bei der Behörde zu erfahren, die die Steuern festlegt bzw. erhebt.
Das Liegenschaftskataster hat vorschriftenkonform nach einem festgelegten Nutzungsartenkatalog die tatsächliche Nutzung nachzuweisen. Da sich die tatsächliche Nutzung z.B. durch Bebauung ändert, werden regelmäßige Vergleiche auch unter Nutzung anderer Quellen, wie z.B. Luftbilder durchgeführt. Benachrichtigungen anderer Behörden oder der Eigentümer führen ebenfalls zu einer Berichtigung.
Das Katasteramt nimmt gern Hinweise auch von Bürgern entgegen, um im Liegenschaftskataster falsch nachgewiesene Nutzungsarten zu berichtigen.
Verfahrensablauf:
Der Eigentümer oder ein Bürger stellt beim Katasteramt den Antrag auf Änderung der Nutzungsart.
Das Katasteramt prüft, ob die beantragte Änderung den Regeln zur Festlegung der tatsächlichen Nutzung entspricht und berichtigt ggf. das Liegenschaftskataster.
Der Eigentümer (Antragsteller), das Grundbuchamt und das Finanzamt werden über die Änderung im Liegenschaftskataster informiert.
Das Grundbuchamt berichtigt das Bestandsverzeichnis des betreffenden Grundbuches und informiert den Eigentümer.
Die Änderung der Nutzungsart ist beim Katasteramt gebührenfrei.
Gebühren
Die Änderung der Nutzungsart ist kosten- und gebührenfrei.
Rechtsgrundlagen
Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster -Vermessungs und Katastergesetz (VermKatG NRW)
Kontakt
Stadt Dortmund - Vermessungs- und Katasteramt
Anschrift und Erreichbarkeit44141 Dortmund
-
Montagbis
-
Dienstagbis
-
Mittwochbis
-
Donnerstagbis
-
FreitagGeschlossen
-
SamstagGeschlossen
-
SonntagGeschlossen
Für Besuche außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Weitere Services
Wir informieren über Abfallpatenschaften in Dortmund: Hier erfahren Sie Details zur Vorbereitung & Durchführung von Kampagnen zur Abfallvermeidung.
Wir informieren Sie über Abfallrechtliche Verfahren in Dortmund: Hier erfahren Sie mehr zur Durchführung von Genehmigungsverfahren nach Abfallrecht.
Steht Ihr Fahrzeug nicht mehr dort, wo Sie es geparkt haben? Die Polizei kann Ihnen Auskunft geben, ob es gestohlen oder abgeschleppt wurde.
Wir informieren Sie zur privaten Abwasserbeseitigung: Mehr Details zur technischen Prüfung der Anlagenbemessung & Bemessungsgrundlagen & mehr – hier.
Abwehr von Großschadensereignissen
Informationen zum Thema „Aktenvernichtung“ finden Sie hier. Unsere Themenseite informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH).
„Stark aus der Krise“ – Chancen für Kinder, Jugendliche & Familien: Mehr zum „Aktionsplan zur Stärkung von Teilhabe & Bildung“ der Stadt Dortmund.
Online-Service
Unsere Themenseite „Altkleider“ informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH) – hier erhalten Sie Links & weitere Informationen.
Wir von der Stadt Dortmund beraten bei der Konzeption von Bodensanierungen & Flächenaufbereitungen. Details zur Altlastensanierung finden Sie hier.
Wir informieren über die Amtliche Basiskarte (ABK), welche auf dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) basiert – Details hier.
Online-Service
Die Grundstücksgrenze wird aufgrund des amtlichen Katasternachweises in die Örtlichkeit übertragen & dem Antragsteller vor Ort angezeigt. Mehr – hier.
Antrag auf Änderung der Lagebezeichnung eines Grundstücks im Liegenschaftskataster und Grundbuch ist beim Katasteramt zu stellen – mehr Details hier.
Informationen zu Annahmestellen für gewerblichen Abfall: Wir stellen die Dienstleistung der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH) vor – alle Details hier.
Antrag auf Entwässerungsgenehmigung: Details zur Prüfung & Genehmigung des ordnungsgemäßen Anschlusses an das öffentliche Kanalnetz finden Sie hier.
Handwerkerparkausweis für NRW: Erleichtern Sie Ihre Arbeit mit Parkprivilegien an verschiedenen Orten – für bis zu fünf Fahrzeuge.
Online-Service