Service

Amtliche Grenzanzeige

persönlich

Personliche Vorsprache ist möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

Die Grundstücksgrenze wird aufgrund des amtlichen Katasternachweises in die Örtlichkeit übertragen und dem Antragsteller vor Ort angezeigt. Dies kann zum Beispiel für ein geplantes Bauvorhaben erforderlich sein, wenn eine grenznahe Mauer oder ein Zaun errichtet werden soll oder bei Grenzstreitigkeiten. Fehlende Grenzzeichen werden bei einer Grenzanzeige nicht ersetzt!

Das Ergebnis der Vermessung wird nicht beurkundet und nicht in das Liegenschaftskataster übernommen. Wir bieten dem Antragsteller eine umfassende Beratung an. Weitere Informationen finden Sie unter Vermessungsantrag. Eine Information über die zu erwartenden Gebühren kann nur am konkreten Beispiel erfolgen. Bitte wenden Sie sich an

Tel. 0231/50-2 37 89 oder

Tel. 0231/50-2 37 88

Fax: 0231/50-2 69 98

E-Mail: vermessung@dortmund.de

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in NRW und werden individuell berechnet.

weitere Informationen zu den Gebühren

Voraussetzungen

Antrag erforderlich

Rechtsgrundlagen

Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW)

Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW)

Kontakt

Stadt Dortmund - Vermessungs- und Katasteramt - Vermessungen

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Märkische Str. 24-26
44141 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Montag
    bis und bis
  • Dienstag
    bis und bis
  • Mittwoch
    bis und bis
  • Donnerstag
    bis und bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Für Besuche außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren Sie bitte einen Termin.

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