Amtliche Grenzanzeige
Die Grundstücksgrenze wird aufgrund des amtlichen Katasternachweises in die Örtlichkeit übertragen und dem Antragsteller vor Ort angezeigt. Dies kann zum Beispiel für ein geplantes Bauvorhaben erforderlich sein, wenn eine grenznahe Mauer oder ein Zaun errichtet werden soll oder bei Grenzstreitigkeiten. Fehlende Grenzzeichen werden bei einer Grenzanzeige nicht ersetzt!
Das Ergebnis der Vermessung wird nicht beurkundet und nicht in das Liegenschaftskataster übernommen. Wir bieten dem Antragsteller eine umfassende Beratung an. Weitere Informationen finden Sie unter Vermessungsantrag. Eine Information über die zu erwartenden Gebühren kann nur am konkreten Beispiel erfolgen. Bitte wenden Sie sich an das Vermessungs- und Katasteramt.
Kontakt
Stadt Dortmund - Vermessungs- und Katasteramt - Vermessungen
44141 Dortmund
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