Bedarf für Bildung und Teilhabe
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen
Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als Berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung zu beantragen.
Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
Bis maximal zum 18. Lebensjahr:
- Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu EUR 15,00 gefördert.
Bis maximal zum 25. Lebensjahr:
- Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit EUR 195,00 jährlich (EUR 130,00 für das erste, EUR 65,00 für das zweite Schulhalbjahr) gefördert.
- Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen. (Der Antrag auf Lernförderung ist im Sekretariat der jeweiligen Schule erhältlich)
- Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet. Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
- Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schüler*innen sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt.
- Bei Schüler*innen, die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs auf Schülerbeförderung angewiesen sind, werden die dafür erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden (Bei Antragsstellung immer eine Ablehnung des Schulverwaltungsamtes vorlegen). Als nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsgangs gilt auch eine Schule, die aufgrund ihres Profils gewählt wurde, soweit aus diesem Profil eine besondere inhaltliche oder organisatorische Ausgestaltung des Unterrichts folgt; dies sind insbesondere Schulen mit naturwissenschaftlichem, musischem, sportlichem oder sprachlichem Profil sowie bilinguale Schulen und Schulen mit ganztägiger Ausrichtung.
Online-Services und Formulare
Informationsblätter
Unterlagen
- Gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
- Nachweis der Bedürftigkeit durch Bescheid über:
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II- Leistungen)
- Sozialhilfe (SGB XII-Leistungen)
- Gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
- Bescheinigungen der Schule soweit erforderlich
Fristen
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf Bürgergeld (SGBII) der Sozialhilfe (SGBXII) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben oder deren Familien Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Die Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit liegt bei 18 Jahren.
Kontakt
Stadt Dortmund - Sozialamt - Bildung und Teilhabe
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
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MontagGeschlossen
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Dienstagbis
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MittwochGeschlossen
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Donnerstagbis und bis
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FreitagGeschlossen
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Speziell für berufstätige Antragstellende auch donnerstags 15:00-16:00 Uhr.
Individuelle Terminvereinbarungen sind unter der Telefonnummer 0231 50-28670 (Mo. - Fr. von 9:00 - 12:00 Uhr; Mo. - Do. von 13:00 - 15:00 Uhr) möglich.
Weitere Services
„Stark aus der Krise“ – Chancen für Kinder, Jugendliche & Familien: Mehr zum „Aktionsplan zur Stärkung von Teilhabe & Bildung“ der Stadt Dortmund.
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Wir informieren Sie über anerkannte Angebote für Pflegebedürftige zur Unterstützung im Alltag. Formulare und Details zu Gebühren & Unterlagen – hier.
Planen Sie einen lehrreichen Ausflug für Ihre Schulklassen in den Westfalenpark? Details zur Terminbuchung & weitere Informationen finden Sie hier.
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Wir informieren Sie über die Aufnahme in berufsbildende Schulen in Dortmund. Details wie Kontaktinformationen & mehr erfahren Sie hier.
Informationen zu Beratung / finanzielle Förderung für schwerbehinderte Menschen bzw. ihnen Gleichgestellte und ihre Arbeitgeber*innen finden Sie hier.
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Informationen zu Beistandschaften (Unterhaltsangelegenheiten, Vaterschaftsanerkennung, gemeinsame Sorge): Ansprechpartner & mehr finden Sie hier.
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Erfahren Sie mehr zur Familien- und Jugendberatung in Dortmund. Kontaktinformationen der Jugendhilfedienste & mehr Details finden Sie hier.
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Flüchtlinge erhalten Beratung zur Stabilisierung Ihres Mietverhältnisses. Mehr Informationen erhalten Sie hier.
Alle Informationen zum Berufsausbildungsverhältnis und damit zusammenhängende Anmeldungen für das Berufskolleg erhalten Sie hier – mehr erfahren.
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Benötigen Sie Infos zum Kündigungsschutz für Schwerbehinderte? Das Integrationsamt prüft und schützt bei Kündigungen. Mehr Informationen – hier.
Bei Todesfällen können Bestattungskosten ggf. vom Sozialamt Dortmund übernommen werden. Details, Voraussetzungen und Antragsformulare finden Sie hier.
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Wir informieren Sie über die Beurkundung einer Geburt.
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