Beistandschaften (Unterhaltsangelegenheiten, Vaterschaftanerkennung, gemeinsame Sorge)
Ihre*n zuständige*n Ansprechpartner*in finden Sie je nach Stadtbezirk in der ...
- Hospitalstraße 2 - 4 (für AP, BR, EV, INO, INW, IO, IW, SCHA) oder
- Werner Straße 10 (für HÖ, HOM, HU, LÜ, MG)
Sie erreichen uns persönlich, schriftlich, telefonisch oder über unser digitales Kontakformular (siehe unten).
Der Fachdienst Beistandschaften des Jugendamts berät und unterstützt ...
- werdende und/oder alleinstehende Eltern
- Elternteile, bei denen das Kind lebt, beispielsweise nach einer Trennung oder Scheidung
- junge Volljährige unter 21 Jahren bei Fragen zu ihrem eigenen Unterhaltsanspruch
Das Aufgabengebiet des Fachdienstes Beistandschaften umfasst insbesondere:
- die Beratung in Unterhaltssachen (§§ 18 und 52a SGB VIII),
- die rechtliche Vertretung in Unterhaltsangelegenheiten sowie
- die Unterstützung bei der Anerkennung der Vaterschaft
Darüber hinaus können Sie auch alle in § 59 SGB VIII genannten Beurkundungen im Kindschaftsrecht vornehmen lassen. Dazu gehören insbesondere:
- Vaterschaftsanerkennung
- Erklärung über die gemeinsame Sorge
- Unterhaltsurkunden