Familienunterstützende Hilfen
Personliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Mütter und Väter in der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben zu stärken, ist eine wichtige Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe. Die Jugendhilfedienste unterstützen Familien und junge Menschen durch ambulante Hilfen zur Erziehung in ihrem Lebensumfeld. In besonderen Krisen innerhalb der Familie, aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen, kann auch eine Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen erfolgen.
Ambulante Hilfen zur Erziehung sind von ihrem Umfang und ihrer Ausgestaltung immer auf den Einzelfall zugeschnitten.
Die Sozialpädagogische Familienhilfe richtet sich in erster Linie an Familien mit jüngeren Kindern. Neben pädagogischen Fragestellungen stehen die Strukturierung des Alltags und die Versorgung der Kinder im Mittelpunkt.
Die Erziehungsbeistandschaft richtet sich an Familien mit älteren Kinder und Jugendlichen. Erzieherische Fragen und Schulproblematiken bestimmen hier den wesentlichen Teil der Arbeit.
Weitere Infos finden Sie auf den Seiten des Jugendamts unter
Online-Services und Formulare
Gebühren
Die Kosten für ambulante Hilfen zur Erziehung trägt grundsätzlich das Jugendamt.
Rechtsgrundlagen
Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII):
§ 20 „Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen“
§ 27 „Hilfe zur Erziehung“
§ 30 „Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer“
§ 31 „Sozialpädagogische Familienhilfe“
§ 36 „Mitwirkung, Hilfeplan“
Stadt Dortmund - Jugendamt - Erzieherische Hilfen (Jugendhilfedienst)
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
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Montagbis
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Dienstagbis
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MittwochGeschlossen
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Donnerstagbis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
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