Elterngeld

Eltern, die sich nach der Geburt des Kindes für eine Baby-Pause entscheiden und nicht voll erwerbstätig sind, erhalten Elterngeld.

Elterngeld ist eine Familienleistung für alle Eltern, die sich in den ersten 14 Lebensmonaten eines Kindes vorrangig selbst der Betreuung des Kindes widmen wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind.

Für Geburten ab 01.07.2015 besteht daneben die Möglichkeit ElterngeldPlus zu beantragen: Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Die Höhe des ElterngeldPlus liegt dabei bei höchstens der Hälfte des monatlichen Elterngeldbetrages, das Eltern ohne Teilzeiteinkommen zustünde.

Nicht nur die leiblichen Eltern sind elterngeldberechtigt, sondern auch Adoptiveltern und in Ausnahmefällen auch Verwandte bis zum dritten Grad, die Zeit für die Betreuung des neugeborenen Kindes investieren.

Soziales Kinder, Jugendliche & Familie

Häufig gestellte Fragen

Kontakt

Gemeinsames Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und Hagen - Elterngeld

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