Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Durchführung des besonderen Kündigungsschutzes nach Einschaltung durch das LWL Inklusionsamt Arbeit
Für Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte besteht nach dem Schwerbehindertenrecht ein besonderer Kündigungsschutz. Danach ist die Kündigung eines Menschen mit Schwerbehinderung nur mit vorheriger Zustimmung des
Im weiteren Verfahrensablauf wird der Sachverhalt durch den örtlichen Träger umfassend ermittelt. Dieser hört dazu den Menschen mit Schwerbehinderung an, holt die Stellungnahmen des Betriebs- oder Personalrates und der Schwerbehindertenvertretung ein und schaltet falls erforderlich zusätzliche Fachleute ein.
In jeder Lage des Verfahrens wird versucht, eine gütliche Einigung herbeizuführen.
Im Zuge der Sachverhaltsermittlung wird auch geprüft, ob durch technische oder organisatorische Maßnahmen das Arbeitsverhältnis erhalten werden kann. In Betracht kommt dabei die behinderungsgerechte Gestaltung des bisherigen Arbeitsplatzes aus Mitteln der Ausgleichsabgabe (technische Arbeitshilfen) oder die Umsetzung auf einen nach Möglichkeit gleichwertigen anderen behindertengerechten Arbeitsplatz.
Kommt eine gütliche Einigung nicht zustande, entscheidet das Inklusionsamt über den Antrag des*der Arbeitgebers*in.
Online-Services und Formulare
Gebühren
Diese Leistung ist kostenfrei.
Informationsblätter
Links
Unterlagen
Fristen
Voraussetzungen
- Schwerbehinderung (GdB von mindestens 50) oder Gleichstellung der/des Beschäftigten durch die Agentur für Arbeit.
- Bestehen eines Arbeitsverhältnisses seit mindestens sechs Monaten.
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
Kontakt
Stadt Dortmund - Sozialamt - Behinderte Menschen im Beruf
Anschrift und Erreichbarkeit44263 Dortmund
Ansprechperson für Arbeitsplätze in:
Aplerbeck, Brackel, Lütgendortmund: 0231 50-23366
Innenstadt-West: 0231 50-23363
Innenstadt-Ost, Eving, Hombruch: 0231 50-23360
Innenstadt Nord, Hörde, Huckarde, Mengede, Scharnhorst: 0231 50-26326
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Montagbis
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Dienstagbis
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MittwochGeschlossen
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Donnerstagbis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Terminvereinbarungen außerhalb der Öffnungszeiten sind möglich.
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