Bestattungskosten (Hilfe in anderen Lebenslagen)
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Übernahme von Bestattungskosten bei Vorliegen des sozialhilferechtlichen Bedarfs
Nach einem Todesfall stellt sich für die Hinterbliebenen oft die Frage, wie die Bestattungskosten aufgebracht werden sollen.
Soweit die Voraussetzungen vorliegen besteht ggf. die Möglichkeit, dass diese Kosten auf Antrag ganz oder teilweise vom Sozialamt übernommen werden. Der Antrag beinhaltet sowohl Angaben zu Ihrer persönlichen und finanziellen Situation, als auch Auskünfte zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der/des Verstorbenen. Diese Angaben müssen nachgewiesen werden.
Das Sozialamt Dortmund ist dann zuständig, wenn für die/den Verstorbene/Verstorbenen bis zum Tode Sozialhilfe bzw. Grundsicherung durch das Sozialamt Dortmund geleistet wurde. Wenn keine der vorgenannten Leistungen bezogen wurde, ist immer das Sozialamt am Sterbeort zuständig.
In einem Beratungsgespräch kann unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft werden, ob und in welchem Umfang die sozialhilferechtlich angemessenen Bestattungskosten übernommen werden können.
Ihren Antrag stellen Sie bitte beim Sozialamt -50/2-5 Bestattungskostenhilfe- (Leopoldstr. 16-20). Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem Infoblatt, welches Sie hier herunterladen (Formular: Informationsblatt zum Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII) können.
Online-Services und Formulare
Gebühren
Diese Leistungen sind gebührenfrei.
Informationsblätter
Unterlagen
Diese Hinweise sollen Ihnen den Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten erleichtern. Dennoch wird es vielfach erforderlich werden, weitere Nachweise zu erbringen, da die Voraussetzungen für eine Leistung durch den Sozialhilfeträger so umfangreich sind, dass nicht alle Konstellationen mit dieser Information abgedeckt werden können. Ich bitte in diesem Fall daher um Ihr Verständnis.
Zur Antragsbearbeitung werden grundsätzlich die nachfolgenden Informationen/Belege -soweit vorhanden- benötigt:
Nachweise der verstorbenen Person
- Sterbeurkunde, ggf. Familienstammbuch
- Testament / Erbvertrag (falls vorhanden)
- Verzeichnis des Nachlasses mit Nachweisen, insbesondere:
- fortlaufende Girokontoauszüge des Verstorbenen der letzten 3 Monate und Kundenfinanzstatus der Bank
- Sparbücher
- Lebens-/ Sterbeversicherung; sonstige Geldanlagen
- Bestattungsvorsorgevertrag
- Wohneigentum
- Zeitwert des Kraftfahrzeuges, Nachweis Kfz-Brief/Zulassungsbescheinigung Teil 2
Angaben zu (weiteren) Angehörigen des Verstorbenen (u.a. Geburtsdatum, Anschrift, Telefon)
- Ehefrau / Ehemann bzw. eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner
- Kinder - Enkelkinder
- Geschwister - Eltern
- Großeltern
- Partnerinnen oder Partner in eheähnlicher Gemeinschaft
- sonstige Erbinnen und Erben
Angaben zum Antragsteller (Bestattungspflichtigen) auch deren Ehegatten / Lebenspartner oder- Partnerinnen oder Partner in eheähnlicher Gemeinschaft
- Personalausweis
- Erbschein oder Nachweis der Erbausschlagung
- Nachweise über Einkommen und Vermögen
- mind. 3 Gehaltsabrechnungen, aktuelle Rentenbescheide, etc.
- fortlaufende Girokontoauszüge des Verstorbenen der letzten 3 Monate
- Kundenfinanzstatus der Bank
Nachweise der monatlichen Belastungen, insbesondere:
- Mietvertrag und aktuelle Miethöhe
- Versicherungsbeiträge (Hausrat-/Haftpflichtversicherung)
- berufsbedingte Aufwendungen z.B. Fahrtkosten
- Beiträge zur Altersvorsorge,
- Versicherungssumme und Rückkaufswert von Lebens-/ Sterbeversicherung; sonstige
Sofern Leistungen erst nach der Bestattung beantragt werden:
- Bestattungsauftrag, Bestattungsrechnung oder Bescheid des Ordnungsamtes
- Gebührenbescheid des Garten- und Friedhofsamtes
Fristen
Die Bearbeitungszeit ist abhängig von Ihrer Mitwirkung als Antragsteller.
Um Ihnen unnötige Wartezeiten und Wege zu ersparen und die Bearbeitung zu optimieren werden Sie um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Anträge können aber auch schriftlich gestellt werden.
Voraussetzungen
Die Kosten für eine Bestattung können ganz oder anteilig übernommen werden, wenn
a) die Kosten der Bestattung unter sozialhilferechtlichen Aspekten angemessen sind,
b) kein (ausreichender) Nachlass des Verstorbenen vorhanden ist,
c) Sie zu der Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet, jedoch nicht in der Lage sind, die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen.
Rechtsgrundlagen
- § 74 Sozialgesetzbuch XII ( SGB XII )
Kontakt
Stadt Dortmund - Sozialamt - 50/2-5 Bestattungskostenhilfe
Anschrift und Erreichbarkeit44147 Dortmund
Offene Sprechstunde Dienstags und Donnerstags 9 - 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten.
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