Service

Bewohnerparkausweis beantragen

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

online
PayPal als neues Online-Zahlverfahren verfügbar!

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass ab sofort PayPal als bequeme Zahlungsmethode für den Online-Service "Parkausweise" zur Verfügung steht.

Wichtiger Hinweis: Aktuell dauert die Zustellung der Parkausweise per Post mindestens 14 Tage. Daher wird um eine frühzeitige Beantragung gebeten.

Bei abweichenden Fahrzeughalter*innen wird eine Nutzungsbestätigung und eine Ausweiskopie des*der Halter*in zwingend benötigt. Ohne die genannten Dokumente ist eine Bearbeitung Ihres Antrages nicht möglich. Übersenden Sie die genannten Dokumente bitte unter Angabe Ihres Vor- und Nachnamens sowie des Kennzeichens an fuehrerscheinstelle@stadtdo.de.

Wenn Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung in einer Bewohnerparkzone gemeldet sind, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für Bewohner (Bewohnerparkausweis) für Ihre Bewohnerparkzone bei den Bürgerdiensten / Führerscheinstelle in der Innenstadt beantragen.

Für das Parkgebiet in Dortmund-Hörde können Sie nur in der dortigen Bezirksverwaltungsstelle den Bewohnerparkausweis erhalten.

Sie können die Beantragung/ Verlängerung des Bewohnerparkausweises als registrierter Nutzer online vornehmen, wenn Sie innerhalb einer Bewohnerparkzone gemeldet sind. Dies ist derzeit leider nur mit einem in Dortmund gemeldeten Fahrzeug möglich. Für E-Kennzeichen steht der Service derzeit aus technischen Gründen leider nicht zur Verfügung.

Bei Vorliegen einiger Voraussetzungen kann auch für Gewerbetreibende ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden. Nähere Informationen erteilt das Tiefbauamt, Abteilung Straßenverkehrsbehörde, Königswall 14 in Dortmund.

Die Beantragung per E-Mail ist nicht möglich! Digital ist der Antrag ausschließlich über das Serviceportal möglich, siehe unten!

Mobilität & Verkehr

Online-Services und Formulare

Gebühren

  • 46,00 € für 18 Monate
  • 30,70 € für 12 Monate
  • 20,50 € für 6 Monate bzw. 15,30 € bei Ersatzausstellungen für die Restlaufzeit

Informationsblätter

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Pass
  • Gültige Fahrerlaubnis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Ggfs. Bescheinigung über die Überlassung des Kraftfahrzeuges und Kopie des Personalausweises/ Passes des Fahrzeughalters (muss bei jeder Beantragung vorgelegt werden.)

Fristen

  • Sofort
  • Die Verlängerung des Bewohnerparkausweises kann einen Monat vor Ablauf beantragt werden; die neue Gültigkeit wird dann "angehangen".

Voraussetzungen

  • Angemeldet mit Haupt- oder Nebenwohnung in dem Lizenzierungsgebiet.
  • Eine gültige Fahrerlaubnis liegt vor.
  • Ein Kfz ist auf die antragstellende Person zugelassen oder wurde nachweislich zur dauerhaften Nutzung überlassen.

Rechtsgrundlagen

§ 45 StVO

Kontakt

Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Hörder Bahnhofstr. 16
44263 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit
  • NRW - informierBar
  • Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

    Öffnungszeiten:
    • Montag
      bis
    • Dienstag
      bis
    • Mittwoch
      bis
    • Donnerstag
      bis
    • Freitag
      bis
    • Samstag
      Geschlossen
    • Sonntag
      Geschlossen

    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)

    Anschrift und Erreichbarkeit
    Anschrift:
    Südwall 2-4
    44137 Dortmund
    Informationen zur Barrierefreiheit
  • NRW - informierbar
  • Öffnungszeiten:
    • Montag
      bis und bis
    • Dienstag
      bis und bis
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      bis
    • Donnerstag
      bis und bis
    • Freitag
      bis
    • Samstag
      Geschlossen
    • Sonntag
      Geschlossen

    Häufig gestellte Fragen

    Wie viele Parkausweise kann ich bekommen?

    Für jede mit Haupt- oder Nebenwohnsitz angemeldete Person kann für ein auf sie zugelassenes Kfz oder nachweislich dauerhaft zur Nutzung überlassenes Kfz ein Parkausweis ausgestellt werden, wenn diese Person über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt. Mehrere Bewohnerparkausweise für eine Person können nicht ausgestellt werden!

    Gibt es Bewohnerparkausweise für Besucherinnen und Besucher?

    Nein.Parkausweise für Besucherinnen und Besucher können nicht ausgestellt werden. Bei der Einrichtung der Bewohnerparkzonen wird darauf geachtet, dass ein Anteil der Parkplätze auf bewirtschafteten Flächen (Parkscheibe oder Parkscheinautomat) zur Verfügung steht.

    Können Bewohnerparkausweise für ansässige Gewerbetreibende ausgestellt werden?

    Bei Vorliegen einiger Voraussetzungen kann auch für Gewerbetreibende oder Handwerker ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden. Nähere Informationen erteilt das Tiefbauamt, Abteilung Straßenverkehrsbehörde, Königswall 14 in Dortmund.

    Kann ich als Nutzerin bzw. Nutzer von Carsharing einen Bewohnerparkausweis bekommen?

    Ja, es kann ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden. Statt des Kennzeichens wird dann der Name des Carsharing-Unternehmens auf den Parkausweis gedruckt. Der Bewohnerparkausweis kann dann für solche Fahrzeuge genutzt werden, die eindeutig als Carsharing-Kfz des in dem Bewohnerparkausweis aufgedruckten Unternehmens zu erkennen sind.

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