Erwerb von Bindungen
Sie können gegen einen Zuschuss der Stadt Dortmund Belegungsbindungen an Ihren Mietwohnungen einräumen.
Wenn Sie über geeigneten Wohnraum verfügen, können Sie der Stadt Dortmund eine befristete Zweckbindung an Ihrem Mietwohnraum einräumen. Wahlweise wird die Zweckbindung über fünf oder zehn Jahre begründet, im Gegenzug erhalten Sie einen Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt je Monat der Zweckbindung und Quadratmeter Wohnfläche:
- Bei freien Wohnungen 2,00 €
- Bei vermieteten Wohnungen 2,00 €
- Bei Wohnungen, die sich aufgrund einer früheren Förderung noch in der Zweckbindung befinden 1,00 €
Beispielsweise könnte die Stadt Dortmund eine zehnjährige Bindung an einer derzeit freien Wohnung mit 70 qm Wohnfläche für 16.800 € ankaufen.
Bei den Bindungen handelt es sich um eine Mietpreisbindung sowie ein Benennungs- und Besetzungsrecht. Dies bedeutet, dass die Miete auf 6,40 €/m² begrenzt wird und dass der Wohnraum Haushalten mit Wohnberechtigung vorenthalten ist. Das Amt für Wohnen hat außerdem ein Vorrecht bei der Belegung freier Wohneinheiten.
Bewilligungsbehörde und Ansprechpartner ist das Team Wohnraumförderung im Amt für Wohnen.
Eine Kontaktaufnahme vor Antragstellung wird empfohlen, damit die Förderfähigkeit frühzeitig geprüft werden kann. Die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite im Kontaktfeld; das Antragsformular und weitere Infos
Online-Services und Formulare
FAQ