Hilfen in der Kurzzeitpflege und dauerstationären Einrichtungen

Sozialhilfe und Pflegewohngeld

Finanzierung durch Einkommen und Vermögen nicht gedeckter (Investitions-) Kosten in Pflegeeinrichtungen

Die monatlich zu zahlenden Entgelte in einem Pflegeheim setzen sich zusammen aus den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, sogenannte Hotelkosten, den Pflegeleistungen, gestaffelt nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit, sowie einer Ausbildungsumlage.

Zu den weiterhin Aufwendungen gehören die Investitionskosten. Sie erfassen die Kosten des Trägers der Pflegeeinrichtung um Gebäude zu erstellen und Inventar zu beschaffen, sowie die Instandhaltung.

Soweit die Investitionskosten nicht aus Einkommen und Vermögen getragen werden können, ist die Zahlung eines bewohnerorientierten Aufwendungszuschusses, des so genannten Pflegewohngeldes, möglich.

Reichen Ihre eigenen finanziellen Mittel (Einkommen und Vermögen) zusammen mit dem Pflegewohngeld und den Leistungen der Pflegekasse zur Deckung der Heimkosten nicht aus, können Sie beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Restkosten stellen. Ein wesentlicher Unterschied zwischen Sozialhilfe und Pflegewohngeld besteht darin, dass bei der Inanspruchnahme von Pflegewohngeld Ihre Angehörigen nicht zum Unterhalt herangezogen werden.

Bitte beachten Sie die Informationen und Vordrucke unter "Unterlagen".

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Stadt Dortmund - Sozialamt - Stationäre Hilfen

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