Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz

Am 01. Juli 2017 trat das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft. Kernelemente des Gesetzes ist die Anmeldepflicht nach §10 ProstSchG, das Ziel Kriminalität wie Menschenhandel, Gewalt und Ausbeutung zu bekämpfen als auch die in der Prostitution tätigen Menschen zu schützen.

Alle Personen, die eine Tätigkeit in der Prostitution ausüben möchten, müssen demnach die gesundheitliche Beratung nach dem Gesetz wahrnehmen.

Die Gesundheitsberatung dient dazu, den in der Prostitution tätigen Personenkreis den Zugang zu Information zum Gesundheitsschutz zu ermöglichen – unabhängig von Art, Dauer und Ort der Tätigkeit.
Die gesundheitliche Beratung ist kostenfrei. Bei Bedarf wird ein Dolmetscher*in organisiert.

Die persönliche stattfindende Gesundheitsberatung nach §10 ProstSchG erfolgt jährlich beim Gesundheitsamt, für unter 21-jährige halbjährlich.

Nach dem Beratungsgespräch bekommt jede Person den erforderlichen Nachweis ausgehändigt.

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Stadt Dortmund - Sozialmedizin, Infektionsschutz und Umweltmedizin

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