Führungszeugnis beantragen
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Ein Führungszeugnis kann aus verschiedenen Gründen von Ihnen beantragt werden. Häufiger muss es vorgelegt werden, um eine neue Arbeitsstelle antreten zu können.
Überblick zum Führungszeugnis
- Das Führungszeugnis ist eine behördliche Bescheinigung über bisher registrierte Straftaten einer Person.
- Der Antrag wird bei der örtlichen Meldebehörde Ihres Wohnortes gestellt.
- Für Bürger*innen mit deutscher Staatsangehörigkeit und weiterer EU-Staatsangehörigkeit oder ausschließlich weiterer EU-Staatsangehörigkeit müssen Europäische Führungszeugnisse ausgestellt werden.
- Das Führungszeugnis wird nur in deutscher Sprache ausgestellt.
Verwendungszwecke für ein Führungszeugnis
- Private Gründe (z. B. Einstellung bei privaten Arbeitgeber*innen)
- Für Behörden (z. B. für eine Gewerbeanmeldung oder Einstellung bei öffentlichen Arbeitgeber*innen)
- Erweitertes Führungszeugnis: Für bestimmte Berufsgruppen (Arbeit mit Minderjährigen). Schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle ist hier erforderlich (§ 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG).
Wie können Sie ein Führungszeugnis beantragen?
Online über das Portal des Bundesamts für Justiz
Wichtig: Hierfür wird der Personalausweis, die eID-Karte für Unionsbürger*innen bzw. der Aufenthaltstitel mit eingeschalteter Online-Funktion, ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät sowie die kostenlose AusweisApp2 benötigt.
- Persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses
- Schriftlich per Vordruck und Beglaubigung der Unterschrift oder formlos. In diesem Fall sind in dem Antragsschreiben an die Meldebehörde auch die Personendaten (Geburtstag, Geburtsname, evtl. abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift) anzugeben. Die Unterschrift auf dem Antragsschreiben muss ebenfalls beglaubigt sein.
Eine Bevollmächtigung ist nicht möglich. Bei Minderjährigen (ab 14 Jahren) kann der Antrag von dem Antragsteller selbst oder von einem gesetzlichen Vertreter gestellt werden.
Erhalt des Führungszeugnisses
- Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz ausgestellt.
- Führungszeugnis bei privaten Gründen: Zustellung an Ihre Anschrift.
- Führungszeugnis für Behörden: Zustellung direkt an die Behörde.
- Bearbeitungszeit: Ungefähr 10-14 Tage.
Personen, die im Ausland wohnen, können den Antrag unmittelbar senden an:
Bundesamt für Justiz
53094 Bonn
Informationen des Bundesamtes für Justiz zum Führungszeugnis finden Sie
Online-Services und Formulare
Gebühren
13,00 € je Führungszeugnis
Informationsblätter
Links
Unterlagen
- Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis bzw. Reisepass)
Für Behörden zusätzlich:
- Name und Anschrift der anfordernden Behörde
- Aktenzeichen oder Verwendungszweck
Bei schriftlicher Antragstellung:
- Antrag mit Unterschrift (formlos oder Antragsvordruck) und Beglaubigung der Unterschrift
Bei Antrag auf Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses:
- Schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle nach § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
Fristen
Wichtiger Hinweis des Bundesamts für Justiz:
Bitte beachten Sie, dass es bei der Erteilung von Führungszeugnissen aufgrund vorübergehender Schwierigkeiten bei der Datenübermittlung aktuell zu längeren Bearbeitungszeiten von ca. 2 Wochen kommen kann.
Voraussetzungen
- Mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Dortmund gemeldet
- 14. Lebensjahr vollendet
Rechtsgrundlagen
§ 30 und 30a Bundeszentralregistergesetz
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck
Anschrift und Erreichbarkeit44287 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)
Anschrift und Erreichbarkeit44309 Dortmund
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Die Bezirksverwaltungsstelle Brackel musste bis auf Weiteres geschlossen werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle-Eving - Bürgerdienste Eving
Anschrift und Erreichbarkeit44339 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde
Anschrift und Erreichbarkeit44263 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch
Anschrift und Erreichbarkeit44225 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde
Anschrift und Erreichbarkeit44369 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund
Anschrift und Erreichbarkeit44388 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede
Anschrift und Erreichbarkeit44359 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst
Anschrift und Erreichbarkeit44328 Dortmund
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Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung
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