Führungszeugnis beantragen

Ein Führungszeugnis kann aus verschiedenen Gründen von Ihnen beantragt werden. Häufiger muss es vorgelegt werden, um eine neue Arbeitsstelle antreten zu können.

Überblick zum Führungszeugnis

  • Das Führungszeugnis ist eine behördliche Bescheinigung über bisher registrierte Straftaten einer Person.
  • Der Antrag wird bei der örtlichen Meldebehörde Ihres Wohnortes gestellt.
  • Für Bürger*innen mit deutscher Staatsangehörigkeit und weiterer EU-Staatsangehörigkeit oder ausschließlich weiterer EU-Staatsangehörigkeit müssen Europäische Führungszeugnisse ausgestellt werden.
  • Das Führungszeugnis wird nur in deutscher Sprache ausgestellt.

Verwendungszwecke für ein Führungszeugnis

  • Private Gründe (z. B. Einstellung bei privaten Arbeitgeber*innen)
  • Für Behörden (z. B. für eine Gewerbeanmeldung oder Einstellung bei öffentlichen Arbeitgeber*innen)
  • Erweitertes Führungszeugnis: Für bestimmte Berufsgruppen (Arbeit mit Minderjährigen). Schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle ist hier erforderlich (§ 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG).

Wie können Sie ein Führungszeugnis beantragen?

  • Online über das Portal des Bundesamts für Justiz

    Wichtig: Hierfür wird der Personalausweis, die eID-Karte für Unionsbürger*innen bzw. der Aufenthaltstitel mit eingeschalteter Online-Funktion, ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät sowie die kostenlose AusweisApp2 benötigt.

  • Persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses
  • Schriftlich per Vordruck und Beglaubigung der Unterschrift oder formlos. In diesem Fall sind in dem Antragsschreiben an die Meldebehörde auch die Personendaten (Geburtstag, Geburtsname, evtl. abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift) anzugeben. Die Unterschrift auf dem Antragsschreiben muss ebenfalls beglaubigt sein.

Eine Bevollmächtigung ist nicht möglich. Bei Minderjährigen (ab 14 Jahren) kann der Antrag von dem Antragsteller selbst oder von einem gesetzlichen Vertreter gestellt werden.

Erhalt des Führungszeugnisses

  • Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz ausgestellt.
  • Führungszeugnis bei privaten Gründen: Zustellung an Ihre Anschrift.
  • Führungszeugnis für Behörden: Zustellung direkt an die Behörde.
  • Bearbeitungszeit: Ungefähr 10-14 Tage.

Personen, die im Ausland wohnen, können den Antrag unmittelbar senden an:

Bundesamt für Justiz

53094 Bonn

Informationen des Bundesamtes für Justiz zum Führungszeugnis finden Sie hier .

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