Gewerbeabmeldung
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Eine Gewerbeabmeldung ist immer dann erforderlich, wenn Sie Ihr selbstständiges Gewerbe in Dortmund aufgeben oder wenn Sie den Standort Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. In der neuen Gemeinde müssen Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit erneut anmelden.
Sie können
Alternativ besteht die Möglichkeit, die Gewerbemeldung schriftlich an gewerbe@stadtdo.de zu senden. Hierfür benötigen wir das ausgefüllte Formular und eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments.
Weiterführende Informationen stellt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (MWIDE) des Landes Nordrhein-Westfalen
Online-Services und Formulare
Gebühren
Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.
Links
Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (ausländische Gewerbetreibende aus Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaft benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung beziehungsweise Aufenthaltsberechtigung ohne Auflage)
- Bei einer Abmeldung durch Bevollmächtigte Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und einer Ausweiskopie des*der Vollmachtgebers*in sowie eines vorausgefüllten Vordrucks der Gewerbeabmeldung
Fristen
Die Gewerbemeldung muss gleichzeitig (= sofort) mit der Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit erfolgen.
Rechtsgrundlagen
- §§ 14, 15 Gewerbeordnung (GewO)
Kontakt
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Vorsprachen bei der Gewerbehörde Dortmund sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vereinbarung von Terminen ist unter der Rufnummer des Geschäftszimmers 50 – 2 28 41 möglich. Eine Kontaktaufnahme kann auch per e-mail an gewerbe@stadtdo.de erfolgen.
Weitere Services
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Wir informieren über Abfallpatenschaften in Dortmund: Hier erfahren Sie Details zur Vorbereitung & Durchführung von Kampagnen zur Abfallvermeidung.
Wir informieren Sie über Abfallrechtliche Verfahren in Dortmund: Hier erfahren Sie mehr zur Durchführung von Genehmigungsverfahren nach Abfallrecht.
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Wir informieren Sie zur privaten Abwasserbeseitigung: Mehr Details zur technischen Prüfung der Anlagenbemessung & Bemessungsgrundlagen & mehr – hier.
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Rente für Versicherte, die die große Wartezeit erfüllen (35 Jahre) und nicht bis zur Regelaltersrente warten müssen – Details dazu finden Sie hier.
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Wie können Sie Ihre Altersrente (Regelaltersrente) beantragen? Alle Informationen, wie Anträge, Fristen Kontaktinformationen & mehr finden Sie hier.
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