Gewerbeanmeldung
Grundsätzlich muss jeder Gewerbebetrieb bei der Gewerbemeldestelle des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund angemeldet werden. Dies gilt für jedes Unternehmen unabhängig von der Rechtsform.
Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen selbstständigen Gewerbebetrieb (Hauptniederlassung, Zweigniederlassung, unselbstständige Zweigstelle) mit festem Betriebssitz neu eröffnen.
Weiterführende Informationen stellt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (MWIDE) des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie Fragen rund um Ihre Existenzgründung haben, können Sie sich bei der Firmenberatung der Wirtschaftsförderung, bei der Industrie-und Handelskammer und bei der Handwerkskammer beraten lassen.
Sie können
Alternativ besteht die Möglichkeit, die Gewerbemeldung schriftlich an gewerbe@stadtdo.de zu senden. Hierfür benötigen wir das ausgefüllte Formular und eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments.