Service

Gewerbeanmeldung

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

online

Grundsätzlich muss jeder Gewerbebetrieb bei der Gewerbemeldestelle des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund angemeldet werden. Dies gilt für jedes Unternehmen unabhängig von der Rechtsform.

Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen selbstständigen Gewerbebetrieb (Hauptniederlassung, Zweigniederlassung, unselbstständige Zweigstelle) mit festem Betriebssitz neu eröffnen.

Weiterführende Informationen stellt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (MWIDE) des Landes Nordrhein-Westfalen hier auf www.startercenter.nrw zur Verfügung.

Wenn Sie Fragen rund um Ihre Existenzgründung haben, können Sie sich bei der Firmenberatung der Wirtschaftsförderung, bei der Industrie-und Handelskammer und bei der Handwerkskammer beraten lassen.

Sie können hier online einen Termin bei der Gewerbemeldestelle des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund reservieren.

Alternativ besteht die Möglichkeit, die Gewerbemeldung schriftlich an gewerbe@stadtdo.de zu senden. Hierfür benötigen wir das ausgefüllte Formular und eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments.

Gewerbe

Online-Services und Formulare

Gebühren

Die Gebühr für eine An- oder Ummeldung beträgt bei Einzelunternehmungen und je Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 26,00 €. Bei allen anderen Rechtsformen beträgt die Gebühr 33,00 € sowie 13,00 € für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter.

Links

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (ausländische Gewerbetreibende aus Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaft benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung beziehungsweise Aufenthaltsberechtigung ohne Auflage)
  • Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten Vorlage der Erlaubnisurkunde/Konzession (z.B. Gaststätten mit Alkoholausschank, Maklertätigkeit, Bewachungsgewerbe)
  • Für Tätigkeiten im Reisegewerbe benötigen Sie eine Reisegewerbekarte; eine Gewerbeanmeldung ist hier nicht erforderlich
  • Bei überwachungsbedürftigen Tätigkeiten (§ 38 Gewerbeordnung, z.B. Kfz-Handel, Handel mit Edelmetallen) ein Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses der Beleg-Art O, nicht älter als 6 Monate und eines Gewerbezentralregisterauszugs der Beleg-Art 9, nicht älter als 6 Monate (beides zu beantragen beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes)
  • Bei zulassungspflichtigen Handwerken Vorlage der Handwerkskarte oder einer Bescheinigung der Handwerkskammer, dass eine Eintragung in die Handwerksrolle erfolgt
  • Bei einer Anmeldung durch Bevollmächtigte Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und einer Ausweiskopie des*der Vollmachtgebers*in sowie eines vorausgefüllten Vordrucks der Gewerbeanmeldung
  • Bei bestimmten Rechtsformen (juristische Personen wie z.B. GmbH, UG usw.) Vorlage eines Handelsregisterauszugs (erhältlich beim Amtsgericht)

Fristen

Die Gewerbemeldung muss gleichzeit (= sofort) mit Beginn der gewerblichen Tätigkeit erfolgen.

Voraussetzungen

  • Volljährigkeit
  • Bei Nichtvolljährigkeit ist eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichts vorzulegen.

Rechtsgrundlagen

  • § 14 Gewerbeordnung (GewO)
  • Gewerbeanzeige

Kontakt

Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Olpe 1 , Geschäftszimmer G 126
44135 Dortmund

Vorsprachen bei der Gewerbehörde Dortmund sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vereinbarung von Terminen ist unter der Rufnummer des Geschäftszimmers 50 – 2 28 41 möglich. Eine Kontaktaufnahme kann auch per e-mail an gewerbe@stadtdo.de erfolgen.

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