Service

Auskunft aus dem Dortmunder Gewerberegister

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

online

Service ist online verfügbar.

eAuskunft aus dem Gewerberegister: Elektronische Auskunft für registrierte öffentliche Stellen Auskunft aus dem Dortmunder Gewerberegister beantragen (für Unternehmen und Privatpersonen / Online-Formular). Auskunft über Gewerbetreibende: Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerberegister über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW beantragen. Registrierungsantrag eAuskunft: Registrierungsantrag eAuskunft (elektronische Gewerbeauskunft) für öffentliche Stellen, soweit sie als öffentlich-rechtliche Unternehmen nicht am Wettbewerb teilnehmen, 161 KB, PDF Verlängerung Registrierungsantrag eAuskunft: Verlängerung des Registrierungsantrag eAuskunft (elektronische Gewerbeauskunft) für öffentliche Stellen, soweit sie als öffentlich-rechtliche Unternehmen nicht am Wettbewerb teilnehmen, 160 KB, PDF

Eine Auskunft aus dem Dortmunder Gewerberegister können Sie schriftlich per Post oder Fax oder online beantragen. Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt.

Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register, daher haben Sie keinen Rechtsanspruch auf Auskunftserteilung.

Die Auskunftserteilung beschränkt sich auf den Namen, den Namen des Geschäfts (Geschäftsbezeichnung), die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit des Gewerbetreibenden. Weitere Daten dürfen nur dann übermittelt werden, wenn Sie ein rechtliches Interesse an der Kenntnis dieser Daten glaubhaft machen, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen (Kopien von Verträgen, Rechnungen oder Schuldtiteln fügen Sie bitte bei). Dies ist dann allerdings nicht mehr auf elektronischem Weg möglich.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen, da die Daten der Auskünfte dem entsprechen, was der Gewerbemeldestelle bis zum Tag der Auskunft mitgeteilt wurde. Auch sind Gewerbetreibende nicht verpflichtet, Änderungen ihrer Wohnanschrift mitzuteilen. Daher müssen Sie gegebenfalls eine Anfrage bei den zuständigen Bürgerdiensten der Stadt Dortmund vornehmen.

Gewerbe

Online-Services und Formulare

Gebühren

  • Einfache Auskunft: 22 €
  • Die Auskunft für Behörden ist kostenfrei.

Links

Kontakt

Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Olpe 1 , Geschäftszimmer G 126
44135 Dortmund

Vorsprachen bei der Gewerbehörde Dortmund sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vereinbarung von Terminen ist unter der Rufnummer des Geschäftszimmers 50 – 2 28 41 möglich. Eine Kontaktaufnahme kann auch per e-mail an gewerbe@stadtdo.de erfolgen.

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