Service

Freiwillige Versicherung oder Pflichtversicherung für Selbständige

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

telefonisch schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

online

Zum Aufbau von Rentenansprüchen ist für Selbständige eine Antragstellung erforderlich. Es sollte vor der Antragstellung eine Beratung durch den zuständigen Rentenversicherungsträger erfolgen. Unter anderem Handwerker*innen, Künstler*innen und Publizist*innen sowie freiberufliche Lehrer – so unterschiedlich ihre Tätigkeiten auch sind, eines haben diese Selbstständigen gemein: sie sind gesetzlich pflichtversichert.

Alle anderen Selbstständigen können auf Antrag in der Rentenversicherung pflichtversichert werden. Umfassende Informationen zum Thema Selbstständigkeit & Rentenversicherung finden Sie hier.

Gewerbe

Online-Services und Formulare

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über die selbständige Tätigkeit

Fristen

Abhängig von der Bearbeitungszeit des zuständigen Rententrägers

Voraussetzungen

  • Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Keine Versicherungspflicht (bei freiwilliger Versicherung) oder nicht nur vorübergehende selbständige Tätigkeit, die nicht versicherungspflichtig ist
  • Die Altersgrenze für die Zahlung der Regelaltersrente ist noch nicht erreicht

Rechtsgrundlagen

§§ 4 und 7 Sozialgesetzbuch - 6. Buch - (SGB VI)

Kontakt

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Versicherungsamt

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Löwenstr. 11
44135 Dortmund
Öffnungszeiten:

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