Freiwillige Versicherung oder Pflichtversicherung für Selbständige

Zum Aufbau von Rentenansprüchen ist für Selbständige eine Antragstellung erforderlich. Es sollte vor der Antragstellung eine Beratung durch den zuständigen Rentenversicherungsträger erfolgen. Unter anderem Handwerker*innen, Künstler*innen und Publizist*innen sowie freiberufliche Lehrer – so unterschiedlich ihre Tätigkeiten auch sind, eines haben diese Selbstständigen gemein: sie sind gesetzlich pflichtversichert.

Alle anderen Selbstständigen können auf Antrag in der Rentenversicherung pflichtversichert werden. Umfassende Informationen zum Thema Selbstständigkeit & Rentenversicherung finden Sie hier .

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Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Versicherungsamt

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