Hilfen zum Erhalt und zur Erlangung einer Wohnung bei fristloser Kündigung und SGB XII Bezug
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Bei drohendem Wohnraumverlust können Hilfen zum Erhalt oder zur Anmietung einer anderen Wohnung gewährt werden.
Sofern gegen Sie eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen bestehender Mietschulden ausgesprochen wird, besteht nach der Vorschrift des Sozialgesetzbuches XII die Möglichkeit, Ihnen Ihre Wohnung durch Übernahme der rückständigen Mieten zu erhalten. Alternativ kommt unter bestimmten Voraussetzungen die Anmietung einer anderen sozialhilferechtlich angemessenen Wohnung in Betracht kommen.
Sollte bereits eine Räumungsklage erhoben worden sein, ein Räumungsurteil vorliegen oder aber die zwangsweise Räumung Ihrer Wohnung bevorstehen, ist unsererseits darüber hinaus im Regelfall eine Abklärung mit Ihrem Vermieter erforderlich. Abzuklären ist, ob Ihr Vermieter Ihrem Weiterverbleiben in der Wohnung zustimmt.
Online-Services und Formulare
Diese Leistung ist kostenfrei.
Damit wir Ihren Anspruch klären und bearbeiten können, benötigen wir von Ihnen z.B.:
- Einkommens- und Vermögensnachweise
- Kündigungsschreiben
- Klageschrift, Urteil
- Mitteilung des Gerichtsvollziehers
- Mietvertrag
- Mietzahlungsbelege
- Lfd. Kontoauszüge seit Bestehen der Mietrückstände
- Nachweise über vorhandene Schuldverpflichtungen (z. B. Ratenzahlungen, Kreditverträge, Pfändungen)
Die Bearbeitungszeit ist abhängig von Ihrer Mitwirkung.
Liegen alle Unterlagen die wir von Ihnen benötigen vor, können Sie die Bearbeitungszeiten im Einzelfall erfragen.
- Mietschulden können nur übernommen werden, wenn Ihre Wohnung sozialrechtlich angemessen und erhaltenswert ist. Darüber hinaus ist die Höhe der Gesamtforderung (Mieten, Kosten) ein Entscheidungskriterium für die eventuelle Übernahme.
- Hilfen zur Anmietung einer anderen Wohnung kommen in Betracht, wenn Ihre jetzige Wohnung unangemessen teuer oder groß und / oder die Summe der Forderungen (Mieten, Kosten) unangemessen hoch ist.
- Beziehen Sie laufende Leistungen Grundsicherung im Alter (Grusi) SGB XII und liegt eine fristlose Kündigung vor, dann wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Sozialbüro. In allen anderen Fällen sprechen Sie bitte bei uns vor.
- §§ 29, 36 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
Kontakt
Stadt Dortmund - Sozialamt - Wohnraumsicherung
44137 Dortmund
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Sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten.
Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Scharnhorst
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Offene Sprechstunde dienstags und donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.
Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Mengede
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Offene Sprechstunde dienstags und donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.
Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Lütgendortmund
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Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Brackel
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Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Aplerbeck
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