Hilfen zum Erhalt und zur Erlangung einer Wohnung bei fristloser Kündigung und SGB XII Bezug

Bei drohendem Wohnraumverlust können Hilfen zum Erhalt oder zur Anmietung einer anderen Wohnung gewährt werden.

Sofern gegen Sie eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen bestehender Mietschulden ausgesprochen wird, besteht nach der Vorschrift des Sozialgesetzbuches XII die Möglichkeit, Ihnen Ihre Wohnung durch Übernahme der rückständigen Mieten zu erhalten. Alternativ kommt unter bestimmten Voraussetzungen die Anmietung einer anderen sozialhilferechtlich angemessenen Wohnung in Betracht kommen.

Sollte bereits eine Räumungsklage erhoben worden sein, ein Räumungsurteil vorliegen oder aber die zwangsweise Räumung Ihrer Wohnung bevorstehen, ist unsererseits darüber hinaus im Regelfall eine Abklärung mit Ihrem Vermieter erforderlich. Abzuklären ist, ob Ihr Vermieter Ihrem Weiterverbleiben in der Wohnung zustimmt.

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