Melderegisterauskunft (online)
Die Auskunftserteilung der Meldebehörde über das Internet ist schneller, bequemer & kostengünstiger
Infos zur Leistung
- Elektronische Melderegisterauskunft der Stadt Dortmund
- Einfache Auskünfte aus dem aktuellen Melderegister der Stadt Dortmund
- Verfahren ist vollständig automatisiert.
- Die Online-Auskunft ist in der Regel sofort und zu jeder Zeit an Ihrem Endgerät verfügbar.
Online-Services und Formulare
Gebühren
- Die Gebühr für die Onlineabfrage beträgt 6,00 €.
- Die Bezahlung erfolgt durch Einzelabbuchung.
- Bei schriftlichen Anfragen beträgt die Gebühr 11,00 €
(Ersparnis pro Anfrage in Höhe von 5,00 €).
Informationsblätter
Links
Fristen
Sofort
Voraussetzungen
Für die Online-Auskunft müssen Sie registrierte/r Nutzer/in sein und ein SEPA-Manadat hinterlegen.
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
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Montagbis
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Dienstagbis
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Mittwochbis
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Donnerstagbis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Häufig gestellte Fragen
Über welche Daten darf die Behörde Auskünfte erteilen?
- Vor- und Familiennamen
- Doktorgrade
- Derzeitige Anschriften
- Sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
Welche Daten über die gesuchte Person, muss ich angeben?
Bei der Erteilung von Melderegisterauskünften über das Internet im Online-Verfahren müssen insgesamt vier personenbezogene Angaben gemacht werden, anhand derer die gesuchte Person einwandfrei identifiziert werden kann. Eine Auskunftserteilung ist daher nur möglich, wenn Familienname, Vornamen, Geschlecht sowie Geburtsdatum oder eine der bisherigen Wohnanschriften der gesuchten Person angegeben werden.
Kann ich sicher sein, dass die gesuchte Person noch in der gemeldeten Wohnung wohnt?
Das elektronische Melderegister enthält Eintragungen über die Personen, die in Dortmund zur Zeit als wohnhaft gemeldet oder nach 1975 weggezogen bzw. verstorben sind. Wegen Missachtung der Meldepflichten stimmen die Meldeverhältnisse leider nicht immer mit den tatsächlichen Wohnverhältnissen überein. Da die Meldebehörde nur Auskünfte über Meldeverhältnisse erteilt, kann sie keine Gewähr dafür übernehmen, dass die gesuchte Person noch in der gemeldeten Wohnung wohnt.
Wie registriere ich mich für das Serviceportal?
Registrierung für Privatpersonen:
Um die Online-Melderegisterauskunft nutzen zu können, müssen Sie zunächst den Registrierungsvorgang unter
Schicken Sie den Registrierungsantrag an die Bürgerdienste der Stadt Dortmund, 44122 Dortmund. Das Registrierungs- und Authentifizierungsverfahren ist in der Hilfe des Serviceportals beschrieben.
Registrierung für Firmen, Vereine und Verbände:
Die Registrierung der Firmenkunden funktioniert ausschließlich per Fax (0231/50-25750) oder auf dem Postweg unter der Adresse:
Stadt Dortmund
Systemhaus
Team des virtuellen Rathauses
Deggingstr. 42
44141 Dortmund
Drucken Sie das Registrierungsformular aus, welches am Ende der Registrierung erzeugt wird, und bitten Sie um Freischaltung des Zugangs auf Ihrem offiziellen Kopfbogen bzw. Firmenbogen. Der Antrag muss von einem Handlungsberechtigten unterschrieben werden. Dem Antrag ist das Registrierungsformular beizufügen. Das Registrierungs- und Authentifizierungsverfahren ist in der doMap beschrieben.
Registrierung für Behörden:
Behörden können die Angaben zur Adresse eines Einwohners auch online einholen. Drucken Sie das Registrierungsformular aus, welches am Ende der Registrierung erzeugt wird, und bitten Sie um Freischaltung des Zugangs auf Ihrem offiziellen Kopfbogen. Der Antrag auf Teilnahme an der Online-Melderegisterauskunft muss vom zuständigen Behördenleiter unterschrieben werden.
Das Registrierungs- und Authentifizierungsverfahren ist in der doMap beschrieben. Eine Gebühr für die Auskunft wird aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht erhoben. Außerdem haben Behörden die Möglichkeit, den Service von d-NRW „Elektronische Melderegisterauskunft für Behörden“ zu nutzen. Dadurch ist eine Recherche nach der gesuchten Person in einer Vielzahl von Melderegistern in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus möglich (
Kann ich die elektronische Melderegisterauskunft auch ohne Registrierung nutzen?
Ohne Registrierung ist eine Online-Auskunft nicht möglich.
Welche weiteren Möglichkeiten gibt es, eine Melderegisterauskunft zu erhalten?
Die schriftliche Anfrage per Post: Hierzu senden Sie uns eine formlose Anfrage an die Adresse:
Stadt Dortmund
Bürgerdienste
33/4-doline
44122 Dortmund
Die schriftliche Anfrage per E-Mail
Hierzu senden Sie eine E-Mail mit Ihrer vollständigen Postadresse und der Angabe zur gesuchten Person an doline@stadtdo.de.
Die Bearbeitungszeit kann durch den Wegfall des Postweges erheblich verkürzt werden. Sie erhalten eine schriftliche Antwort auf Ihr Auskunftsersuchen. Sie erhalten eine Einzelrechnung.
- Gebühr: 11,00 €
Die Anfrage per Fax
Hierzu senden Sie ein Fax mit Ihrer vollständigen Postadresse und der Angabe zur gesuchten Person an die Faxnummer (0231) 50 - 27 221. Die Bearbeitungszeit kann durch den Wegfall des Postweges erheblich verkürzt werden. Sie erhalten eine schriftliche Antwort auf Ihr Auskunftsersuchen. Sie erhalten eine Einzelrechnung.
- Gebühr: 11,00 €
Die persönliche Anfrage
Natürlich können Sie eine Melderegisterauskunft auch bei einem persönlichen Besuch in unserem Dienstleistungszentrum in der Innenstadt, Südwall 2-4, 44137 Dortmund oder in einer unserer neun Bezirksverwaltungsstellen erhalten. Die Auskunft wird dort sofort erteilt. Die Bezahlung der Verwaltungsgebühr erfolgt vor Ort.
- Gebühr: 11,00 €
Telefonische Auskunft
Eine telefonische Auskunftserteilung ist wegen fehlender Möglichkeiten zur Sicherstellung der datenschutzrechtlich geforderten Authentizitätsprüfung und des Gebühreneinzugs nicht möglich.
Welche weiteren Auskunftsmöglichkeiten gibt es?
Erweiterte Melderegisterauskunft
Wenn glaubhaft versichert wird, dass zusätzliche Daten benötigt werden, kann auf schriftlichen Antrag eine "Erweiterte Melderegisterauskunft" über die in § 45 BMG abschließend aufgeführten Daten erteilt werden. Zusätzliche Daten können z.B. sein: der Tag des Ein- oder Auszugs, Tag und Ort der Geburt, frühere Anschriften, der Familienstand (beschränkt auf die Angabe verheiratet oder nicht verheiratet), die Staatsangehörigkeiten oder die Namen der gesetzlichen Vertreter.
- Gebühr 15,00 €
Örtliche Ermittlungen
Die Auskunft aus dem Melderegister kann um eine schriftlich beantragte örtliche Ermittlung erweitert werden. Die Gebühren berücksichtigen den erhöhten Aufwand.
- Gebühr: 40,00 €
Archivauskunft
Über Einwohner*innen, die nicht mehr im aktuellen Melderegister verzeichnet sind (siehe Frage 3) können auch Auskünfte aus dem gesonderten Melderegisterbestand (Archiv) schriftlich beantragt werden. Die Gebührenhöhe für eine Archivauskunft aus mikroverfilmten Meldekarten oder Hausstandsbüchern berücksichtigt den sehr großen Zeitaufwand.
- Gebühr: 50,00 €
Wo erhalte ich Auskünfte aus Melderegistern anderer deutscher Meldebehörden?
Bundesweite Adressüberprüfungen, Massenanfragen und weitere Serviceleistungen (z.B. Aktualisierung des Datenbestandes) können alle interessierten privaten Stellen und Behörden mit der eGovernment Plattform d-NRW vereinbaren. Die Kosten hierfür richten sich nach der Gebührenstruktur von d-NRW. Unter der Internetadresse
Behörden können den Service von d-NRW “
Einloggen in das Portal können Sie sich
Ist das Verfahren datenschutzrechtlich unbedenklich?
Das Verfahren wurde datenschutzrechtlich überprüft und für unbedenklich befunden. Alle bisher möglichen Sicherheitsstandards wurden eingebaut. Ein unberechtigter Zugriff auf das Melderegister von außen ist unmöglich, da kein direkter Zugang existiert.
Weitere Services
Altautoverordnung: Für die Stilllegung/ Abmeldung Ihres KFZ ist ein Verwertungsnachweis / eine Verbleibserklärung nötig. Alle Informationen – hier.
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Rente für Versicherte, die die große Wartezeit erfüllen (35 Jahre) und nicht bis zur Regelaltersrente warten müssen – Details dazu finden Sie hier.
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