Melderegisterauskunft (schriftlich)
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Melderegisterauskünfte auf Antrag an private Personen und sonstige nichtöffentliche Stellen
Die Meldebehörden dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen. Dabei wird unterschieden zwischen einer einfachen Melderegisterauskunft und einer · erweiterten Melderegisterauskunft.
Voraussetzung
- Die gesuchte Person muss eindeutig im Melderegister identifiziert werden können
- Dazu sind regelmäßig Angaben zu der gesuchten Person erforderlich
Erforderliche Angaben
- Familienname
- Frühere Namen
- Vornamen
- Geburtsdatum und -ort
- Geschlecht oder
- Letzte bekannte Anschrift
Wichtig: Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft nur zulässig, wenn die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels zu verwenden.
Daten der einfachen Auskunft aus dem Melderegister
- Familienname
- Vornamen
- Doktorgrad
- Derzeitige Anschriften
- Dofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
Daten einer erweiterten Auskunft aus dem Melderegister
- Es muss zusätzlich ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft gemacht werden.
- Auskunft enthält neben den Daten der einfachen Auskunft weitere Angaben.
Angaben:
- Frühere Namen
- Geburtsdatum und -ort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
- Derzeitige Staatsangehörigkeiten
- Frühere Anschriften
- Einzugs- und Auszugsdatum
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
- Sterbedatum und -ort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat
Wurde das berechtigte Interesse an einer erweiterten Melderegisterauskunft glaubhaft gemacht, hat der*die Empfänger*in (Antragsteller*in) die betroffene Person über die Erteilung der erweiterten Melderegisterauskunft, unter Angabe des Datenempfängers, unverzüglich zu unterrichten. Dies entfällt, wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wurde.
Neutrale Antwort
Erfolgt, wenn aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen eine Auskunft aus dem Melderegister nicht erteilt werden kann, beispielsweise
- wegen einer im Melderegister eingetragenen Auskunftssperre nach § 51 Bundesmeldegesetz
- wegen eines im Melderegister eingetragenen bedingten Sperrvermerks nach § 52 Bundesmeldegesetz
- weil die gesuchte Person nicht eindeutig im Melderegister identifiziert werden kann (Mehrfachtreffer)
- weil die gesuchte Person in Dortmund überhaupt nicht gemeldet ist oder war
Sie erhalten eine neutrale Antwort mit folgendem Wortlaut :
"Eine Auskunft kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden."
Auskunft aus archivierten Melderegisterunterlagen (Wohnverhältnisse 1946 - 1974)
- Melderegisterauskünfte über Personen, die in der Zeit von 1946 bis 1974 in Dortmund gewohnt haben.
- Auskunft aus mikroverfilmten, archivierten Unterlagen
- Ausdrücklicher Antrag erforderlich, welcher (zur Erhöhung des Sucherfolges) den ungefähren Zeitraum enthalten sollte, in dem die gesuchte Person in Dortmund gewohnt hat.
Auskunft aus Hausstandsbüchern (Wohnverhältnisse vor 1946)
- Über die Wohnverhältnisse der Einwohner in Dortmund vor 1946 existieren keine alphabetisch (nach Familiennamen) geordnete Karteien.
- Es gibt mikroverfilmte Hausstandsbücher, aus denen eine Melderegisterauskunft erteilt werden kann.
- Hausstandsbücher wurden für jedes Haus nach der Erbauung mit den Daten der Bewohner angelegt und chronologisch fortgeschrieben.
- Erstmals wurden diese Bücher im November 1900 angelegt und bis 1946 fortgeschrieben.
- Auskünfte aus diesen Unterlagen sind deshalb nur möglich, wenn die früheren Dortmunder Anschriften (Straße und Hausnummer) und der ungefähre Zeitpunkt des Aufenthaltes in Dortmund angegeben werden können.
- Evtl. kann auch aus alten Dortmunder Adressbüchern die vollständigen Anschriften ermittelt werden, wenn die gesuchten Personen vom Auskunftssuchenden mit dem Geburtsdatum näher bestimmt werden können.
- Hausstandsbücher Vororte, die in den Jahren 1905 - 1929 eingemeindet und vorher selbstständig waren, sind nur für die Zeit nach der Eingemeindung vorhanden.
Örtliche Ermittlung
Die Auskunft aus dem Melderegister kann um eine schriftlich beantragte örtliche Ermittlung erweitert werden.
Gruppenauskunft
- Melderegisterauskunft aus dem aktuellen Melderegister über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Einwohner
- Darf nur erteilt werden, soweit sie im öffentlichen Interesse liegt.
- Dadurch sind Gruppenauskünfte nur für eng begrenzte Verwendungszwecke möglich.
Online-Services und Formulare
Gebühren
Einfache Melderegisterauskünfte:
- Schriftliche Anfrage (per Post, E-Mail oder Fax) aus dem aktuellen Melderegister (Regelfall der Auskunft): 11,00 € je Person
- Online-Anfrage aus dem aktuellen Melderegister (Regelfall der Auskunft): 6,00 € je Person
Erweiterte Melderegisterauskünfte:
- Anfrage aus dem aktuellen Melderegister (Regelfall der Auskunft): 15,00 € je Person
Weitere Melderegisterauskünfte:
- Anfrage aus archivierten Melderegisterunterlagen (Wohnverhältnisse 1946 - 1974): 50,00 € je Person
- Anfrage aus Hausstandsbüchern (Wohnverhältnisse vor 1946): 50,00 € je Person
- Örtliche Ermittlung: 40,00 €je Person
- Gruppenauskünfte: 200,00 bis 3.000,00 €
Informationsblätter
Links
Unterlagen
Auskünfte können formlos beantragt werden. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden sollen, sind diese in der Anfrage anzugeben. Für erweiterte Auskünfte sind entsprechende Nachweise beizufügen.
Voraussetzungen
Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn…
(1) …die Identität der antragstellenden Person feststeht.
(2) …ein eventuell vorliegender gewerblicher Zweck konkret benannt ist.
(3) …die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels genutzt werden sollen.
Rechtsgrundlagen
§ 44 und 45 Bundesmeldegesetz
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck
Anschrift und Erreichbarkeit44287 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)
Anschrift und Erreichbarkeit44309 Dortmund
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Die Bezirksverwaltungsstelle Brackel musste bis auf Weiteres geschlossen werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle-Eving - Bürgerdienste Eving
Anschrift und Erreichbarkeit44339 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde
Anschrift und Erreichbarkeit44263 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch
Anschrift und Erreichbarkeit44225 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde
Anschrift und Erreichbarkeit44369 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund
Anschrift und Erreichbarkeit44388 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede
Anschrift und Erreichbarkeit44359 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst
Anschrift und Erreichbarkeit44328 Dortmund
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Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung
Weitere Services
Altautoverordnung: Für die Stilllegung/ Abmeldung Ihres KFZ ist ein Verwertungsnachweis / eine Verbleibserklärung nötig. Alle Informationen – hier.
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Alle wichtigen Informationen zur Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei Verlust oder Diebstahl finden Sie hier.
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