Leistungen für Wohnungslose
Bei Wohnungslosigkeit können persönliche und finanzielle Hilfen zur Absicherung des Lebensunterhalts gewährt werden.
Sofern Sie wohnungslos sind und über keine Einkünfte verfügen, können finanzielle Leistungen zur Absicherung des Lebensunterhalts nach den Vorschriften der Sozialgesetzbücher II oder XII in Anspruch genommen werden.
Liegen darüber hinaus besondere soziale Schwierigkeiten (z. B. eingeschränktes Leben in der Gemeinschaft durch Ausgrenzung) verbunden mit besonderen Lebensverhältnissen (z. B. fehlende Wohnung) vor, haben Sie möglicherweise auch Anspruch auf Hilfen zur Überwindung Ihrer sozialen Schwierigkeiten nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches XII. Hierzu gehören insbesondere Beratung und persönliche Betreuung sowie auch Maßnahmen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung. Näheres hierzu erfahren Sie unter der Dienstleistung "Integration von Wohnungslosen".