Service

Wohnsitzanmeldung

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

online
Online-Dienst verfügbar!

Nutzen Sie jetzt die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA).

Alle wichtigen Informationen über den Service finden Sie unter wohnsitzanmeldung.gov.de.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie bereits in Dortmund eine Nebenwohnung angemeldet haben und diese nun in eine Hauptwohnung umwandeln wollen, müssen Sie persönlich vorsprechen.

Schauen Sie sich gerne den kurzen Erklärfilm zum Ablauf an: Erklärvideo Wohnsitzanmeldung

Sie benötigen zwingend:

  • die eID-Funktion Ihres Ausweisdokuments (Personalausweis oder eID-Karte für Unionsbürger*innen) und
  • das kostenfreie BundID-Konto, welches Sie aber auch im Zuge der Nutzung des Online-Dienstes einrichten können.

Hier gelangen Sie zur eWA.

Wichtiger Hinweis zur Aktualisierung des Ausweis-Chips

Als letzter Schritt der Anmeldung muss der Chip auf Ihrem Ausweis aktualisiert werden, damit auch hier die neue Adresse hinterlegt ist. Erst danach werden auch die neuen Adressaufkleber für Ihren Ausweis durch die Bundesdruckerei versandt.

Bitte beachten Sie, dass wenn Sie den Vorgang einmal begonnen haben, dieser innerhalb von zehn Minuten abgeschlossen werden muss. Danach ist dies aus Sicherheitsgründen nicht mehr online möglich und Sie müssen persönlich bei den Bürgerdiensten vorsprechen.

Hinweise zu Auswirkungen von Umzügen vor Wahlen

Bitte beachten Sie im Falle der Neuwahl am 23.02.2025 die Hinweise zu den Auswirkungen von Umzügen.

Unterlagen und Ablauf bei persönlicher Vorsprache

Sie haben eine neue Wohnung in Dortmund bezogen und müssen sich deshalb innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei den Bürgerdiensten anmelden.

Unterlagen

  • Alle Ausweis- und Passdokumente (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel)
  • Aktuelle Bestätigung des Wohnungsgebers (Wohnungsgeberbestätigung)
  • Bewohnen Sie Ihre Immobilie als Eigentümer*in selbst, können Sie bei uns vor Ort mit entsprechendem Nachweis (z. B. Auszug aus dem Grundbucheintrag) eine Eigenerklärung ausfüllen und unterzeichnen.
  • Persönliche Vorsprache: Sie müssen vor dem Termin keinen Meldeschein ausfüllen. Die notwendigen Angaben werden direkt bei der Anmeldung erhoben.
  • Bevollmächtigung einer dritten Person: Der Meldeschein muss ausgefüllt vorgelegt werden (Ausweisdokument, Vollmacht, Wohnungsgeberbestätigung und Meldeschein).

Deutsche Staatsangehörige

  • Persönliche Vorsprache von zumindest einem der umziehenden Familienmitglieder erforderlich.
  • Bei der Anmeldung müssen die Ausweisdokumente (mindestens die Personalausweise) aller anzumeldenden Familienmitglieder.

Hinweise zur An- bzw. Ummeldung minderjähriger Kinder

  • Grundsätzlich ist die Hauptwohnung eines minderjährigen Kindes die vorwiegend benutzte Wohnung der Personensorgeberechtigten (§ 22 Abs. 2 BMG).
  • Sind die Eltern eines minderjährigen Einwohners gemeinsam sorgeberechtigt, bedarf es für eine Änderung des Lebensmittelpunktes des Kindes des Einvernehmens beider Eltern.

Staatsangehörige anderer EU-Staaten

  • Zuzug aus dem Inland:
    Hier gilt das oben beschriebene Verfahren zur Anmeldung. Es muss allerdings zusätzlich ein Lichtbild aller anzumeldenden Personen beigefügt werden.
  • Zuzug aus dem Ausland:
    Staatsangehörige von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die aus dem Ausland zuziehen, können sich ausschließlich bei den Bürgerdiensten in der Innenstadt anmelden.
    Informationen unter „Erstanmeldung von EU-Bürger*innen“

Staatsangehörige von Nicht-EU-Staaten
Besitzen Sie die Staatsangehörigkeit eines Landes, welches nicht der EU angehört, müssen Sie sich bei den Bürgerdiensten International (Ordnungsamt) anmelden.

Weitere Erläuterungen

  • Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Angesprochen sind nur natürliche Personen, die den Tatbestand des Ein- bzw. Ausziehens erfüllen; z. B. Deutsche, Ausländer, Asylsuchende (keine Vereine, Firmen, juristische Personen).
  • Wohnungen im Sinne des Meldegesetzes sind umschlossene Räume, die vom Einwohner bzw. von der Einwohnerin tatsächlich zum Wohnen und Schlafen in Anspruch genommen und in denen hauswirtschaftliche Tätigkeiten verrichtet werden (keine Geschäftsräume, Büros, unbewohnte Räume) – § 20 Bundesmeldegesetz –.
  • Das Beziehen einer Wohnung liegt vor, wenn die Räume bereits mit einer gewissen Regelmäßigkeit tatsächlich zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden. Ausziehen liegt vor, wenn die Räume endgültig in der Absicht verlassen wurden, hier nicht mehr zu wohnen. Ein- bzw. Ausziehende über 16 Jahren sind persönlich meldepflichtig (§ 17 Abs. BMG).
  • Für Einwohner*innen unter 16 Jahren ist die Person meldepflichtig in dessen Wohnung sie ein- oder ausziehen. Neugeborene, die in der Wohnung der Eltern aufgenommen werden, brauchen nicht angemeldet zu werden.
  • Bei der Berechnung der Wochenfrist wird der Tag des Ein- bzw. Auszuges nicht mitgerechnet (§ 187 Abs. 1 BGB). Die Fristüberschreitung stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 54 Abs. 2 BMG dar.
  • Meldebehörden sind in Nordrhein-Westfalen die Gemeinden (In anderen Bundesländern können dies auch Verwaltungsgemeinschaften, Ortspolizeibehörden, Landkreise oder Landeseinwohnerämter sein.)
  • Die Form und das Verfahren zur Erfüllung der Meldepflichten ist geregelt in § 23 BMG Näheres siehe unten in der Rubrik "Unterlagen".

Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen

  • Wer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen (die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen) aufgenommen wird oder dort einzieht, muss sich nicht anmelden, solange sie*er für eine Wohnung im Inland gemeldet ist
  • Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, hat sich, sobald sein Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet, innerhalb von zwei Wochen anzumelden.
  • Für Personen, die ihrer Meldepflicht nicht persönlich nachkommen können, haben die Leiter der Einrichtungen die Aufnahme innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen, die für den Sitz der Einrichtung zuständig ist.

Online-Services und Formulare

Gebühren

Über Ihre Anmeldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.

Informationsblätter

Links

Unterlagen

Für Ihre Anmeldung benötigen Sie:

  • Alle Personalausweise und Reisepässe der Anmeldenden (zur Änderung der Wohnungsangaben)
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Ggf. Heirats- und Geburtsurkunden
  • Bei EU-Staatsangehörigen zusätzlich ein Lichtbild

Fristen

Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde oder aus dem Ausland muss die Anmeldung der Wohnung innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Fristüberschreitung stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 54 Abs. 2 BMG dar.

Voraussetzungen

Einziehende über 16 Jahren sind persönlich meldepflichtig. Für Personen unter 16 Jahren ist die Person meldepflichtig in dessen Wohnung sie einziehen. Neugeborene, die in der Wohnung der Eltern aufgenommen werden, brauchen nicht angemeldet zu werden. Geburten werden der Meldebehörde vom Standesamt mitgeteilt.

Rechtsgrundlagen

§ 17 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 19 BMG
§ 23 BMG

Kontakt

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Südwall 2-4
44137 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit
  • NRW - informierBar
  • Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

    Öffnungszeiten:
    • Montag
      bis
    • Dienstag
      bis
    • Mittwoch
      bis
    • Donnerstag
      bis
    • Freitag
      bis
    • Samstag
      Geschlossen
    • Sonntag
      Geschlossen

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck

    Anschrift und Erreichbarkeit
    Anschrift:
    Aplerbecker Marktplatz 21
    44287 Dortmund
    Informationen zur Barrierefreiheit
  • NRW - informierBar
  • Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

    Öffnungszeiten:
    • Montag
      bis
    • Dienstag
      bis
    • Mittwoch
      bis
    • Donnerstag
      bis
    • Freitag
      bis
    • Samstag
      Geschlossen
    • Sonntag
      Geschlossen

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)

    Anschrift und Erreichbarkeit
    Anschrift:
    Brackeler Hellweg 170
    44309 Dortmund

    Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

    Öffnungszeiten:
    • Montag
      Geschlossen
    • Dienstag
      Geschlossen
    • Mittwoch
      Geschlossen
    • Donnerstag
      Geschlossen
    • Freitag
      Geschlossen
    • Samstag
      Geschlossen
    • Sonntag
      Geschlossen

    Die Bezirksverwaltungsstelle Brackel musste bis auf Weiteres geschlossen werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung.

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle-Eving - Bürgerdienste Eving

    Anschrift und Erreichbarkeit
    Anschrift:
    August-Wagner-Platz 2-4
    44339 Dortmund
    Informationen zur Barrierefreiheit
  • NRW - informierBar
  • Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

    Öffnungszeiten:
    • Montag
      bis
    • Dienstag
      bis
    • Mittwoch
      bis
    • Donnerstag
      bis
    • Freitag
      bis
    • Samstag
      Geschlossen
    • Sonntag
      Geschlossen

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde

    Anschrift und Erreichbarkeit
    Anschrift:
    Hörder Bahnhofstr. 16
    44263 Dortmund
    Informationen zur Barrierefreiheit
  • NRW - informierBar
  • Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

    Öffnungszeiten:
    • Montag
      bis
    • Dienstag
      bis
    • Mittwoch
      bis
    • Donnerstag
      bis
    • Freitag
      bis
    • Samstag
      Geschlossen
    • Sonntag
      Geschlossen

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch

    Anschrift und Erreichbarkeit
    Anschrift:
    Harkortstr. 58 , (Domänenstr. 1 barrierefreier Zugang)
    44225 Dortmund
    Informationen zur Barrierefreiheit
  • NRW - informierBar
  • Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

    Öffnungszeiten:
    • Montag
      bis und bis
    • Dienstag
      bis und bis
    • Mittwoch
      bis
    • Donnerstag
      bis und bis
    • Freitag
      bis
    • Samstag
      Geschlossen
    • Sonntag
      Geschlossen

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde

    Anschrift und Erreichbarkeit
    Anschrift:
    Rahmer Str. 15
    44369 Dortmund
    Informationen zur Barrierefreiheit
  • NRW - informierBar
  • Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

    Öffnungszeiten:
    • Montag
      bis
    • Dienstag
      bis
    • Mittwoch
      bis
    • Donnerstag
      bis
    • Freitag
      bis
    • Samstag
      Geschlossen
    • Sonntag
      Geschlossen

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund

    Anschrift und Erreichbarkeit
    Anschrift:
    Limbecker Straße 31
    44388 Dortmund
    Informationen zur Barrierefreiheit
  • NRW - Informierbar
  • Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

    Öffnungszeiten:
    • Montag
      bis
    • Dienstag
      bis
    • Mittwoch
      bis
    • Donnerstag
      bis
    • Freitag
      bis
    • Samstag
      Geschlossen
    • Sonntag
      Geschlossen

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede

    Anschrift und Erreichbarkeit
    Anschrift:
    Am Amtshaus 1
    44359 Dortmund
    Informationen zur Barrierefreiheit
  • NRW - informierBar
  • Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

    Öffnungszeiten:
    • Montag
      bis
    • Dienstag
      bis
    • Mittwoch
      bis
    • Donnerstag
      bis
    • Freitag
      bis
    • Samstag
      Geschlossen
    • Sonntag
      Geschlossen

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst

    Anschrift und Erreichbarkeit
    Anschrift:
    Gleiwitzstraße 277
    44328 Dortmund
    Informationen zur Barrierefreiheit
  • NRW - informierBar
  • Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

    Öffnungszeiten:
    • Montag
      bis
    • Dienstag
      bis
    • Mittwoch
      bis
    • Donnerstag
      bis
    • Freitag
      bis
    • Samstag
      Geschlossen
    • Sonntag
      Geschlossen

    Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung

    Weitere Services

    Zur Service-Übersicht
    Altautoverordnung

    Altautoverordnung: Für die Stilllegung/ Abmeldung Ihres KFZ ist ein Verwertungsnachweis / eine Verbleibserklärung nötig. Alle Informationen – hier.

    Altersrente für Frauen

    Alle Informationen zum Thema Altersrente für Frauen: Rechtsgrundlagen, Online-Antrag, Voraussetzungen & weitere Details. Hier erfahren Sie mehr.

    Online-Service

    Altersrente für langjährige Versicherte

    Rente für Versicherte, die die große Wartezeit erfüllen (35 Jahre) und nicht bis zur Regelaltersrente warten müssen – Details dazu finden Sie hier.

    Online-Service

    Altersrente für Schwerbehinderte

    Altersrente für Schwerbehinderte: Wenn Sie das Rentenalter erreichen, muss ein Antrag gestellt werden – Details, Anträge & mehr finden Sie hier.

    Online-Service

    Altersrente (Regelaltersrente) beantragen

    Wie können Sie Ihre Altersrente (Regelaltersrente) beantragen? Alle Informationen, wie Anträge, Fristen Kontaktinformationen & mehr finden Sie hier.

    Online-Service

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit

    Informationen zur Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit im Überblick. Details - z. B. Voraussetzungen & mehr finden Sie hier.

    Online-Service

    Anerkennung oder Registrierung von Eheschließungen und Lebenspartnerschaftsbegründungen im Ausland

    Eine im Ausland geschlossene Ehe / eingetragene Lebenspartnerschaft soll in Deutschland anerkannt bzw. registriert werden? Details finden Sie hier.

    Antragsstatus für Personalausweis, eID-Karte und Reisepass

    Wichtige Informationen zu Ihrem Antragsstatus bzgl. Personalausweis, eID-Karte und Reisepass: Links, Online-Services & mehr Details finden Sie hier.

    Online-Service

    Ausfuhrkennzeichen

    Für die Überführung Ihres Fahrzeugs ins Ausland teilen wir Ausfuhrkennzeichen zu. Wichtige Informationen, Online-Services, Gebühren & mehr – hier.

    Auskunftssperren im Melderegister beantragen

    Auskunftssperren im Melderegister beantragen: Details zum Antrag, nötige Nachweise, Gebühren, Informationsblätter und weitere Informationen – hier.

    Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

    Informationen zur Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) gesucht? Kontaktinformationen, Gebühren & mehr – hier.

    Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

    Alle wichtigen Informationen zur Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei Verlust oder Diebstahl finden Sie hier.

    Bauakteneinsicht

    Informationen zum Thema Bauaktenansicht: Die Stadt Dortmund archiviert zu öffentlich-rechtlichen Zwecken "Bauakten" – weitere Details finden Sie hier.

    Online-Service

    Beglaubigung von Abschriften oder Ablichtungen

    Informationen zur amtlichen Beglaubigung von Abschriften oder Ablichtungen: Hinweise, Ausnahmen, Adressen, Details zu Fristen & mehr finden Sie hier.

    Beglaubigung von Unterschriften

    Wichtige Informationen hinsichtlich der Beglaubigung von Unterschriften zur Vorlage bei einer deutschen Behörde – hier erfahren Sie alle Details.