Service

Wohnraumvermittlung / Wohnberechtigungsschein / Zinssenkungsantrag

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

online

Bei diesen Anliegen helfen wir Ihnen weiter:

  • Wohnraumvermittlung
    Sie sind auf Wohnungssuche und möchten, dass wir Ihnen eine geförderte Wohnung vermitteln. Die Vermittlung ist nur möglich, wenn Ihnen ein Wohnberechtigungsschein ausgestellt werden kann. Sofern sich Ihre Wohnungssuche auf bestimmte Stadtbezirke begrenzt, reduziert dies die Vermittlungsmöglichkeiten. Die Reihenfolge der Vermittlung richtet sich nach der Wartezeit und der sozialen Dringlichkeit im Einzelfall.
  • Wohnberechtigungsschein
    Sie haben bereits selbst eine geförderte Wohnung gefunden und benötigen dafür einen Wohnberechtigungsschein.
  • Sie haben von der NRW.Bank einen Antrag auf Zinssenkung erhalten

Die NRW.Bank schreibt ihre Darlehensnehmenden in regelmäßigen Abständen an und räumt die Möglichkeit ein, einen Antrag auf Senkung der Darlehenszinsen zu stellen. Ob und in welcher Höhe die Zinsen gesenkt werden können, macht die Bank von der Einkommenssituation der Darlehensnehmenden abhängig.

Nutzen Sie zu diesen Anliegen bitte die beigefügten Formulare / Kontaktmöglichkeiten.

Wohnen

Online-Services und Formulare

Gebühren

Es werden Gebühren nach der städtischen Verwaltungsgebührensatzung, 375 KB, PDF erhoben.

Unterlagen

  • Kopie des Personalausweises bei deutschen Bürgerinnen und Bürgern und Staatsangehörigen aus der Europäischen Gemeinschaft ( ID-Card )
  • Kopie des Reisepasses und des Aufenthaltstitels bei ausländischen Antragstellenden
  • Einkommenserklärung von jedem Haushaltsangehörigem mit eigenem Einkommen (Entsprechende Nachweise werden benötigt).

Nachweise sind zum Beispiel:

  • Steuerbescheid des Vorjahres
  • Lohnsteuerjahresbescheinigung des Vorjahres
  • Rentenbescheid

Abhängig von Ihrer persönlichen Situation können auch weitere Unterlagen erforderlich sein:

  • Ausweis über den Grad der Behinderung
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Nachweis über Leistungen des Jobcenters
  • Nachweis über Leistungen der Grundsicherung.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

Voraussetzungen

Zu den Vorraussetzungen für einen Wohnberechtigungsschein gehört, dass Sie sich nicht nur vorrübergehend in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, sondern hier Ihren ständigen Wohnort haben oder gründen möchten. Der ständige Wohnort muss Ihr Lebensmittelpunkt sein. Wenn Sie weder die deutsche noch die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union haben, muss Ihre Aufenthaltserlaubnis noch ein Jahr gültig sein. Darüber hinaus müssen Einkommengrenzen eingehalten werden. Für die Berechnung wird in der Regel das Bruttojahreseinkommen aller im Haushalt lebenden Personen für das vergangene Kalenderjahr zugrunde gelegt. Außerdem gibt es Frei- und Abzugsbeträge, zum Beispiel für schwerbehinderte bzw. pflegebedürftige Personen.

Nach Berücksichtigung der Abzugsbeträge darf das anrechenbare Einkommen folgende Einkommensgrenzen nicht überschreiten:

  • Haushalt mit einer Person 20.420 €
  • Haushalt mit zwei Personen 24.600 €
  • Jede weitere Person + 5660 €
  • Für jedes zum Haushalt gehörende Kind + 740 €

Im Wohnberechtigungsschein werden alle Personen, die Wohnfläche und die Zahl der Wohnräume angegeben. Die Wohnung, die Sie beziehen möchten, muss einer für Sie angemessenen Größe entsprechen. Einige geförderte Wohnungen sind einem bestimmten Personenkreis vorbehalten. Das können z.B. Studierende, Menschen mit Behinderungen oder kinderreiche Haushalte sein.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)

Kontakt

Stadt Dortmund - Amt für Wohnen - Wohnraumversorgung

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Südwall 2-4
44137 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit
  • NRW - Informierbar
  • Innerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 0231 50 - 16200 möglich

    Öffnungszeiten:
    • Montag
      bis und bis
    • Dienstag
      bis
    • Mittwoch
      Geschlossen
    • Donnerstag
      bis und bis
    • Freitag
      bis
    • Samstag
      Geschlossen
    • Sonntag
      Geschlossen

    Dienstag ab 13 Uhr nur mit Termin.

    Innerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 0231/ 50-16200 möglich.

    Individuelle Termine sind nach Vereinbarung möglich.

    Häufige gestellte Fragen

    Ich habe bereits eine Wohnung gefunden. Muss ich trotzdem den Antrag auf Aufnahme in die Vorkmerkliste für Wohnungssuchende ausfüllen?

    Sofern Sie noch keine schriftliche Einverständniserklärung von ihrem zukünftig Vermietenden haben, müssen Sie den Antrag ausfüllen.

    Wie lange dauert es, bis ich den Wohnberechtigungsschein ausgestellt bekomme?

    Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird ihr Antrag zeitnah bearbeitet und posttalisch an Sie versandt.

    Kann ich den Wohnberechtigungsschein auch auf digitalem Weg erhalten?

    Ein elektronischer Versand ( per E-Mail/ Fax ) ist zurzeit aus Datenschutzgründen nicht möglich.

    Ich muss den Wohnberechtigungsschein möglichst schnell erhalten, da die Wohnung nicht länger reserviert werden kann. Können fehlende Unterlagen nachgereicht werden?

    Für die Bearbeitung wird ein prüffähiger Antrag benötigt, der sämtliche relevanten Nachweise und Unterlagen enthalten muss. Unterlagen können somit nicht nachgereicht werden.

    Kostet der Wohnberechtigungsschein etwas?

    Die Aufnahme Ihres Antrages in die Wohnungssuchendendatei ist kostenfrei. Wird ein gezielter Wohnberechtigungsschein zum Bezug einer Wohnung in Dortmund oder ein Allgemeiner Wohnberechtigungsschein zum Bezug einer Wohnung in NRW erteilt, so ist eine Gebühr von 25,00 Euro zu entrichten.Bezieher*innen von Transferleistungen ( Bürgergeld / Grundsicherung ) ohne zusätzlichem Erwerbseinkommen sind von der Gebühr befreit.

    Wie groß darf meine neue Wohnung sein?

    Angemessen sind folgende Wohnungsgrößen:

    • Für eine alleinstehende Person 50 qm Wohnfläche
    • Für einen Haushalt mit zwei haushaltsangehörigen Personen 2 Wohnräume oder 65 qm Wohnfläche
    • Für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum oder 15 qm

    Weitere Services

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    Wir informieren über unsere Leistung Melderegister (online): Details zur Auskunftserteilung der Meldebehörde – z. B. zu Gebühren – erfahren Sie hier.

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    Melderegisterauskunft (schriftlich)

    Wir informieren Sie über schriftliche Melderegisterauskünfte auf Antrag an private Personen & sonstige nichtöffentliche Stellen. Details dazu – hier.

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