Wohnraumvermittlung / Wohnberechtigungsschein / Zinssenkungsantrag
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Bei diesen Anliegen helfen wir Ihnen weiter:
- Wohnraumvermittlung
Sie sind auf Wohnungssuche und möchten, dass wir Ihnen eine geförderte Wohnung vermitteln. Die Vermittlung ist nur möglich, wenn Ihnen ein Wohnberechtigungsschein ausgestellt werden kann. Die Reihenfolge der Vermittlung richtet sich nach der Wartezeit und der sozialen Dringlichkeit im Einzelfall. - Wohnberechtigungsschein
Sie haben bereits selbst eine geförderte Wohnung gefunden und benötigen dafür einen Wohnberechtigungsschein. - Sie haben von der NRW.Bank einen Antrag auf Zinssenkung erhalten
Die NRW.Bank schreibt ihre Darlehensnehmenden in regelmäßigen Abständen an und räumt die Möglichkeit ein, einen Antrag auf Senkung der Darlehenszinsen zu stellen. Ob und in welcher Höhe die Zinsen gesenkt werden können, macht die Bank von der Einkommenssituation der Darlehensnehmenden abhängig.
Nutzen Sie zu diesen Anliegen bitte die beigefügten Formulare/ Kontaktmöglichkeiten.
Online-Services und Formulare
-
Kontaktformular -
Anlage I zur Einkommenserklärung für den geförderten Wohnungsbau, 153 KB, PDF -
Antrag Bescheinigung für geförderte Wohnungen (u.a. WBS) - antragstellende Person - Blatt 1 - , 122 KB, PDF -
Antrag Bescheinigung für geförderte Wohnungen (u.a. WBS) - haushaltsangehörige Person - Blatt 2 - , 96 KB, PDF -
Einkommenserklärung - kein eigenes Einkommen, 101 KB, PDF -
Wohnungssuchantrag, 129 KB, PDF
Gebühren
Es werden Gebühren nach der städtischen
Lassen Sie sich wohnungssuchend beim Amt für Wohnen vormerken, werden Sie in die Wohnungssuchendendatei aufgenommen und Sie erhalten einen Allgemeinen Wohnberechtigungsschein.
Dafür ist eine Gebühr von 25,00 Euro zu entrichten.
Bezieher*innen von Transferleistungen (Bürgergeld/Grundsicherung) ohne zusätzlichem Erwerbseinkommen sind von der Gebühr befreit.
Links
Unterlagen
- Kopie des Personalausweises bei deutschen Bürgerinnen und Bürgern und Staatsangehörigen aus der Europäischen Gemeinschaft ( ID-Card )
- Kopie des Reisepasses und des Aufenthaltstitels bei ausländischen Antragstellenden
- Einkommenserklärung von jedem Haushaltsangehörigem mit eigenem Einkommen (Entsprechende Nachweise werden benötigt).
Nachweise sind zum Beispiel:
- Steuerbescheid des Vorjahres
- Lohnsteuerjahresbescheinigung des Vorjahres
- Rentenbescheid
Abhängig von Ihrer persönlichen Situation können auch weitere Unterlagen erforderlich sein:
- Ausweis über den Grad der Behinderung
- Immatrikulationsbescheinigung
- Nachweis über Leistungen des Jobcenters
- Nachweis über Leistungen der Grundsicherung.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Voraussetzungen
Zu den Vorraussetzungen für einen Wohnberechtigungsschein gehört, dass Sie sich nicht nur vorrübergehend in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, sondern hier Ihren ständigen Wohnort haben oder gründen möchten. Der ständige Wohnort muss Ihr Lebensmittelpunkt sein. Wenn Sie weder die deutsche noch die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union haben, muss Ihre Aufenthaltserlaubnis noch ein Jahr gültig sein. Darüber hinaus müssen Einkommengrenzen eingehalten werden. Für die Berechnung wird in der Regel das Bruttojahreseinkommen aller im Haushalt lebenden Personen für das vergangene Kalenderjahr zugrunde gelegt. Außerdem gibt es Frei- und Abzugsbeträge, zum Beispiel für schwerbehinderte bzw. pflegebedürftige Personen.
Nach Berücksichtigung der Abzugsbeträge darf das anrechenbare Einkommen folgende Einkommensgrenzen nicht überschreiten:
- Haushalt mit einer Person 20.420 €
- Haushalt mit zwei Personen 24.600 €
- Jede weitere Person + 5660 €
- Für jedes zum Haushalt gehörende Kind + 740 €
Im Wohnberechtigungsschein werden alle Personen, die Wohnfläche und die Zahl der Wohnräume angegeben. Die Wohnung, die Sie beziehen möchten, muss einer für Sie angemessenen Größe entsprechen. Einige geförderte Wohnungen sind einem bestimmten Personenkreis vorbehalten. Das können z.B. Studierende, Menschen mit Behinderungen oder kinderreiche Haushalte sein.
Rechtsgrundlagen
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
Kontakt
Stadt Dortmund - Amt für Wohnen - Wohnraumvermittlung WBS
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Innerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 0231 50-16200 möglich
-
Montagbis und bis
-
Dienstagbis
-
MittwochGeschlossen
-
Donnerstagbis und bis
-
Freitagbis
-
SamstagGeschlossen
-
SonntagGeschlossen
dienstags ab 13 Uhr nur mit Termin.
Innerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 0231 50-16200 möglich.
Individuelle Termine sind nach Vereinbarung möglich.
Häufige gestellte Fragen
Ich habe bereits eine Wohnung gefunden. Muss ich trotzdem den Antrag auf Aufnahme in die Vorkmerkliste für Wohnungssuchende ausfüllen?
Seit dem 01.11.2024 stellen wir für den Bezug einer Wohnung Allgemeine Wohnberechtigungsscheine aus. Diese können vom Vermieter*in akzeptiert werden, sofern die Wohnung dem Amt für Wohnen freigemeldet wurde und entweder auf das Besetzungs- oder Benennungsrecht verzichtet wurde oder Sie ein Angebot für die entsprechende Wohnung erhalten haben.
Wie lange dauert es, bis ich den Wohnberechtigungsschein ausgestellt bekomme?
Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird ihr Antrag zeitnah bearbeitet und posttalisch an Sie versandt.
Kann ich den Wohnberechtigungsschein auch auf digitalem Weg erhalten?
Ein elektronischer Versand ( per E-Mail/ Fax ) ist zurzeit aus Datenschutzgründen nicht möglich.
Ich muss den Wohnberechtigungsschein möglichst schnell erhalten, da die Wohnung nicht länger reserviert werden kann. Können fehlende Unterlagen nachgereicht werden?
Für die Bearbeitung wird ein prüffähiger Antrag benötigt, der sämtliche relevanten Nachweise und Unterlagen enthalten muss. Unterlagen können somit nicht nachgereicht werden.
Kostet der Wohnberechtigungsschein etwas?
Lassen Sie sich wohnungssuchend beim Amt für Wohnen vormerken, werden Sie in die Wohnungssuchendendatei aufgenommen und Sie erhalten einen Allgemeinen Wohnberechtigungsschein.
Dafür ist eine Gebühr von 25,00 Euro zu entrichten.
Bezieher*innen von Transferleistungen (Bürgergeld/Grundsicherung) ohne zusätzlichem Erwerbseinkommen sind von der Gebühr befreit.
Wie groß darf meine neue Wohnung sein?
Angemessen sind folgende Wohnungsgrößen:
- Für eine alleinstehende Person 50 qm Wohnfläche
- Für einen Haushalt mit zwei haushaltsangehörigen Personen 2 Wohnräume oder 65 qm Wohnfläche
- Für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum oder 15 qm
Was muss ich als Vermieter*in beachten?
Seit dem 01.11.2024 stellt das Amt für Wohnen ausschließlich Allgemeine Wohnberechtigungsscheine aus.
Alle öffentlich geförderten Wohnungen, an denen das Amt für Wohnen ein Besetzungs- oder Benennungsrecht hat, müssen wie bisher frei gemeldet werden.
Für Wohnungssuchende, die ein Wohnungsangebot für eine Wohnung erhalten haben, ist der Allgemeine Wohnberechtigungsschein, unter Beachtung der angegebenen Wohnungsgröße, zu akzeptieren.
Sollte das Amt für Wohnen einmalig auf sein Besetzungs- oder Benennungsrecht verzichtet haben, können Verfügungsberechtigte an Wohnungssuchende mit einem AWBS (auch aus einer anderen Stadt in NRW) eigenständig vermieten.
Weitere Services
Auskunftssperren im Melderegister beantragen: Details zum Antrag, nötige Nachweise, Gebühren, Informationsblätter und weitere Informationen – hier.
Geflüchtete erhalten Beratung zur Stabilisierung Ihres Mietverhältnisses. Mehr Informationen erhalten Sie hier.
Eigentumsförderung: Das Land NRW fördert den Erwerb/ den Neubau von Wohneigentum durch zinsgünstige Darlehen mit Teilschulderlass. Mehr Details hier.
Online-Service
Erstanmeldung von EU-Bürger*innen: Sie haben in Dortmund eine neue Wohnung bezogen? Hier finden Sie Kontaktdaten der Bürgerdienste & mehr Details.
Erteilung einer Löschungsbewilligung für im Grundbuch gesicherte Belegungsbindungen – Formulare, Online-Services & mehr Details finden Sie hier.
Online-Service
Erwerb von Bindungen: Sie können der Stadt Dortmund gegen einen Zuschuss Belegungsbindungen an Ihren Mietwohnungen einräumen. Mehr Details hier.
Online-Service
Benötigen Sie finanzielle Unterstützung? Pflegewohngeld oder Sozialhilfe? Erfahren Sie hier, wann und wie die Leistungen beantragt werden können.
Wohnraumverlust durch Kündigung? Wir bieten konkrete Hilfen. Schützen Sie Ihr Zuhause. Erfahren Sie mehr hier!
Ambulante Pflegedienste in NRW: Investitionskostenförderung beim Sozialhilfeträger möglich. Versorgungsverträge nötig. Infos hier.
Online-Service
Pflegeeinrichtungen in NRW: Förderung für Investitionen in Tages-, Nacht- & Kurzzeitpflege möglich. Monatliche Anträge beim Sozialamt. Details hier.
Wie können Sie beim Amt für Wohnen die Erstellung eines Kostenmietgutachtens für geförderten Wohnraum beantragen? Antworten & mehr Details hier.
Online-Service
Hilfen für Wohnungslose: Finanzielle Unterstützung und Beratung bei fehlenden Einkünften und sozialen Schwierigkeiten. Details zur Integration – hier.
Sie benötigen eine Meldebescheinigung? Diese beinhaltet Daten, die im Melderegister über Sie eingetragen sind. Anträge & mehr Details finden Sie hier.
Wir informieren über unsere Leistung Melderegister (online): Details zur Auskunftserteilung der Meldebehörde – z. B. zu Gebühren – erfahren Sie hier.
Online-Service
Wir informieren Sie über schriftliche Melderegisterauskünfte auf Antrag an private Personen & sonstige nichtöffentliche Stellen. Details dazu – hier.