Service

Sondernutzungserlaubnis im Rahmen von Baustellen

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

online

Für eine Baustelleneinrichtung ist vorrangig vorhandene Privatfläche zu nutzen. Sollte dies nicht möglich sein, ist für die Inanspruchnahme der öffentlichen Wegefläche (Gehweg, Parkstreifen oder Parkbucht) ein Antrag auf Sondernutzung zu stellen.

Auf dieser Seite können Sie, digital über das Serviceportal der Stadt Dortmund oder alternativ mittels des unter "Online Services und Formular" zu findenden PDF-Antragsvordruck, einen "Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis im Rahmen von Baustellen" stellen. Dieser kann sich bspw. auf das Aufstellen eines Baugerüsts mit oder ohne Tunnel, das Lagern von Baustoffen, das Einrichten eines Bauzauns o. ä. beziehen.

Mobilität & Verkehr

Online-Services und Formulare

Gebühren

Im Falle der Sondererlaubniserteilung fallen Gebühren gemäß des „Gebührentarifs zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Dortmundmit folgender Zoneneinteilung des Stadtgebietes Dortmund“ an.

Informationsblätter

Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • Lageplan
  • Aktuelle Fotos der Umgebung (Örtlichkeit, Aufbauten etc.)
  • Beauftragung der rechnungsempfangenden Person

Fristen

Der Antrag auf Sondernutzungserlaubnis im öffentlichen Straßenraum muss bei der Straßenverkehrsbehörde rechtzeitig und vollständig ausgefüllt mit allen notwendigen Unterlagen eingereicht werden.

Rechtzeitig ist die Einreichung in einfachen Fällen in der Regel mindestens 2 Wochen vor Aufstellung.

In sensiblen Bereichen (z.B. im Innenstadtbereich des Wallrings) kann die Bearbeitungszeit aufgrund des benötigten Anhörungsverfahrens jedoch 4-6 Wochen betragen, weswegen wir in diesen Fällen um eine entsprechend frühere Einreichung bitten.

Voraussetzungen

  • Vorrangig zu nutzende Privatfläche reicht nicht aus / ist nicht vorhanden
  • Öffentliche Gegebenheiten müssen für die Aufstellung ausreichen (breite Gehwege)
  • Die beantragte Sondernutzung darf den öffentlichen Verkehr nicht beeinflussen, behindern und/oder blockieren
  • Bitte beachten Sie, dass bei einem beabsichtigten Aufstellen eines Baugerüsts zwingend eine Gerüstbaufirma zu beauftragen und innerhalb der Antragstellung zu nennen ist.

Rechtsgrundlagen

  • §§ 18 f. Straßen- und Wegegesetz NRW
  • Sondernutzungssatzung der Stadt Dortmund

Kontakt

Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Straßenverkehrsbehörde - Baustellenmanagement

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Königswall 14
44137 Dortmund

Öffnungszeiten nach Vereinbarung

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