Service

Neues Fahrzeug oder neuen Anhänger anmelden

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

online

Hier erfahren Sie alle wichtigen Informationen, um Ihr fabrikneues Fahrzeug oder Ihren fabrikneuen Anhänger zum ersten Mal zuzulassen.

Sie haben ein fabrikneues Fahrzeug oder einen fabrikneuen Anhänger erworben und möchten diese schnellstmöglich auf öffentlichen Straßen in Betrieb setzen? Dann müssen Sie dieses/diesen zulassen. (Welche Fahrzeuge davon ausgenommen sind, regeln die §§ 1 bis 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Beispielsweise sind Leichtkrafträder bis 11 kW und 125 ccm oder Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten zu Sportzwecken nicht zulassungspflichtig, jedoch kennzeichenpflichtig.)

Das können Sie

  • online oder
  • persönlich (auch durch eine andere Person) erledigen.
Bei der Online-Zulassung ist es jetzt auch möglich sofort loszufahren. Sie erhalten nach erfolgreicher Anmeldung eine vorläufige Zulassungsbescheinigung. Das geht auch mit E-Fahrzeugen und Saisonkennzeichen. Seit dem 01.09.2023 besteht für Autohäuser und Fahrzeughersteller die Möglichkeit neue Fahrzeuge als Tageszulassung zuzulassen.

Dieses ist im manuellen wie auch im Online-Verfahren möglich. Die Tageszulassung wird zum Tagesende 23.59 Uhr automatisch abgemeldet. Sie können Sich die Zulassung erleichtern und Rückfragen ersparen, wenn Sie die unten aufgeführten notwendigen Unterlagen bereithalten.

Mobilität & Verkehr Wichtiges Update

Vom 30.06.2024 bis 01.07.2024 stellen wir die Online-Bezahlmöglichkeit von giropay auf einen moderneren Stand um, damit Sie zukünftig komfortabler zahlen können.

Der Online-Service steht Ihnen voraussichtlich ab Dienstag, dem 02.07.2024 wieder zur Verfügung.

Hinweise für Kfz-Händler*innen und Zulassungsdienste

Kfz-Händler*innen und Zulassungsdienste müssen die Unterlagen im Händlerbereich, Innenstadt, Südwall 2-4, 1. Etage abgeben.

  • Die Abgabe erfolgt täglich von 7-9 Uhr morgens; Abholung täglich nach Absprache. Es erfolgt kein Annahmestopp bis 9 Uhr. Eine Abgabe ist ab einem Vorgang möglich.
  • Die Vorgänge müssen in einer Tasche abgegeben werden, bitte maximal zehn Vorgänge pro Tasche, die Abgabe mehrerer Taschen ist möglich.
  • Es können Termine für Händler*Innen gebucht werden, sofern nur ein oder zwei Vorgänge vorliegen.Sofern ein Termin gebucht wurde, ist eine Abgabe einer zusätzlichen Tasche am selben Tag nicht mehr möglich.
  • Händler*Innen müssen immer die Gewerbeanmeldung, bzw. den Handelsregister mitführen. Die digitale Form ist hier ausreichend.

Service verfügbar - Abruf der Daten des Fahrzeugbriefes

Haben Sie Ihr Fahrzeug finanziert und ist daher der Fahrzeugbrief noch nicht bei Ihnen? Sie brauchen aber Informationen aus dem Fahrzeugbrief für Zulassungsangelegenheiten?

Sie haben jetzt die Möglichkeit, die Informationen direkt online abzurufen.

Online-Services und Formulare

Gebühren

Persönliche Vorsprache: 30,00 € - 73,30 € (ggf. zusätzliche Gebühren für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen)

Online: 22,20 € bis 28,10 € (Bezahlart: giropay)

Informationsblätter

Links

Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)
  • elektronische Versicherungsbestätigung
  • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass auch in Kopie)
  • SEPA-Lastschriftmandat

Bei Importfahrzeugen aus dem Ausland:

  • ggf. ausländische Zulassungsdokumente (je nach Herkunftsland unterschiedlich)
  • Eigentumsnachweis Kaufvertrag oder Rechnung eines Autohauses
  • Bestätigung des Autohauses, dass die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) mit der FIN in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) übereinstimmt
  • Bestätigung des Autohauses, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und das noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)
  • Ggf. Einzelgutachten
  • Verzollungsnachweis, bei Import aus einem Nicht-EU Staat (Drittstaat)
  • In Zweifelsfällen ist vor dem Termin Rücksprache mit den Bürgerdiensten zu halten

Bei Firmen: Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) einer vertretungsberechtigten Person

Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) einer vertretungsberechtigten Person

Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) einer vertretungsberechtigten Person

Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) einer vertretungsberechtigten Person

Bei minderjährigen Fahrzeughalter*innen: Schriftliche Einwilligung und amtliche Lichtbildausweise (Kopie) der erziehungsberechtigten Person.

Zusätzlich im Falle der Vertretung:

  • Schriftliche Vollmacht
  • Ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der KFZ-Steuer von der haltenden Person und Kontoinhaber*in ausgefüllt und unterschrieben
  • Einverständniserklärung über die Bekanntgabe von kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnissen (Steuerrückständeprüfung)
  • Amtlicher Lichtbildausweis der bevollmächtigten Person

Weitere Erfordernisse bei einer Online-Zulassung finden Sie unter der Rubrik "Voraussetzungen".

Fristen

Sofort

Online Zulassung: Beim Online-Verfahren wird nach Abschluss des Vorganges im online Portal die Zulassung sofort gültig. Dieses bedeutet seit dem 01.09.2023 die sofortige Inbetriebsetzung des Fahrzeuges. Aus dem Portal ist innerhalb von 30 Minuten der vorläufige Zulassungsnachweis herunterzuladen, auszudrucken und gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen und die erforderlichen Kennzeichen müssen erworben werden (gilt nicht für die Kennzeichenmitnahme, da bereits die vorhandenen gesiegelten Kennzeichen weiter genutzt werden).

Die vorläufige Zulassung ist 10 Tage gültig. In diesem Zeitraum kann das Fahrzeug innerhalb von Deutschland ohne gesiegelte Kennzeichen gefahren werden. Fahrten ins Ausland sind nicht möglich. Innerhalb von 6 Tagen wird der online Antrag von den Zulassungsbehörden bearbeitet, abgeschlossen und je nach Zulassungsart die neuen Zulassungsdokumente, Stempelplaketten (Stadtiegel) und Prüfplakette (HU-Plakette) auf einem Träger per Post übersendet. Zusätzlich wird eine Verklebeanleitung der Plaketten und eine Auflistung der zulässigen Kennzeichengrößen mitgesendet. Bis zum Ablauf den 10. Tages müssen die Kennzeichen mit den zugesandten Plaketten auf den vorgeschriebenen Kennzeichengrößen versehen werden. Eine falsche Verwendung der Plaketten wird mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet.

Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen, ist die sofortige Inbetriebsetzung des Fahrzeuges nicht möglich. Die Zulassung wird dann erst wirksam, wenn die Dokumente von der Zulassungsbehörde per Post übersendet worden sind.

Voraussetzungen

Privatpersonen: Fahrzeughalter*in ist mit alleiniger Wohnung / Hauptwohnung in Dortmund gemeldet

Firmen: Betriebssitz in Dortmund bzw. bei Filialen selbständige Zweigniederlassung Online Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs im Internet Die online Neuzulassung ist seit dem 01.09.2023 neben natürlichen Personen auch für juristische Personen des privaten Rechts möglich.

Folgende Voraussetzungen müssen bei der Anmeldung eines fabrikneuen Fahrzeugs erfüllt sein:

  • Ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode (seit 01.01.2018)
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters*der Halter*in
  • Natürliche Personen: Bund ID-Konto, neuer Personalausweis (nPA) seit 01.10.2010, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) seit 01.09.2011 oder eID-Karte für EU-Bürger*innen seit 01.01.2021 mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)
  • Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de) oder Elster Zertifikat.
  • Juristische Personen: Organisationskonto des Bundes (Elster Zertifikat).

So funktioniert’s:

1. Online-Portal aufrufen.
2. Natürliche Person: Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA), eID Karte für EU Bürger oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion oder mit Elster Zertifikat nachweisen.
3. Juristische Person: Identität mittels Organisationskonto des Bundes (Elster Zertifikat) nachweisen.
4. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen.
5. Folgende notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:

  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
  • Freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
  • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
  • IBAN – Halterkonto – für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
  • Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben (Beachten Sie die Hinweise bei Wunschkennzeichen)
  • Antragsdaten werden automatisiert validiert.

ePayment Verfahren (elektronischer Zahlungsweg): Giropay (Online-Banking -Direktüberweisung)
Teilnehmende Banken: Sparkasse, Volksbank, Postbank, comdirekt, BB Bank, MLP, psd Bank, DKB, wüstenrot direkt

So funktioniert’s:

  • Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
  • Zulassungsbestätigung und vorläufigen Zulassungsnachweis innerhalb von 30 Minuten herunterladen und ausdrucken.
  • Zulassungsbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Auflistung der zulässigen Kennzeichengrößen, die Stempelplaketten sowie die Prüfplakette für die Hauptuntersuchung (HU) werden auf einem Plakettenträger zum Aufkleben auf das/die Kennzeichen von der Zulassungsbehörde postalisch innerhalb von 6 Tagen versendet.

    Die Plaketten müssen dann auf dem vorgeschriebenen Kennzeichen innerhalb von 10 Tagen angebracht werden.
Wichtig: Beachten Sie auch die Hinweise unter der Rubrik "Fristen". Seit dem 01.09.2023 ist auch die Zuteilung von E- und Saisonkennzeichen im Online-Verfahren möglich. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände und Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht.

Kontakt

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt Wartebereich 2 (EWO, KFZ)

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Südwall 2-4
44137 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit
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  • Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

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    Aplerbecker Marktplatz 21
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    Brackeler Hellweg 170
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    Die Bezirksverwaltungsstelle Brackel musste bis auf Weiteres geschlossen werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung.

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle-Eving - Bürgerdienste Eving

    Anschrift und Erreichbarkeit
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    August-Wagner-Platz 2-4
    44339 Dortmund
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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde

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    Hörder Bahnhofstr. 16
    44263 Dortmund
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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch

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    Harkortstr. 58 , (Domänenstr. 1 barrierefreier Zugang)
    44225 Dortmund
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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde

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    Rahmer Str. 15
    44369 Dortmund
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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund

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    Limbecker Straße 31
    44388 Dortmund
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    Am Amtshaus 1
    44359 Dortmund
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    Gleiwitzstraße 277
    44328 Dortmund
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    Altkleider

    Unsere Themenseite „Altkleider“ informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH) – hier erhalten Sie Links & weitere Informationen.

    Altlastenkataster

    Hier finden Sie Details zum Altlastenkataster in Dortmund: Wir erteilen Informationen & beraten rund um Themen wie schädliche Bodenveränderungen.

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