Neues Fahrzeug oder neuen Anhänger anmelden

Hinweis
Hinweise für Kfz-Händler*innen und Zulassungsdienste

Kfz-Händler*innen und Zulassungsdienste müssen die Unterlagen im Händlerbereich, Innenstadt, Südwall 2-4, 1. Etage abgeben.

  • Die Abgabe erfolgt täglich von 7-9 Uhr morgens; Abholung täglich nach Absprache. Es erfolgt kein Annahmestopp bis 9 Uhr. Eine Abgabe ist ab einem Vorgang möglich.
  • Die Vorgänge müssen in einer Tasche abgegeben werden, bitte maximal zehn Vorgänge pro Tasche, die Abgabe mehrerer Taschen ist möglich.
  • Es können Termine für Händler*Innen gebucht werden, sofern nur ein oder zwei Vorgänge vorliegen.Sofern ein Termin gebucht wurde, ist eine Abgabe einer zusätzlichen Tasche am selben Tag nicht mehr möglich.
  • Händler*Innen müssen immer die Gewerbeanmeldung, bzw. den Handelsregister mitführen. Die digitale Form ist hier ausreichend.

Hier erfahren Sie alle wichtigen Informationen, um Ihr fabrikneues Fahrzeug oder Ihren fabrikneuen Anhänger zum ersten Mal zuzulassen.

Sie haben ein fabrikneues Fahrzeug oder einen fabrikneuen Anhänger erworben und möchten diese schnellstmöglich auf öffentlichen Straßen in Betrieb setzen? Dann müssen Sie dieses/diesen zulassen. (Welche Fahrzeuge davon ausgenommen sind, regeln die §§ 1 bis 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Beispielsweise sind Leichtkrafträder bis 11 kW und 125 ccm oder Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten zu Sportzwecken nicht zulassungspflichtig, jedoch kennzeichenpflichtig.)

Das können Sie

  • online oder
  • persönlich (auch durch eine andere Person) erledigen.
Bei der Online-Zulassung ist es jetzt auch möglich sofort loszufahren. Sie erhalten nach erfolgreicher Anmeldung eine vorläufige Zulassungsbescheinigung. Das geht auch mit E-Fahrzeugen und Saisonkennzeichen. Seit dem 01.09.2023 besteht für Autohäuser und Fahrzeughersteller die Möglichkeit neue Fahrzeuge als Tageszulassung zuzulassen.

Dieses ist im manuellen wie auch im Online-Verfahren möglich. Die Tageszulassung wird zum Tagesende 23.59 Uhr automatisch abgemeldet. Sie können Sich die Zulassung erleichtern und Rückfragen ersparen, wenn Sie die unten aufgeführten notwendigen Unterlagen bereithalten.

Weitere Informationen zum Online-Dienst finden Sie auf der Informationsseite des Bundes

Mobilität & Verkehr

Service

Neu - Online-Abruf der Daten des Fahrzeugbriefes

Bürgerdienste
Bild: Stadt Dortmund / Roland Gorecki

Haben Sie Ihr Fahrzeug finanziert und ist daher der Fahrzeugbrief noch nicht bei Ihnen?

Sie brauchen aber Informationen aus dem Fahrzeugbrief für Zulassungsangelegenheiten?

Sie haben jetzt die Möglichkeit, die Informationen direkt online abzurufen. Hierzu müssen Sie zwingend die Nummer Ihres Fahrzeugbriefs parat haben.

Informationsvideo

Youtube-Dienst aktivieren und Datenübertragung zustimmen

Informationen zum Datenschutz von dortmund.de finden in der städtischen Datenschutzerklärung.

Kontakt

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)

Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck

Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel

Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle-Eving - Bürgerdienste Eving

Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde

Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch

Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde

Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund

Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede

Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst

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