Neues Fahrzeug oder neuen Anhänger anmelden
Hier erfahren Sie alle wichtigen Informationen, um Ihr fabrikneues Fahrzeug oder Ihren fabrikneuen Anhänger zum ersten Mal zuzulassen.
Sie haben ein fabrikneues Fahrzeug oder einen fabrikneuen Anhänger erworben und möchten diese schnellstmöglich auf öffentlichen Straßen in Betrieb setzen? Dann müssen Sie dieses/diesen zulassen. (Welche Fahrzeuge davon ausgenommen sind, regeln die §§ 1 bis 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Beispielsweise sind Leichtkrafträder bis 11 kW und 125 ccm oder Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten zu Sportzwecken nicht zulassungspflichtig, jedoch kennzeichenpflichtig.)
Das können Sie
- online oder
- persönlich (auch durch eine andere Person) erledigen.
Dieses ist im manuellen wie auch im Online-Verfahren möglich. Die Tageszulassung wird zum Tagesende 23.59 Uhr automatisch abgemeldet. Sie können Sich die Zulassung erleichtern und Rückfragen ersparen, wenn Sie die unten aufgeführten notwendigen Unterlagen bereithalten.
Weitere Informationen zum Online-Dienst finden Sie auf der
Online-Services und Formulare
Service
Neu - Online-Abruf der Daten des Fahrzeugbriefes

Haben Sie Ihr Fahrzeug finanziert und ist daher der Fahrzeugbrief noch nicht bei Ihnen?
Sie brauchen aber Informationen aus dem Fahrzeugbrief für Zulassungsangelegenheiten?
Sie haben jetzt die Möglichkeit, die Informationen direkt online abzurufen. Hierzu müssen Sie zwingend die Nummer Ihres Fahrzeugbriefs parat haben.
Informationsvideo
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel
