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Neubauförderung für den Mietwohnungsbau

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Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Neuschaffung von barrierefreiem Mietwohnraum durch zinsgünstige Darlehen mit Teilschulderlass.

Das Land Nordrhein-Westfalen verfolgt mit der Wohnraumförderung das Ziel, mehr geförderten und somit bezahlbaren Wohnraum in allen Marktsegmenten zu schaffen, um wohnberechtigten Haushalten ein qualitativ gutes, attraktives Wohnungsangebot zu dauerhaft bezahlbaren Mieten zur Verfügung zu stellen.

Daher können Investierende für die Neuschaffung von Miet- und Genossenschaftswohnraum zinsgünstige Förderdarlehen (bis zu 3.350 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche) erhalten. Für das gewährte Grunddarlehen kann ein Tilgungsnachlass in Höhe von mindestens 35 % auf die gewährten Darlehen (bis zu 50 % für gewährte Zusatzdarlehen) in Anspruch genommen werden.

Als Gegenleistung für die Fördermittel räumen die Förderempfangenden der Stadt Dortmund für wahlweise 25 oder 30 Jahre eine Belegungsbindung zu Gunsten von wohnberechtigten Haushalten mit niedrigem oder mittlerem Einkommen (Wohnberechtigungsschein) ein und verpflichten sich, während dieser Zeit nur eine in der Förderzusage festgelegte Miete (inklusive jährlichen Steigerungsmöglichkeiten) zu nehmen.

Gefördert wird die Neuschaffung durch Neubau, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Mietwohnraum, wie etwa:

  • Miet- und Genossenschaftswohnungen
  • Gruppenwohnungen
  • Mieteinfamilienhäuser
  • Bindungsfreie Wohnungen, gegen Einräumung von Mietpreis- und Belegungsbindungen an geeigneten Ersatzwohnungen (sog. mittelbare Belegung)
  • Gemeinschafts- und Infrastrukturräume

Die Darlehenshöhe ist von dem geförderten Personenkreis und der förderfähigen Wohnfläche der Wohneinheiten abhängig.

Bei einer Förderung für die Einkommensgruppe A (Bewilligungsmiete max. 7,25 €/m²) beträgt die Förderung 3.350 €/m².

Bei einer Förderung für die Einkommensgruppe B (Bewilligungsmiete max. 8,40 €/m²) beträgt die Förderung 2.290 €/m².

Auf das Grunddarlehen kann ein Tilgungsnachlass von 35 % gewährt werden. Dieser erhöht sich um weitere 5 % bei 30 Jahren Mietpreis- und Belegungsbindung.

Außerdem können Zusatzdarlehen mit einem Tilgungsnachlass von 50 % für bestimmte Maßnahmen gewährt werden. Eine vollständige Auflistung finden Sie unter der Frage "Welche Zusatzdarlehen gibt es?"

Das Förderdarlehen hat eine Zinsbindung von wahlweise 25 oder 30 Jahren. Die Darlehen werden mit 0,0 % in den ersten 15 Jahren verzinst, danach 0,5 % p.a. bis zum Ablauf der Zinsbindung. Der Verwaltungskostenbeitrag beträgt 0,5 % p.a. und der Tilgungssatz wahlweise 1% oder 2%. Zudem können auch 5 tilgungsfreie Anlaufjahre beantragt werden. Der Verwaltungskostenbeitrag wird erst ab dem dritten Jahr erhoben.

Bewilligungsbehörde und Ansprechpartner ist das Team Wohnraumförderung im Amt für Wohnen.

Eine Kontaktaufnahme vor Antragstellung wird empfohlen, damit die Förderfähigkeit frühzeitig geprüft werden kann. Hierzu können Sie das Formular "Beratung zur Neubauförderung von Mietwohngebäuden" nutzen.

Möchten Sie direkt einen Antrag stellen, können Sie diesen entweder postalisch oder über das "Kontakfformular zum Einreichen von Anträgen der Wohnraumförderung" einreichen.

Wohnen

Online-Services und Formulare

Gebühren

Die Höhe der Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Förderzusage beträgt 0,75 % des gewährten Förderdarlehens.

Weitere Informationen zu den Gebühren, 375 KB, PDF

Links

Unterlagen

Die nachfolgenden Unterlagen sind zur Antragstellung von Fördermitteln für die Neuschaffung von Mietwohnraum erforderlich:

  • Bauzeichnung im Maßstab 1:100 mit eingezeichneter Möbelstellung
  • Berechnung der Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung
  • Berechnung des Brutto-Rauminhalts aller Gebäude nach DIN 277 (2021)
  • Checkliste wesentlicher technischer Merkmale von Mietwohnraum (Vordruck der NRW.BANK)
  • Lageplan nach den Vorschriften der BauO NRW (2018)
  • Zeichnerische Darstellung der Freiflächengestaltung im Maßstab 1:500 oder 1:250 mit Darstellung der Begrünung des Grundstücks, der Unterbringung des ruhenden Verkehrs, des Umgangs mit dem Regenwasser und dem flächenmäßigen Nachweis, dass mindestens ein Drittel der Grundstücksfläche als Grünfläche (ohne Stellplätze) gestaltet ist
  • gegebenenfalls die Vertretungsvollmacht für die Bevollmächtigte/den Bevollmächtigten
  • gegebenenfalls Selbsthilfeerklärung
  • Grundbuchblatt-Abschrift nach neuestem Stand
  • gegebenenfalls eine vollständige Kopie des Erbbaurechtsvertrags
  • gegebenenfalls eine Bankbestätigung über die vorhandene Darlehensrestschuld mit Angabe des ursprünglichen Nominalkapitals und der vereinbarten Konditionen (Zins- und Tilgungssatz in Prozent) nach neuestem Stand
  • Bestätigung der zuständigen Stelle, dass in den letzten fünf Jahren keine Vereinbarungen hinsichtlich der Wiedervermietung der Ersatzwohnungen zwischen der Bauherrin/dem Bauherren und derzuständigen Stelle getroffen wurden
  • Erklärung der Bergbaugesellschaft über die Notwendigkeit vonbaulichen Anpassungs- und Sicherungsmaßnahmen und gegebenenfalls die Kostenübernahme
  • Kostenberechnungen nach DIN 276 und gegebenenfalls Aufteilung der Kosten nach geförderten und freifinanzierten Wohnungen, Gewerbe und Garagen/Stellplätzen mit Unterschrift der/des Bauvorlageberechtigten oder der Entwurfsverfasserin beziehungsweise des Entwurfsverfassers

Bei Zusatzdarlehen für

  • Klimaanpassungsmaßnahmen und besondere Wohnumfeldqualitäten: Kostenvoranschlag
  • standortbedingte, gebäudebedingte oder städtebauliche Mehrkosten: Gutachten, Rechnungen oder Kostenvoranschläge
  • ein Mehr an barrierefreiem Wohnen (Menschen mit Schwerbehinderung): Konzept zum inklusiven Wohnen und Betreuen
  • BEG Effizienzhaus 40 Standard: Nachweise durch Energieeffizienz-Expertin oder Energieeffizienz-Experten
  • Bauen mit Holz: Kostenvoranschlag
  • Brandschutzmaßnahmen in Gruppenwohnungen: Gutachten oder Kostenvoranschlag

Weitere Informationen zu den Unterlagen

Voraussetzungen

Eine Förderung der Neuschaffung von Mietwohnraum setzt unter anderem voraus, dass

  • die Finanzierung der Gesamtkosten des Bauvorhabens gesichert ist.
  • eine Eigenleistung in Höhe von 10 % der Gesamtkosten in die Finanzierung des Bauvorhabens eingebracht wird.
  • die NRW.BANK die Bonität der Antragstellenden bestätigt.
  • städtebauliche Qualitäten eingehalten werden, wie z.B. Standorteigenschaften, die die Voraussetzungen für gesundes und ruhiges Wohnen erfüllen sowie eine Gebäudehöhe von maximal sieben Geschossen.
  • dessen Planung auf ein bedarfsgerechtes Verhältnis von Wohnungen unterschiedlicher Größe und Zimmerzahl sowie für verschiedene Nutzergruppen ausgerichtet ist.
  • die Wohnungsgrundrisse von guter Wohnqualität und wohntechnisch zweckmäßig sind.
  • die Barrierefreiheit im Sinne der VV TB NRW i. V. m. DIN 18040 -Teil 2 umgesetzt wird und jede geförderte Wohnung mit einem Freisitz (Balkon, Terrasse oder Loggia) ausgestattet wird.
  • das Wohnumfeld naturnah und mit ausreichend Spielmöglichkeiten ausgestattet und mindestens 1/3 der Grundstücksfläche als nutzbare Grünfläche gestaltet wird.
  • das Bauvorhaben den bauaufsichtsrechtlichen Anforderungen entspricht, d. h. eine Baugenehmigung vorliegt.
  • die Gesamtkosten im Dortmunder Stadtgebiet angemessen sind.
  • noch nicht mit dem Bauvorhaben begonnen worden ist.

Rechtsgrundlagen

Kontakt

Stadt Dortmund - Amt für Wohnen - Wohnraumförderung

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Südwall 2-4
44122 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit
  • NRW - Informierbar
  • Öffnungszeiten:
    • Montag
      bis und bis
    • Dienstag
      bis
    • Mittwoch
      Geschlossen
    • Donnerstag
      bis und bis
    • Freitag
      bis
    • Samstag
      Geschlossen
    • Sonntag
      Geschlossen

    Ab 13:00 Uhr nur mit Termin. Individuelle Termine nach Vereinbarung möglich.

    Häufig gestellte Fragen

    Wer wird gefördert?

    Das Förderangebot richtet sich an natürliche und juristische Personen, die über eine ausreichende Bonität und angemessene Eigenleistung verfügen.
    Es ist erforderlich, dass Sie Eigentümer*in des Baugrundstücks sind, es bald erwerben oder erbbauberechtigt sind.

    Was wird gefördert?

    Sie erhalten ein Förderdarlehen für die Schaffung von Mietwohnraum, der durch Neubau, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden (Anbau oder Aufstockung) erstmalig entsteht.

    Gefördert wird die Neuschaffung von:

    • Miet- und Genossenschaftswohnraum in Mehrfamilienhäusern sowie Mieteinfamilienhäusern
    • Gruppenwohnungen
    • Gemeinschaftsräumen
    • Räumen zum Zwecke der Verbesserung der wohnungsnahen sozialen Infrastruktur (Infrastrukturräume).

    Wie hoch ist das Förderdarlehen?

    Zur Förderung werden Grunddarlehen zuzüglich möglicher Zusatzdarlehen gewährt.

    Das Grunddarlehen beträgt in Dortmund derzeit:

    • 3.350 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche (Einkommensgruppe A)
    • 2.290 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche (Einkommensgruppe B)

    Zudem sind Zusatzdarlehen möglich für:

    • Standortbedingte Mehrkosten (u. a. standortbedingter Lärmschutz, Beseitigung von Kampfmitteln, Sanierung belasteter oder kontaminierter Böden oder Abbrucharbeiten)
    • Klimaanpassungen und besondere Wohnumfeldqualitäten (u. a. Verbesserung/ Neugestaltung des Wohnumfeldes, Dach- oder Fassadenbegrünung)
    • BEG Effizienzhaus 40 Standard
    • Netto-Null-Standard
    • Bauen mit Holz
    • Ein Mehr an Barrierefreiheit (Einbau elektrisch bedienbarer Türen, Wohnraum für Rollstuhlnutzende)
    • Städtebauliche und gebäudebedingte Mehrkosten
    • Mieteinfamilienhäuser
    • Neu gegründete, bewohnergetragene Wohnungsgenossenschaften
    • Planungswettbewerbe

    Die Höhe der Zusatzdarlehen ist im Regelfall von den geplanten Maßnahmen und deren voraussichtlichen Kosten abhängig.

    Wie sind die Darlehenskonditionen?

    • Zinssatz: 0,0 % für 5 Jahre, danach 0,5 % p.a. bis zum Ablauf der Zinsbindung
    • Verwaltungskostenbeitrag: 0,5 % p.a. ab dem 3. Jahr.
    • Tilgung: 1 % oder 2 % p.a., wahlweise auch 5 tilgungsfreie Anlaufjahre
    • Tilgungsnachlass: 35 % des Grunddarlehens und 50 % der Zusatzdarlehen
    • Erhöhung des Tilgungsnachlasses des Grunddarlehens um 5 Prozentpunkte bei 30 Jahren Mietpreis- und Belegungsbindung.
    • Der Tilgungsnachlass reduziert die Darlehensschuld nach Vollauszahlung.
    • Vorfälligkeitsentschädigung: keine
    • Auszahlung: 100 % - 20 % bei Baubeginn, 45 % bei Rohbaufertigstellung, 35 % bei Bezugsfertigkeit (abweichende Auszahlung des Standortaufbereitungsdarlehens)
    • Grundbuchliche Sicherung: in Höhe des Darlehensbetrages (abzüglich Tilgungsnachlass) und nachrangig
    Die Zins- und Tilgungsleistungen sowie der Verwaltungskostenbeitrag werden vom reduzierten Darlehen erhoben und sind halbjährig an die NRW.BANK zu zahlen. Bitte beachten Sie, dass der Tilgungsnachlass in der Regel zu versteuern ist. Sprechen Sie Ihre Steuerberatung aktiv auf diese Thematik an.

    Was sind Mietpreis- und Belegungsbindungen?

    Eine Mietpreisbindung bedeutet, dass von den Mietenden maximal die Bewilligungsmiete gefordert werden darf. Bei einer Förderung für die Einkommensgruppe A beträgt die Bewilligungsmiete 7,25 €/m² und für die Einkommensgruppe B beträgt die Bewilligungsmiete 8,40 €/m². Durch die Belegungsbindung sind die geförderten Wohnungen wohnberechtigten Personen (mit Wohnberechtigungsschein) vorbehalten. Das Amt für Wohnen der Stadt Dortmund erhält ein Wohnungsbesetzungsrecht an dem geförderten Wohnraum.

    Welche Miete darf ich nehmen?

    Bei Wohneinheiten für die Einkommensgruppe A dürfen maximal 7,25 €/m² gefordert werden. Bei Wohneinheiten für die EInkommensgruppe B beträgt die Maximalmiete 8,40 €/m². Für Wohnungen mit BEG Effizienzhaus 40 Standard, erhöht sich die Bewilligungsmiete um 0,15 €/m². Wird der Netto-Null-Standard erreicht, erhöht sich die Bewilligungsmiete um 0,20 €/m². Diese Mieten können nach den Regelungen des BGB um jährlich 2,0 % erhöht werden.

    Welche Zusatzdarlehen gibt es?

    Neben dem Grunddarlehen können Zusatzdarlehen mit einem Tilgungsnachlass von 50 % für folgende Maßnahmen beantragt werden:

    • Standortbedingte Mehrkosten: 75% der Kosten, max. 25.000 € je geförderter Wohnung
    • Bauen mit Holz: 1,30 € je Kilogramm verbautem Holz, maximal 17.000 € pro Wohnung
    • Mieteinfamilienhäuser: 25.000 € pro gefördertem Haus
    • BEG Effizienzhaus 40 Standard: 300 € pro m² förderfähiger Wohnfläche, zusätzlich Anhebung der Bewilligungsmiete um 0,15 € pro m²
    • Netto-Null-Standard: 450 Eurp pro m² förderfähiger Wohnfläche, zusätzlich Anhebung der Bewilligungsmiete um 0,20 € pro m²
    • Klimaanpassung und besondere Wohnumfeldqualitäten: 75% der Herstellungskosten, max. 11.500 € je geförderter Wohnung
    • neu gegründete, bewohnergetragene Wohnungsgenossenschaften: 60.000 € je geförderter Wohnung
    • Planungswettbewerbe: 400 € je Wohnung bei städtebaulichen Wettbewerben, 1.600 € je Wohnung bei hochbaulichen Wettbewerben
    • Städtebaulich und gebäudebedingte Mehrkosten: bis zu 800 € je m² förderfähiger Wohnfläche (nur bei einer Nutzungsänderung von Gebäuden)
    • Wohnraum für Rollstuhlnutzende und Menschen mit Schwerbehinderung: 15.000 € pro Wohnung
    • elektrisch bedienbare Türen zum Freibereich mit Nullschwelle: 2.000 € pro Zimmertür und 3.500 Euro pro Wohnungs
    • Hauseingangstür- Rollstuhlgerechte, unterfahrbare Einbauküche: 8.000 €

    Wo finde ich den Antragsvordruck?

    Den Antragsvordruck finden Sie auf der Homepage der NRW.BANK hier unter dem Punkt "Formulare und Merkblätter".
    Wir empfehlen Ihnen vor Antragstellung Kontakt zum Team Wohnraumförderung aufzunehmen um Ihr Bauvorhaben für eine Förderung zu qualifizieren.

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